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Experten-Antwort

Eilantrag Reha

von moni_3623.05.2016 | 14:16
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Hallo, ich mache mir Gedanken, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin wegen einer bipolaren Erkrankung seit Sept 2015 krankgeschrieben. Nun habe ich mit meiner Fachärztin besprochen, dass ich eine Reha beantragen soll. Meine KK meldete sich auch kurz darauf und schickte mir Unterlagen zu. Diese habe ich ausgefüllt abgegeben. Anschließend (!) bekam ich noch ein Schreiben mit der Aufforderung einen Rehaantrag zu stellen, in dem aber auch festgehalten wurde, dass dies ja bereits geschehen war (ich vermute, die KK wollte sich hier mit der 10 Wochen Frist absichern!?). Jedenfalls sollte der Antrag als Eilantrag gestellt werden. Das ist nun gut 2 Wochen her. Ich sitze hier etwas auf heißen Kohlen, weil ich riesige Angst habe, dass die Rehazeit in den geplanten Familienurlaub fällt (Ende Julie bis Mitte August). Meine Familie leidet sowieso schon unter meiner Erkrankung und es wäre echt schlimm, wenn wir nun diesen Urlaub absagen müssten, der lange gebucht ist. Hat jemand ne Idee 1. wie lange der Eilantrag in der Regel dauert und wie lange es dann noch bis zum Rehatermin dauert? Und falls die Reha in genau dieses Terminfenster fällt, gibt es die Möglichkeit nach hinten zu verschieben? Soweit ich gelesen habe, muss die KK dem zustimmen? Danke und viele Grüße Moni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

wenn die Krankenkasse Sie aufgefordert hat, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu beantragen, müssen Sie eine Terminverschiebung mit der Krankenkasse absprechen,weil Sie in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt sind. Sprechen Sie mit der Klinik, wenn Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben. Vielleicht können Sie die Leistung zur medizinischen Rehabilitation noch so rechtzeitig antreten, dass Sie zum Urlaubsbeginn abgeschlossen ist.

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6 Antworten

Schorscham 23.05.2016 | 14:26
Zitat von moni_36 anzeigenausblenden
"Eilanträge" werden gewöhnlich unverzüglich bearbeitet, sofern eine erste Überprüfung ergeben hat, dass tatsächlich Eile geboten ist. (Wie z.B. bei Anschlussheilbehandlungen, die bereits vom Krankenhaus aus beantragt werden.) Wie lange es bis zum Reha-Antritt dauert, hängt wiederum davon ab, wann in einer geeigneten Reha-Klinik ein Platz frei wird. Auch das kann sehr schnell gehen, es kann aber auch ein paar Wochen dauern. Sofern Sie Krankengeld beziehen, darf Ihre Krankenkasse von Ihnen verlangen, dass Sie Ihre Reha ünverzüglich antreten. Verschiebungen muss sie nur dann akzeptieren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. (Wie z.B. plötzliche Erkrankung oder Trauerfall in der Familie.) Eine geplante Urlaubsreise dürfte wohl kaum als wichtiger Grund anerkannt werden. MfG
Herz1952am 23.05.2016 | 16:18
Hallo Moni_36, eigentlich kann die Krankenkasse Sie nicht zwingen, einen Eilantrag zu stellen. Es kommt jetzt darauf an, wann Sie die erste Reha-Aufforderung bekommen, denn spätestens 10 Wochen danach muss der Antrag gestellt werden. Dann überprüft die RV, ob bei Ihnen überhaupt eine Reha durch die sie (die RV) angebracht ist. Ich nehme nämlich nicht an, dass die KK die Kosten tragen will. Diese sollen auf die RV übertragen werden. Sie können auch von Ihrem Arzt ein Attest vorlegen, dass eine Reha vielleicht gar nicht erforderlich ist. Sprechen Sie mal auch mit Ihrer Krankenkasse, dass Sie es erst einmal mit Urlaub versuchen wollen, ob dadurch sich Ihre Krankheit sich nicht bessert, und, falls nicht Sie die Reha danach antreten wollen (Arztattest). Die Krankenkasse ist bestimmt nicht scharf darauf, Ihnen eine Reha zu bezahlen, sie muss nämlich damit rechnen, dass sie selbst die Reha zahlen muss, wenn die RV diese ablehnt. Allerdings brauchen Sie für den Urlaub eine AU-Bescheinigung Ihres Arztes, denn sonst streicht Ihnen die Kasse das Krankengeld. Noch ein Hinweis: Falls die DRV die Reha ablehnt, haben Sie bei AU weiterhin Krankengeldanspruch. Anschließend können Sie sie bei der Krankenkasse die Gesundheits-Reha beantragen. Es kommt natürlich alles auch auf die Stärke der Erkrankung an. Bei unserem Sohn wurde bei einer ähnlichen Erkrankung eine Reha durch die RV abgelehnt. Begründung: Therapie "krank zu Hause". Also, falls die 10 Wochenfrist "erfüllt" ist, m ü s s e n Sie den Antrag stellen. Was dann weiter geschieht, müssen Sie abwarten. Eine Reha-Verschiebung ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Notfalls holen Sie sich wegen des "Eilantrages" Rechtsauskunft ein. Schorsch hat bereits ein mögliches Scenario beschrieben.
moni_36am 23.05.2016 | 19:28
Danke euch... Es ist ziemlich verworren für mich. Ich habe jedenfalls heute telefonisch erfahren, dass mein Rehaantrag bewilligt wurde. Nun werde ich Widerspruch gegen die Aufforderung der KK stellen. Ich fühle mich total "gelinkt". Mir wurde nämlich nie etwas von der 10 Wochen Frist gesagt. Die Mitarbeiterin der KK hat mich am Telefon total unter Druck gesetzt, sodass ich sofort diesen Antrag gestellt habe. Das Schreiben zur Aufforderung kam HINTERHER!! Ich hätte also noch etwas Zeit zum Überlegen gehabt, gerade auch weil ich hier mit Kind und Kegel hänge und bereits Ende letzten Jahres für 6 Wochen in einer psychosomatischen Klinik war... Ich sehe den Sinn dieser Reha nicht so wirklich, das hatte ich der Dame am Telefon auch gesagt. Aber nun ist mir klar, warum die so nen Druck gemacht hat. Die KK ist ja nun raus mit der Zahlung und ich hänge zwischen Reha und Rentenantrag :-( Ich gehe morgen erstmal zur Sozialberatung und werde dann auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Ich bin echt sprachlos und sauer. Erst "droht" sie damit mich schriftlich aufzufordern, wenn ich den Antrag nicht sofort abgebe. Dann tue ich dies und bekomme trotzdem die Aufforderung!? Und bin somit total in meinen Rechten beschnitten... Ich hätte gerne noch Zeit zum Überlegen und Planen gehabt. Zeit, die mir ja zugestanden hätte...
Schorscham 23.05.2016 | 19:37
Zitat von moni_36 anzeigenausblenden
Das wird vermutlich nichts nützen, da Ihre Krankenkasse dazu berechtigt war, Ihr Gestaltungsrecht nachträglich einzuschränken, was sie mit ihrem 2. Schreiben getan hat. Außerdem dürfte es äußerst schwierig sein, den Nachweis zu erbringen, dass Sie von Ihrer Krankenkassen-Mitarbeiterin "unter Druck" gesetzt wurden. Ich wünsche Ihnen trotzdem alles Gute! MfG
Schorscham 23.05.2016 | 19:46
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Erst kürzlich wurde noch ausführlich darüber diskutiert, dass die Praxis häufig von der Theorie abweicht. Wer dem (manchmal rechtlich grenzwertigem) Druck seiner Krankenkasse standhalten will, braucht eben neben fundierten Rechtskenntnissen auch ein starkes Nervensystem. Ähnliches gilt bekanntlich auch für BA- und JobCenter-Kunden. MfG
Herz1952am 24.05.2016 | 12:59
Hallo Schorsch, ich habe ja nichts anderes behauptet. Vielleicht ist die Empfehlung vom Experten, den Eilantrag zu stellen, das Richtige. Wäre im Hinblick auf den Urlaubstermin vielleicht auch ein bisschen "Nervensache", aber evtl. auch besser, als mein Vorschlag. Ich kenne die Termine doch nicht. Ich denke auch, dass die Kasse schon mit sich reden lässt, in solchen Fällen. Es muss ja nicht immer negativ für den Patienten verlaufen. @Moni_36, Es wird schon geregelt werden. Ich halte Ihnen die Daumen.
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