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Experten-Antwort

Ein Jahr ins (EU-)Ausland - Rentenversicherungspflicht

von Tim05.11.2018 | 12:29
107 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe versucht mir zu diesem Thema selbst die Informationen zu beschaffen. Leider ist die von der Rentenversicherung zur Verfügung gestellte Broschüre zu dem Thema nicht wirklich hilfreich (es wird hauptsächlich auf eine bereits oder bald einsetzende Rente eingegangen, bzw. es werden unzählige Sonderfälle behandelt). Meine Ausgangslage ist relativ simpel: ich bin hier in Deutschland als freiberuflicher Künstler in der Künstlersozialkasse und damit pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nun werde ich ab Februar 2019 einen 12-monatigen festen Arbeitsvertrag in Schweden erhalten und entsprechend dort arbeiten. Soweit ich es verstanden habe, werde ich in dem Jahr in Schweden in das dortige Sozialsystem einzahlen. Nun frage ich mich - was passiert mit der Rentenversicherung hier in Deutschland? Was muss ich tun um diese lückenlos weiterzuführen? Freiwillige Zahlungen? Oder wird die lückenlose Rente in Deutschland durch die Zahlungen in das schwedische System durch entsprechende EU-Abkommen aufrechterhalten? Ich würde mich sehr über ein paar gezielte Informationen oder Erfahrungen zu meinem Fall freuen und wünsche allen eine schöne Woche! Liebe Grüße Tim

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tim,

den Ausführungen von DRV schließe ich mich an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

DRVam 05.11.2018 | 13:34
Sie haben es schon richtig erkannt, die schwedischen Zeiten werden in Deutschland zeitlich berücksichtigt und stellen somit keine Lücke im deutschen Versicherungsverlauf da. Sie sollten die Zeiten in Schweden nach Ihrer Rückkehr, durch Vorlage von geeigneten Nachweisen, bei Ihrem deutschen Rententräger berücksichtigen lassen.
Timam 05.11.2018 | 14:31
Hallo, ich bedanke mich für die schnelle Beantwortung! Beste Grüße Tim
Deutsche Rentenversicherung
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