Hallo Helga Rick,
Lehrmeisterprämien können nicht als Beitragszeiten in der Rentenversicherung anerkannt werden, weil für diese Prämien keine Beitragspflicht zur Sozialversicherung bestand, siehe Antwort von Santander.
Angehörige der Technischen Intelligenz waren in der DDR zwar regelmäßig in ein Zusatzversorgungssystem eingebunden, das in die Rentenversicherung überführt wurde. Da wir aber die genauen Umstände Ihres Falles nicht kennen, können wir uns hier im Forum nicht zu der geschilderten Ablehnung äußern.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung