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Experten-Antwort

einen monat ohne geld.....

von sven27.11.2012 | 14:27
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4 Antworten

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hallo, ich habe mitte oktober 2012 meine bestätigung zur vollen eu rente erhalten, sie wird ab 1.8. 2012 rückwirkend gewährt. die erste auszahlung erfolgt ende dezember 2012. ich bin mit diesen brief dann zur argentur für arbeit gegangen ( bezog alg1 nach krankengeld) um die änderung anzuzeigen. mir wurde erklärt das meine alg1 zahlung letztmalig ende oktober 2012 erfolgt,was mir auch so in einem aufhebungsbescheid schriftlich mitgeteilt wurde. die nette mitarbeiterin der aa sicherte mir zu das sie dies auch der drv mitteilt, damit eine nahtlose zahlung, dann also ende november, seitens der drv erfolgt. tja, nun kam der brief der auszahlungsstelle ( post ), worin mir mitgeteilt wurde das sie zum ersten mal ende dezember 2012 überweisen. ich rief darauf bei der drv an und fragte ob der betrag vom november auch ende dezember ausgezahlt wird. eine richtige, bindende antwort hab ich nicht bekommen, evtl. war ich auch einfach zu "fertig" um eine antwort rauszuhören. ich warte jetzt erst einmal ab, zum glück konnte mir meine schwester etwas geld borgen um miete etc. zu bezahlen. kann mir hier im forum bitte jemand mut machen das ich das geld vom november doch bekomme ? danke und gruss

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sven,

da man Ihnen die Rente rückwirkend bewilligt hat, ist die sich ergebende Nachzahlung mit der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit abzurechnen. Diese Stellen werden nur für die Zeiträume Ansprüche geltend machen, für die sie auch Leistungen erbracht haben.

Sie erhalten von Ihrem Rentenversicherungsträger einen gesonderten Bescheid über die Abrechnung der Nachzahlung. Wann Sie diesen erhalten werden, kann hier leider nicht eingeschätzt werden und wäre durch eine Rückfrage beim Rentenversicherungsträger zu klären.

Sofern Sie von der Agentur für Arbeit Ende Oktober Leistungen erhalten haben, sind diese vermutlich für den Monat November, da die Agentur im Voraus zahlt.

Die Rente für den jeweiligen Monat wird jedoch davon abweichend im Nachhinein gezahlt. D.h. dass die Rente für den Monat Dezember erst am 31.12.2012 zur Verfügung stehen wird. Rechtlich gesehen ist damit eine Nahtlosigkeit gegeben.

Sofern Sie in eine finanzielle Notlage geraten, können Sie bei einer zeitlich befristeten Rente beim Sozialamt oder bei Dauerrentengewährung beim Grundsicherungsamt zusätzliche Leistungen beantragen. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen.

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3 Antworten

svenam 27.11.2012 | 15:16
danke für die antworten, aber experte, das arbeitsamt zahlt für den laufenden monat am ende des monats. also für oktober bekomme ich ende oktober das geld. gruss
effeam 27.11.2012 | 15:03
Hallo sven! Für die Zeit vom 01.08.2012 - 30.11.2012 müsste im Bescheid eine Nachzahlung aufgeführt worden sein, die vorläufig einbehalten wurde. Durch die rückwirkende Gewährung der EM-Rente entfällt der Anspruch auf das ALG 1, das heißt, dass die Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung hat. Da die Zahlung des ALG 1 im Oktober eingestellt wurde, besteht der Erstattungsanspruch somit für die Zeit vom 01.08.2012 - 31.10.2012. Sobald dieser von der Agentur beziffert wird, kann die Nachzahlung abgerechnet werden. Nach erfolgter Abrechnung müsste die Rente für den Monat November an Sie überwiesen. Sollte das ALG 1 niedriger als die EM-Rente gewesen sein, würden ggfls. noch weitere Beträge an Sie überwiesen. Sie sollten sich daher am besten an den zuständigen Mitarbeiter wenden und nachfragen ob der Erstattungsanspruch schon beziffert wurde und die Nachzahlung schon abgerechnet wurde. Sollte der Erstattungsanspruch noch nicht beziffert sein, dann wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit und bitten um baldmögliche Erledigung.
struppiam 27.11.2012 | 17:50
genauso ist es, alg1 wird rückwirkend genauso wie rente gezahlt. alg2 wir am 1. im vorraus gezahlt.
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