Hallo Sven,
da man Ihnen die Rente rückwirkend bewilligt hat, ist die sich ergebende Nachzahlung mit der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit abzurechnen. Diese Stellen werden nur für die Zeiträume Ansprüche geltend machen, für die sie auch Leistungen erbracht haben.
Sie erhalten von Ihrem Rentenversicherungsträger einen gesonderten Bescheid über die Abrechnung der Nachzahlung. Wann Sie diesen erhalten werden, kann hier leider nicht eingeschätzt werden und wäre durch eine Rückfrage beim Rentenversicherungsträger zu klären.
Sofern Sie von der Agentur für Arbeit Ende Oktober Leistungen erhalten haben, sind diese vermutlich für den Monat November, da die Agentur im Voraus zahlt.
Die Rente für den jeweiligen Monat wird jedoch davon abweichend im Nachhinein gezahlt. D.h. dass die Rente für den Monat Dezember erst am 31.12.2012 zur Verfügung stehen wird. Rechtlich gesehen ist damit eine Nahtlosigkeit gegeben.
Sofern Sie in eine finanzielle Notlage geraten, können Sie bei einer zeitlich befristeten Rente beim Sozialamt oder bei Dauerrentengewährung beim Grundsicherungsamt zusätzliche Leistungen beantragen. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen.