Hallo Evi,
die Einkommensanrechnung für den Freibetrag bei der Grundsicherung bezieht sich immer auf den Brutto-Betrag der Riester-Rente.
In Ihrem Beispiel bleiben bei 150 Euro brutto Riester-Rente 100 Euro anrechnungsfrei und auf die übersteigenden 50 Euro werden die 30 % berechnet. D.h. in dem Fall wären 100 Euro + 15 Euro = 115 Euro anrechnungsfrei.