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Experten-Antwort

Einkommen bei stufenweiser Wiedereingliederung

von Marta10.05.2019 | 08:57
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2 Antworten

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Guten Morgen, ich bin in der stufenweisen Wiedereingliederung und beziehe Übergangsgeld. Der letzte Tag der SWE ist ein Donnerstag (Freitags arbeite ich nicht, es geht auch aus organisatorischen Gründne nicht), der erste "normale" Arbeitstag ein Montag. Dazu habe ich zwei Fragen: 1. heißt das, das die letzte AU-Bescheinigung bis zum Do. geht, oder bis So.? Bei der DRV Bund erhielt ich die Auskunft, es müsse der Do. sein. 2. In diesem Fall würde ich ja nur bis Do. das Übergangsgeld bekommen. Muss dann ab dem Freitag wieder mein AG zahlen, obwohl ich erst am Montag wieder zur Arbeit komme? Danke und mit freundlichen Grüßen Marta

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marta,

das Übergangsgeld endet mit dem letzten Tag der stufenweisen Wiedereingliederung, hier der geschilderte Donnerstag. Ihr arbeitsfreier Tag, Freitag und das Wochenende werden von der Wiedereingliederung nicht umschlossen, somit besteht wieder Anspruch auf Arbeitsentgelt.

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1 Antworten

PeterFam 11.05.2019 | 16:05
Ja, an dem Tag, an dem Sie wieder arbeitsfähig sind - in diesem Fall also der Freitag - haben Sie wieder Anspruch auf Gehalt. Ihre Arbeitszeit verteilt sich nicht auf alle Wochentage, aber ich gehe mal davon aus, dass Sie im normalen Angestelltenverhältnis sind und monatlich bezahlt werden? Im Urlaub und an Feiertagen bekommen Sie ja auch Ihr Gehalt weiter... ;-)
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