Hallo Jürgen2023,
wenn keine steuerrechtlich relevanten Einkünfte aus der Photovoltaikanlage mehr erzielt werden, fällt das anrechenbare Einkommen (aus der Photovoltaikanlage) weg. Sie sollten Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger entsprechend informieren, damit die Änderung durchgeführt werden kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung