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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung Witwenrente

von Serf28.02.2019 | 09:01
120 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag liebes Team, folgende Frage: Meine Mutter erhält monatlich eine große Witwenrente in Höhe von 1099€ überwiesen hinzu monatlich eine Witwenbetriebsrente in Höhe von 600€. Demnächst möchte Sie wieder beruflich starten und würde in etwa ein Nettoeinkommen in Höhe von 800€ erhalten. Inwiefern würde eine Anrechnung erfolgen? Lieben Dank für die Rückmeldungen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Serf,

erst wenn die Einkünfte einen bestimmten Freibetrag überschreiten, werden diese auf die Witwenrente angerechnet.

Freibetrag West = 845,59 Euro

Freibetrag Ost = 810,22 Euro

Die Betriebsrente des Verstorbenen wird nicht angerechnet.

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2 Antworten

Leereram 28.02.2019 | 11:39
Viel Glück bei der Klausur
W*lfgangam 28.02.2019 | 22:24
Nicht der Netto-Zahlbetrag ist entscheidend, sondern zunächst das steuerliche Bruttogehalt (incl. 1/12 der Sonderzuwendungen im Jahr), abzüglich grundsätzlich minus 40 % für versicherungspflichtig Beschäftigte. Bei versicherungsfreien Beschäftigten/auch Selbständigen sieht das schon ein wenig anders aus. Ggf. Auswirkungen auf die Witwenbetriebsrente durch eigenes Einkommen/abgeleitete etwaige Kürzung der gesetzlichen Witwenrente, erfragen Sie beim Betriebsrentenzahler ...ist nicht Sache der DRV, diese/zusätzlichen Versorgungsleistungen beurteilen zu müssen. Nebenbei: Bei einer Beschäftigung/Tätigkeit mit höheren Einkünften, hat Sie rechnerisch immer ein PLUS in der Tasche, auch wenn die Witwenrente völlig wegfallen sollte! Gruß w.
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