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Einkommensberechnung bei Witwenrente

von Jenny22.03.2010 | 17:50
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Wer kann mir meine Frage beantworten? Mein ´Mann ist leider im Semptember 2009 verstorben. Wir arbeiteten und lebten immer in den alten Bundesländer, nun bin ich im Januar 2010 zu meiner Freundin in die neuen Bundesländer umgezogen und der Rentenversicherungsträger hat mir nun die Hinzuverdienstgrenze neu berechnet nach Ost-Entgeltpunkten, kann das wirklich so rechtens sein. Im Voraus Danke für die Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Jenny

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich schließe mich den Ausführungen von LS an.

3 Antworten

LSam 22.03.2010 | 18:09
Gehe davon aus, dass hier ein Mißverstänis vorliegt. . Entgeltpunkte West werden im Zusammenhang mit einem Wohnortwechsel aus den alten in die neuen Bundesländer nicht neu berechnet. . Neu berücksichtigt und für die Anrechnung von Einkommen zugrunde gelegt wird der anrechnungsfreie Grenzbetrag für das Beitrittsgebiet, der aus dem 26,4 fachen * akteuellem Rentenwert (jetzt Ost = 24,13€) errechnet wird, = 637,03. In den alten Bundesländern waren es 718,08€. . Falls bisher bereits die eigene Grenze oberhalb des Grenzwertes für die alten Bundesländer gelegen hat, erhöht sich die Überschreitung, der Zahlbetrag verringert sich dadurch im Umfang von 40% aus der Differenz (718,08 ./. 638,03) * 0,4 = 32,42€. . Die Handhabung is gesetzlich so geregelt worden.
Renten-Fachmannam 22.03.2010 | 20:35
Gesetzliche Grundlage ist der § 97 SGB VI.
-_-am 22.03.2010 | 21:14
Der Freibetrag für Hinterbliebenenrenten richtet sich nach dem Wohnort. Sie können mit mir hoffen, dass dieser Ost/West-Unsinn bald ein Ende hat. "Die Vorschriften dieses Abschnitts ergänzen die Vorschriften der vorangehenden Kapitel für Sachverhalte, die von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften der vorangehenden Kapitel an nicht mehr oder nur noch übergangsweise eintreten können." "Nur noch übergangsweise"? Ob Kohl das Ende noch erleben wird? http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/BJNR122610989.html#BJNR1226109… Lesen Sie auch hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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