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Experten-Antwort

Einkommenssteuererklärung bei EM-Rente

von floh06.10.2011 | 20:25
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Liebe Forenteilnehmer, ich beziehe seit Juni 11 eine unbefr. EM. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist diese Rente unversteuert. Also müsste ich ab nächstes Jahr mit der Rente eine EK-Steuererklärung machen. Ich habe gehört, dass manche EM-Rentner einiges an Nachzahlungen an das Finanzamt haben. Gibt es Grenzen, wo man im Voraus sagen kann, dass eine Nachzahlung an das FA eher unwahrscheinlich ist? Ich habe ein wenig Bedenken, dass ich mit meiner doch eher geringen EM-Rente dann an das Finanzamt nachzahlen muss. Ich erhalte eine Brutto-Rente von 701 Euro, habe einen GdB von 100. Bleibt mir als EM-Renter der Freibetrag wg. Schwerbehinderung auch hier erhalten? Danke für Eure Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo floh,

grundsätzlich wäre es zu überlegen, sich mit dieser Frage an die Finanzverwaltung zu wenden. Aus der praktischen Erfahrung kann gesagt werden, dass bei den genannten Beträgen Steuerpflicht erst eintritt, wenn weiteres Einkommen hinzukommt.

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5 Antworten

Hugoam 06.10.2011 | 20:54
http://www.kapital-rechner.de/rentenrechner/ Hier können Sie es selbst ausrechnen. Aber mit Ihrer Rente fallen Sie unter die Grenze. Sie können dann eine Nichtveraanlagungsbescheinigung,hier zum downloaden: http://www.steuerlinks.de/nichtveranlagungsbescheinigung-nv-besc… an das FA schicken und müssen keine Steuererklärung mehr abgeben.
Schadeam 07.10.2011 | 08:05
Wenn Sie (und ggfls. Ihr Ehegatte) keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte haben, liegen Sie mit dem genannten Rentenbetrag ganz eindeutig unter den Freibeträgen und müssen keine Steuern bezahlen. Alles weitere sagt Ihnen sicherlich das Finanzamt. Schönes Wochenende.
DarkKnight RVam 07.10.2011 | 14:23
Hallo floh, für das Kalenderjahr 2011 kommt es darauf an, welche Einkünfte Sie im gesamten Kalenderjahr 2011 erzielt haben. Nur wenn alle Einkünfte insgesamt unter dem Freibetrag liegen, müssen Sie für das Kalenderjahr´2011 keine Steuern mehr zahlen. Für das Kalenderjahr 2012 gilt: Wenn Sie (und ggf. ihr zusammenveranlagter Ehegatte) keine weiteren Einkünfte mehr haben, dürften Sie unter dem Freibetrag liegen. 62 % der im Kalenderjahr 2012 zugeflossenen Rente sind steuerpflichtig. Grob gerechnet dürften das dann 5.215 Euro sein. Der Freibetrag beträgt momentan 8.004 Euro.
floham 07.10.2011 | 20:14
Hallo, vielen Dank für die Antworten!!!!!!!! Gruß Floh
Krämersam 08.10.2011 | 11:58
Also grobe Kennzahl kann man sagen, wer ca. 1500 Euro Brutto Rente als Single oder ca. 3000 Euro als zusammeveranlagtes Ehepaar an Rente(n) hat, braucht keine Einkommenssteuerklärung abzugeben. Sie sind mit ihren angegebenen relativ geringen Rente sehr weit entfernt davon eine Steuerklärung abgeben zu müssen. Das gilt aber nur dann , wenn außer der Rente(n) keine zusätzlichen Einkünfte wie Miete, Pacht etc. pp vorhanden sind.
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