Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Einkünfte, um Kindergeld zu bekommen

von Christina08.07.2009 | 14:05
909 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo miteinander, ich habe zwar schon ausführlich und lange versucht, mich selbst zu informieren, aber so richtig verstehe ich das Ganze leider nicht. Ich bin 24 Jahre alt, Studentin und habe dieses Jahr noch Anspruch auf Kindergeld. Nebenher bin ich als wissenschaftliche Hilfskraft beschäftigt und zwar zur Zeit mit 80 Stunden im Monat (Verträge laufen momentan bis Ende September) bei 9 Euro die Stunde. Nun gibt es ja diese 7.680-Euro-Grenze, bis zu der ich Geld verdienen darf, um trotzdem noch Kindergeld bekommen zu können. Zusätzlich darf ich noch mal 920 Euro Pauschale abziehen. Jetzt ist meine größte Frage: Welches Gehalt lege ich für diese 7.680 Euro zugrunde? Sind es die 720 Euro, die ich rein theoretisch brutto bekomme, oder nehme ich die 650 Euro (ca.), die dann nach Arbeitgeberabzügen von Rentenversicherung und Krankenversicherung oder was weiß ich, was da noch alles abgeht, wirklich auf meinem Konto landen? Das würde einen großen Unterschied für mich machen, da ich dann entweder bis Dezember weiterhin 80 Stunden arbeiten könnte, oder ab für die letzten drei Monate die Stunden deutlich reduzieren müsste. Ich nehme an, den Betrag, den ich selbst für Kranken- und Pflegeversicherung zahle, darf ich nicht noch zusätzlich abziehen, oder? Ich würde mich riesig über eine Antwort freuen! Gruß, Christina

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Christina,

leider kann ich Ihnen in dieser Frage im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung nicht wirklich weiterhelfen. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich direkt mit der zuständigen Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Evtl. hilft Ihnen auch folgender Link zum Kindergeld weiter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html

3 Antworten

Frageam 08.07.2009 | 14:44
Was hat das mit der deutschen Rentenversicherung zu tun?
Schiko.am 08.07.2009 | 15:17
Lassen Sie sich nicht aus der Bahn werfen. Sie nannten ja schon die Bekannte Größe von 7.680, einen Euro darüber und weg ist das Kindergeld. Nenne folgendes Beispiel: Bei 720 monatliches Brutto sind es im Jahr 8.640 Jahresbrutto. Hiervon ziehen Sie den Pendlerpauschbetrag von 920 ab und auch noch die Sozialversicherungsbeiträge. Bei 9,95 % zur Rentenversicherung sind es nochmals 860 Abzug und es ergeben sich ( 8640 - 920 - 860) 6860- ohne Kranken/Pfl. Versicherung, die Grenze von 7.680 ist somit unterschritten. Ich freue mich für Sie. Mit freundlichen Grüßen.
Christinaam 08.07.2009 | 17:14
Hallo noch einmal, erst einmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich die Frage in einem Forum gestellt habe, in das sie eigentlich gar nicht gehörte! Ich bin über Google hier gelandet und habe dann gar nicht so genau gelesen, nur gesehen, dass es schon viele Beiträge auch zu Kindergeld gab und hatte nicht so viel Zeit, sodass ich einfach meine Frage geschrieben hatte. Mein Fehler, Entschuldigung! Abgesehen davon möchte ich mich aber trotzdem ganz herzlich für die beiden dennoch gegebenen Antworten bedanken: Vielen Dank!!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026