Da Sie von Ihrem Ex-Arbeitgeber sprechen und Sie sagen, es handle sich bei der Einmalzahlung durch Ihren Arbeitgeber um eine kleine Altersversorgung, deutet alles darauf hin, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht weiter besteht und die Abfindung als Entschädigung für die Zeit nach Beendigung der Beschäftigung gezahlt wird. Somit würde es sich bei der Einmalzahlung durch Ihren Arbeitgeber nicht um Arbeitsentgelt handeln und wäre daher auch nicht auf Ihre Erwerbsminderungsrente anzurechnen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.