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Experten-Antwort

Einmalzahlung und Nachzahlungen; möglich und sinnvoll?

von Hannah Rheinsberg28.05.2019 | 13:05
109 Ansichten
5 Antworten

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Kann ich fehlende Beiträge durch eine größere Einmalzahlung aufstocken? Wann ist das sinnvoll? Kann ich damit evtl. auch mit 63 in Rente gehen und das ausgleichen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Alles gesagt :-)

Stets eine individuelle Entscheidung und abhängig von einer steuerlichen Beratung, Lebensdauer oder der Frage, ob vielleicht ein Hinterbliebener profitiert, Geld zur Verfügung steht, ....

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten

senf-dazuam 28.05.2019 | 13:15
Hallo Hanna! Wenn Sie unter 45 sind, können Sie ggf. für lange Schul- und Uni-Zeiten eine Nachzahlung leisten, wenn diese Zeiten 8 Jahre übersteigen. Ansonsten lesen Sie im SGB VI §§ 187 ff., um zu erfahren, was noch für zuzahlungen möglich sind. Haben Sie beispielsweise eine Abfindung aus deiner bAV erhalten, können Sie dies in die gesetzliche Rente einzahlen. Planen Sie eine vorgezogene Rente mit Abschlag, lassen Sie sich von der DRV errechnen, wie Sie diesen Abschlag ausgleichen können und dann können Sie (ggf. auch auf mehrere Jahre aufgeteilt) zusätzliche Entgeltpunkte erwerben, die den Abschlag ausgleichen sollen. Unter "sinnvoll" ist auch immer eine steuerliche Betrachtung zu verstehen, wenn Sie dies planen, sprechen Sie also auch mit Ihrem Steuerberater darüber. Letztlich hängt alles davon ab, wie lange Sie zu leben gedenken, evtl. ist eine Weltreise oder ein großzügiges Erbe auch "sinvoll".
Hannaham 28.05.2019 | 16:20
Hallo lieber Senfdazu, vielen Dank für die prompte und kompetente Reaktion. Ich bin Mitte 50, erwarte demnächst ein kleines Erbe, so um die 15.000 und nachdem meine zu erwartende Rente recht niedrig ist (und auch noch Steuer und KV abgehen werden), dachte ich, dass evtl. eine Einmalzahlung meinen Anspruch etwas erhöhen könnte. Ansonsten ist genießen immer sinnvoll und wie lang ich zu leben gedenke, das entzieht sich meiner Berechnung. Mir geht´s eher auch um konkrete Summen - 15.000 heute ergeben z.B. einen monatlichen Anspruch von € 7,30 (dann hau ich das Geld lieber feiernd auf den Kopf!); oder ergeben einen Anspruch von € 100.- (dann lass ich glatt das feiern sein und zahle in die Rente ein...). Vielen Dank nochmal und viele Grüße nach wo auch immer! Hannah!
senf-dazuam 28.05.2019 | 16:58
Hallo Hannah! Der Ausgleichsbeitrag berechnet sich grob gesagt anhand Ausgleichsbetrag = (Minderung der persönlichen Entgeltpunkte x Durchschnittsentgelt x Beitragssatz) : Zugangsfaktor Es kommt also darauf an, wann Sie einzahlen (-> Durchschnittsentgelt und Beitragssatz) sowie welche Abschläge Sie ausgleichen (pers. EP und Zugangsfaktor) Eine Beispielrechnung für eine Rente mit 63 bei etwa 22 EP und einen Abschlag von 12% (etwa 100 Euro Abzug) führt zu einer Ausgleichszahlung von ca. 25000 Euro. Mit 15000 Euro könnte man in diesem Beispiel etwa 2 Entgeltpunkte "dazu kaufen" (also Rente um 60 Euro erhöht). Wie das in Ihrem Fall aussähe, müssten Sie einmal bei einer Beratung bei der DRV klären. Ganz grob geschätzt (ohne steuerliche Vorteile) "amortisiert" sich die Invesition nach etwa 20 Jahren Rentenbezug ... Aber wie gesagt: beraten lassen (in Sachen Rente und Steuer), dann wissen Sie, was auf Sie zukommt. Wie man bei StarTrek so schön sagt: Leben Sie lange und in Frieden!
DRVam 28.05.2019 | 19:07
Für einen 1 € Minderung müssen Sie grob zwischen 240 € und 260 € Ausgleichszahlung leisten.
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