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Experten-Antwort

Einspruch Erwerbsminderungsrente auf Zeit

von Sonne197630.08.2018 | 19:13
254 Ansichten
2 Antworten

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Mein Mann ist 50 und hat einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. In der Hoffnung, dass es die halbe Rente wird. Nun ist es wahrscheinlich so, dass es eine volle wird, jedoch auf Zeit. Kann dagegen Einspruch eingelegt werden und wie ist die Chance? Er kann seinen aktuellen Job halt nicht mehr Vollzeit ausüben, auch nicht in 3 Jahren. Wenn er jetzt 3 Jahre raus Ist, wird die Situation auf dem Arbeitsmarkt ja nicht besser

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonne1976,

ergänzend zu W*lfgangs Antwort darf ich noch anmerken, dass die Befristung der Rente wegen voller Erwerbsminderung aus zwei verschiedenen Gründen erfolgen kann:

Einerseits kann es sich um eine sogenannte Arbeitsmarktrente handeln, die gezahlt wird, weil der regionale Teilzeitarbeitsmarkt für Ihren Mann verschlossen ist bzw. der Arbeitsgeber keinen Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann. Die Befristung kann dann in 3 Jahren verlängert werden, wenn sich die Arbeitsmarktsituation für Ihren Mann nicht ändert.

Andererseits kann es sich um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen handeln, die befristet wurde, weil sein Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich gesunken ist, aber nicht unwahrscheinlich ist, dass sich dieses Leistungsvermögen wieder auf 3 Stunden und mehr bessert. Auch bei dieser Rente kann die Befristung in 3 Jahren verlängert werden, wenn sich die Leistungsfähigkeit Ihres Mannes tatsächlich nicht bessert. Sollte in 3 Jahren hingegen nur noch teilweise Erwerbsminderung mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden bestehen, ist zu prüfen, ob dennoch weiterhin eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen der Arbeitsmarktlage zu leisten. Das bedeutet: Wenn Ihr Mann in drei Jahren nicht in einen Teilzeitjob vermittelt werden kann, erhält er weiterhin eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Warten Sie also zunächst mal ab, welche Rente(n) die DRV Ihrem Mann tatsächlich bewilligt wird/werden. Sollte ihm neben der befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt werden, können Sie Ihre Bedenken hinsichtlich der späteren "Situation am Arbeitsmarkt" mit dem Wissen über die Arbeitsmarktrente etwas entspannter sehen.

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1 Antworten

W*lfgangam 30.08.2018 | 19:25
Hallo Sonne1976, eine volle EMRT heißt nicht, dass er deswegen nicht mehr arbeiten darf. Wenn der AG (oder ein neuer) mitspielt, kann er weiterhin in Teilzeit arbeiten und reduziert die Rente über den Hinzuverdienst in Richtung 'halbe' Rente. Warten Sie die Entscheidung erst mal ab. Und ja, natürlich kann auch gegen den Bescheid über die volle Rente Widerspruch eingelegt werden. Fragen Sie aber nicht nach Erfolgsaussichten - die Rente unter Berücksichtigung der individuell möglichen Erwerbsfähigkeit/bestehender Erwerbsminderung ist sehr speziell und wird ggf. erst/letztendlich gerichtlich 'richtig' festgestellt werden. Hilft Ihm aber auch nicht weiter, wenn er mit Bescheiderteilung nach tarifvertraglichen Bestimmungen zunächst aus dem Arbeitsprozess komplett entfernt worden ist (und eine Teilzeitbeschäftigung eben nicht möglich war). Gruß w.
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