Hallo Sonne1976,
ergänzend zu W*lfgangs Antwort darf ich noch anmerken, dass die Befristung der Rente wegen voller Erwerbsminderung aus zwei verschiedenen Gründen erfolgen kann:
Einerseits kann es sich um eine sogenannte Arbeitsmarktrente handeln, die gezahlt wird, weil der regionale Teilzeitarbeitsmarkt für Ihren Mann verschlossen ist bzw. der Arbeitsgeber keinen Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann. Die Befristung kann dann in 3 Jahren verlängert werden, wenn sich die Arbeitsmarktsituation für Ihren Mann nicht ändert.
Andererseits kann es sich um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen handeln, die befristet wurde, weil sein Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich gesunken ist, aber nicht unwahrscheinlich ist, dass sich dieses Leistungsvermögen wieder auf 3 Stunden und mehr bessert. Auch bei dieser Rente kann die Befristung in 3 Jahren verlängert werden, wenn sich die Leistungsfähigkeit Ihres Mannes tatsächlich nicht bessert. Sollte in 3 Jahren hingegen nur noch teilweise Erwerbsminderung mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden bestehen, ist zu prüfen, ob dennoch weiterhin eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen der Arbeitsmarktlage zu leisten. Das bedeutet: Wenn Ihr Mann in drei Jahren nicht in einen Teilzeitjob vermittelt werden kann, erhält er weiterhin eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Warten Sie also zunächst mal ab, welche Rente(n) die DRV Ihrem Mann tatsächlich bewilligt wird/werden. Sollte ihm neben der befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt werden, können Sie Ihre Bedenken hinsichtlich der späteren "Situation am Arbeitsmarkt" mit dem Wissen über die Arbeitsmarktrente etwas entspannter sehen.