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Experten-Antwort

"Eintritt des Versicherungsfalls - Soziale Komponente"

von Wisper08.07.2025 | 19:10
250 Ansichten
15 Antworten
Für Höhe einer Erwerbsunfähigkeitsrente ist bei mir der Tag des "Eintritts des Versicherungsfalls" ein entscheidender Faktor. Hier streite ich aktuell mit meinem ehmaligen Arbeitgeber, der die Behauptung aufgstellt, dass der durch die BFA festgestellte "Eintritt des Versicherungsfalls" unrelevant ist und hier nur der Zahlungsbeginn der Rentenversicherung (BfA) zählt. Lt. VBL muss der "Eintritt des Versicherungsfalls" unter anderem im Zeitraum der Beschäftigung erfolgen. Der Lt. BfA festgestellte Eintritt ist der 10.August, und das Beschäftigungsverhältnis bestand bis zum 30. September. Damals habe ich von der BfA ein Schreiben bekommen, indem ich den Termin für den Beginn der Rentenzahlung wählen sollte. Hier wurde mir der 1.08 des Jahres bzw. der 1.05. des Folgejahres angeboten. Nach Rücksprache mit der Personalabteilung meines Arbeitgebers habe ich damals den 1.05 gewählt, da das wohl den wenigstens Aufwand für die Abrechnung bedeuten würde. Nachteile sollten mir daraus nicht entstehen. Ein weiteres Problem ist, dass der Arbeitgeber damals schon 2 Jahre aus der VBL ausgetreten war und die Rentenversicherung einem privaten Träger, dem Metzler Pensions Fond, übertragen hat. Somit war kein Ansprechpartner bei der VBL mehr verfügbar, da ich nicht lange genug bei der VBL versichert war. Hier erhielt ich von der VBL nur die Anwort, dass mangels ausreichender VBL-Versicherungszeiten, keine Zuständigkeit bei der VBLvorliegt. Allerdings ist die Gesamtbeschäftigung mit mindestens 5 Jahren aus der Summe der VBL Zeiten in Verbindung mit den Zeiten des Metzler Pensionsfond gegeben. Lt. damailigem Vorstand, sollten den Mitarbeitern keine Nachteile aus dem Wechsel entstehen, so dass hier immer noch die Regeln aus Satzung der VBL angewandt werden. Ein großes Chaos, viele Beteiligte, teilweise keine Kontaktmöglichkeiten, extreme Bearbeitungszeiten durch die Fa. die den Pesionsfond betreut sowie mein Gesundheitszustand, lassen mich ziemlich verzweifeln. Letztendlich habe ich 13 Jahre (!!!!) nach Rentenbeginn und erneutem Wechsel der Firma, die für meinen ehemaligen Arbeitgeber die Rentenbearbeitung durchführt, eine erste Zahlung aus dem Metzler Pensionsfonds erhalten. Erst ohne Startgutschrift der VBL, nach Widerspruch dann mit Berücksichtigung der Versicherungszeit bei der VBL. Allerdings wurde hier dann noch die "Einrede der Verjährung" geltend gemacht, so dass mir schon jetzt mehr als 10 Jahre Rentenzahlung entgangen sind. Final steht jetzt die Frage der "Sozialen Komponente". Habe ich einen Anspruch darauf oder greift hier §99ff SGB VI ? Gilt für den Rentenanspruch lt. $33 Satz 1 VBL.-Satzung der durch die BfA festgestellte "Rentenart: Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 22.08 des Jahres erfüllt. Beginn der Rente: Wir leisten die Rente ab dem Antragsmonat, weil der Antrag erst nach Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats gestellt wurde, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren." oder ist es, wie mein ehemaliger Arbeitgeber behauptet, der "Zahlungsanspruch" der den VBL-Anspruch definiert und der durch mich damals, mangels besseren Wissens und nicht vorhandener Ansprechpartner auf Seiten der Zusatzversicherung, auf den 1.05. gewählt wurde? Irgendwie fühle ich mich hier durch meinen ehemaligen Arbeitgeber nicht fair behandelt, zumal es für mich um ca. 40% mehr durch die monatliche Rentenauszahlung aus dem Pensionsfond (gleichgesetzt mit VBL Ansprüchen) geht. Sollte ich auf grund der widrigen Umstände die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Betracht ziehen? Für den Versuch einer Antwort bereits an dieser Stelle vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.07.2025 | 11:18

Hallo Wisper,

die von Ihnen genannten Regelungen der §§ 99 ff. SGB VI beziehen sich ausschließlich auf Versichertenrenten bzw. Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Zur Klärung Ihrer Betriebsrentenansprüche müssen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Anbieter der Betriebsrente in Verbindung setzen.

Eine Rechtsberatung, insbesondere ob Sie eine gerichtliche Klärung in Betracht ziehen, kann hier nicht erfolgen.

14 Antworten

Kein Forum für Betriebsrentenam 08.07.2025 | 19:19
Ihren langen Text hätten Sie sich sparen können, wenn Sie die Suchfunktion genutzt hätten. Hier geht es nur um die gesetzliche Rentenversicherung. Eine Stellungnahme zur VBL, Pensionsfonds oder anderen Betriebsrenten werden Sie hier, auch von Experten, nicht erhalten. Falls Sie das nicht glauben, nutzen Sie die Suchfunktion, in dem Sie nach Fragen zu Betriebsrenten suchen. Im Höchstfall werden ganz allgemeine Fragen dazu beantwortet, aber ganz sicher keine individuellen Probleme wie Ihre.
Kein Thema dieses Forums!am 08.07.2025 | 19:41
Wisperam 08.07.2025 | 19:46
Wenn Sie den Text gelesen haben, sollten sie feststellen, dass ein Faktor der "Eintritt des Versicherungsfalls" ist, welcher der VBL laut deren Satzung durch die BfA gemeldet wird. Ergo. Lesen bildet und schützt, leider in diesem Fall nicht wirklich, vor nicht ganz so treffenden Antworten/Kommentaren. Also. Eine direkte Frage an die gesetzliche Rentenversicherung: Welches Datum wird der VBL durch die BfA als "Eintritt des Versicherungsfalls" mitgeteilt?
Vielleicht Schriftsteller werden?am 08.07.2025 | 20:02
Sorry, einen so laaangen Text zu lesen , ist eine Zumutung. Und wegen einer VBL-Rente wenden Sie sich an die VBL, nicht an die Rentenversicherung
Ina am 08.07.2025 | 21:16
Wisper schrieb

Wenn Sie den Text gelesen haben, sollten sie feststellen, dass ein Faktor der "Eintritt des Versicherungsfalls" ist, welcher der VBL laut deren Satzung durch die BfA gemeldet wird. Ergo. Lesen bildet und schützt, leider in diesem Fall nicht wirklich, vor nicht ganz so treffenden Antworten/Kommentaren. Also. Eine direkte Frage an die gesetzliche Rentenversicherung: Welches Datum wird der VBL durch die BfA als "Eintritt des Versicherungsfalls" mitgeteilt?

Mein Leistungsfall war im Januar und die Rente begann im August. Sieben Monate später. Weil das so ist bei befristet Erwerbsminderungsrenten. Und die VBL hat auch ab August gezahlt und natürlich nicht ab Januar. Sie zahlt genauso wie die DRV. Und wenn noch Krankengeld zu rechnen ist, dann ruht sie sogar.
Schade Ergänungam 08.07.2025 | 21:17
Also der 22.08. des Jahres Haben Sie doch schon geschrieben. Was die VBL daraus macht, interessiert die DRV nicht
Wisperam 08.07.2025 | 22:34
Nur gut, dass wir in Deutschland so leben, dass jeder seinen Zuständigkeitsbereich genau abgrenzt und sich im Fall der Fälle für nicht zuständig erklärt. Als Hilfesuchender ist es somit ziemlich aussichtslos, wenn es wie in meinem speziellen Fall nicht wirklich Zuständigkeiten gibt und ein Arbeitgeber, angegliedert an den öffentlichen Dienst, sich für eine Privatisierung der Zusatzvorsorge entscheidet. Dann bekommt man weder von der BfA, bzw. DRV Bund, oder der VBL eine Auskunft, da niemand zuständig sein will. Wie wärs, wenn all die klugen Leute die schreiben, dass das hier das falsche Forum ist, sich einfach mal darüber Gedanken machen, dass der Zugang frei ist, man keine Registrierung, nicht mal mit ner simplen Mailadresse braucht und das Forum aufgrund der Themen, die übergreifend für alle Rentenversicherungen, egal ob gesetzlich oder privat organisiert, oft miteinander verknüpft sind. Anstatt "Nicht das richtige Forum" Kommentare zu verfassen oder das ganze einfach als Textbaustein als vorgefasste Antwort zu geben, das Antworten den Leuten überlassen, die vielleicht helfen können und WOLLEN. Leute die hier nur flamen, brauchts eigentlich nicht. Macht das Forum geschlossen. Am besten mit der Rentenversicherungsnummer zugänglich und ihr wisst alle genau, wer hinter den Antworten steckt. Das würde dann den ein oder anderen vielleicht verstummen lassen und Leuten die Hilfe benötigen eine Chance geben. Egal ob ein Text lang oder kurz gefasst ist. Nicht alles lässt sich in einem Satz erklären oder fragen. Wem der lange Text zu viel ist, einfach zur nächsten Frage wechseln. Aber es sind wohl alles Mitarbeiter, die im realen Leben genau so arbeiten und es genießen, Schwächere oder nicht Wissende klein zu halten. Das Ganze ist etwas komplexer als eine einfache Anfrage und sicher nicht von Leuten zu klären, die nicht wirklich in dem Thema drin sind oder ähnliches schon mal erlebt haben. Aber was erwarte ich hier eigentlich. Ein Miteinander? Nach Corona wohl nicht mehr möglich. Einfach weiter machen. Für Standardfragen brauchts kein "Experten"-Forum. Da findet man einfach Antworten auf den Standardseiten der einzelnen Träger. In diesem Sinne noch einen schönen Abend an alle, die sich den Text durchgelesen haben und mir mit mehr oder weniger sinnvollen Kommentaren eine Klärung näher bringen. Die Hinweise "Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum. Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art." lassen hier einen wesentlich größeren Spielraum als die DRV-Experten annehmen. Aber wernn man nur in seinem Rahmen denkt, dann ist alles darüber hinaus natürlich nicht vorhanden und die Zuständigkeit liegt bei den anderen. Das kann ich auch haben, wenn icih mich offiziell an die DRV, VBL, oder sonst irgendeine Institution wende. Hier habe ich auf Hilfe und Ideen gehofft. Noch einmal vielen Dank.
KSCam 09.07.2025 | 05:22
Das Gefühl, dass Ihr ehemaliger AG Sie unfair behandelt, kann Ihnen hier wirklich niemand nehmen. Es steht Ihnen frei es vor Gericht (Arbeitsgericht) zu klären. Mehr kann Ihnen ein DRV Mitarbeiter dazu nicht sagen, egal wie lang und gefrustet Ihre Beiträge klingen.
Erst denken, dann schreiben!am 09.07.2025 | 05:45
Wisper schrieb

Nur gut, dass wir in Deutschland so leben, dass jeder seinen Zuständigkeitsbereich genau abgrenzt und sich im Fall der Fälle für nicht zuständig erklärt. Als Hilfesuchender ist es somit ziemlich aussichtslos, wenn es wie in meinem speziellen Fall nicht wirklich Zuständigkeiten gibt und ein Arbeitgeber, angegliedert an den öffentlichen Dienst, sich für eine Privatisierung der Zusatzvorsorge entscheidet. Dann bekommt man weder von der BfA, bzw. DRV Bund, oder der VBL eine Auskunft, da niemand zuständig sein will.

Wie wärs, wenn all die klugen Leute die schreiben, dass das hier das falsche Forum ist, sich einfach mal darüber Gedanken machen, dass der Zugang frei ist, man keine Registrierung, nicht mal mit ner simplen Mailadresse braucht und das Forum aufgrund der Themen, die übergreifend für alle Rentenversicherungen, egal ob gesetzlich oder privat organisiert, oft miteinander verknüpft sind. Anstatt "Nicht das richtige Forum" Kommentare zu verfassen oder das ganze einfach als Textbaustein als vorgefasste Antwort zu geben, das Antworten den Leuten überlassen, die vielleicht helfen können und WOLLEN.

Leute die hier nur flamen, brauchts eigentlich nicht. Macht das Forum geschlossen. Am besten mit der Rentenversicherungsnummer zugänglich und ihr wisst alle genau, wer hinter den Antworten steckt. Das würde dann den ein oder anderen vielleicht verstummen lassen und Leuten die Hilfe benötigen eine Chance geben. Egal ob ein Text lang oder kurz gefasst ist. Nicht alles lässt sich in einem Satz erklären oder fragen. Wem der lange Text zu viel ist, einfach zur nächsten Frage wechseln. Aber es sind wohl alles Mitarbeiter, die im realen Leben genau so arbeiten und es genießen, Schwächere oder nicht Wissende klein zu halten.

Das Ganze ist etwas komplexer als eine einfache Anfrage und sicher nicht von Leuten zu klären, die nicht wirklich in dem Thema drin sind oder ähnliches schon mal erlebt haben. Aber was erwarte ich hier eigentlich. Ein Miteinander? Nach Corona wohl nicht mehr möglich. Einfach weiter machen. Für Standardfragen brauchts kein "Experten"-Forum. Da findet man einfach Antworten auf den Standardseiten der einzelnen Träger.

In diesem Sinne noch einen schönen Abend an alle, die sich den Text durchgelesen haben und mir mit mehr oder weniger sinnvollen Kommentaren eine Klärung näher bringen.

Die Hinweise "Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art."

lassen hier einen wesentlich größeren Spielraum als die DRV-Experten annehmen. Aber wernn man nur in seinem Rahmen denkt, dann ist alles darüber hinaus natürlich nicht vorhanden und die Zuständigkeit liegt bei den anderen. Das kann ich auch haben, wenn icih mich offiziell an die DRV, VBL, oder sonst irgendeine Institution wende. Hier habe ich auf Hilfe und Ideen gehofft. Noch einmal vielen Dank.

Man merkt Ihnen deutlich Ihren Frust an, der allerdings nicht die Tatsache ändert, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht für Ihre Probleme mit der VBL zuständig ist. Ein anonymes Forum ist eben auch für Leute wie Sie, die hier an falscher Stelle Ihre Probleme klären und sich teure Anwaltskosten ersparen wollen, offen, aber logischerweise keine direkte Hilfe. Sie kommen hier mit einer unpassenden Frage und müssen im Gegenzug mit Antworten leben, die Ihnen zwar nicht gefallen, deshalb aber nicht falsch sind.
xyzam 09.07.2025 | 07:26
Wenden sie sich mit diesem Eintrag an ihre private Versicherung, einen Sozialhilfedienst wie SoVD oder VDK oder gleich einen Anwahlt. Eine Erstberatung könnte ggf. schon ausreichen.
Wisperam 10.07.2025 | 11:03
Experte/in schrieb

Hallo Wisper,

die von Ihnen genannten Regelungen der §§ 99 ff. SGB VI beziehen sich ausschließlich auf Versichertenrenten bzw. Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Zur Klärung Ihrer Betriebsrentenansprüche müssen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Anbieter der Betriebsrente in Verbindung setzen.

Eine Rechtsberatung, insbesondere ob Sie eine gerichtliche Klärung in Betracht ziehen, kann hier nicht erfolgen.

Ein freundliches Hallo an einen echten Experten. Sie haben mein Anliegen verstanden und mir einen Ansatz für einen Widerspruch gegeben. Vielen Dank dafür. Mit dieser Info werde ich mich noch einmal dem Anbieter in Verbindung setzen. Der nächste Schritt wäre dann wohl tatsächlich eine gerichtliche Klärung. Aber das ist ein anderes Thema. Noch einmal vielen DANK!!!!
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