Hallo Wisper,
die von Ihnen genannten Regelungen der §§ 99 ff. SGB VI beziehen sich ausschließlich auf Versichertenrenten bzw. Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zur Klärung Ihrer Betriebsrentenansprüche müssen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Anbieter der Betriebsrente in Verbindung setzen.
Eine Rechtsberatung, insbesondere ob Sie eine gerichtliche Klärung in Betracht ziehen, kann hier nicht erfolgen.
Wenn Sie den Text gelesen haben, sollten sie feststellen, dass ein Faktor der "Eintritt des Versicherungsfalls" ist, welcher der VBL laut deren Satzung durch die BfA gemeldet wird. Ergo. Lesen bildet und schützt, leider in diesem Fall nicht wirklich, vor nicht ganz so treffenden Antworten/Kommentaren. Also. Eine direkte Frage an die gesetzliche Rentenversicherung: Welches Datum wird der VBL durch die BfA als "Eintritt des Versicherungsfalls" mitgeteilt?
Wenn Sie den Text gelesen haben, sollten sie feststellen, dass ein Faktor der "Eintritt des Versicherungsfalls" ist, welcher der VBL laut deren Satzung durch die BfA gemeldet wird. Ergo. Lesen bildet und schützt, leider in diesem Fall nicht wirklich, vor nicht ganz so treffenden Antworten/Kommentaren. Also. Eine direkte Frage an die gesetzliche Rentenversicherung: Welches Datum wird der VBL durch die BfA als "Eintritt des Versicherungsfalls" mitgeteilt?
Nur gut, dass wir in Deutschland so leben, dass jeder seinen Zuständigkeitsbereich genau abgrenzt und sich im Fall der Fälle für nicht zuständig erklärt. Als Hilfesuchender ist es somit ziemlich aussichtslos, wenn es wie in meinem speziellen Fall nicht wirklich Zuständigkeiten gibt und ein Arbeitgeber, angegliedert an den öffentlichen Dienst, sich für eine Privatisierung der Zusatzvorsorge entscheidet. Dann bekommt man weder von der BfA, bzw. DRV Bund, oder der VBL eine Auskunft, da niemand zuständig sein will.
Wie wärs, wenn all die klugen Leute die schreiben, dass das hier das falsche Forum ist, sich einfach mal darüber Gedanken machen, dass der Zugang frei ist, man keine Registrierung, nicht mal mit ner simplen Mailadresse braucht und das Forum aufgrund der Themen, die übergreifend für alle Rentenversicherungen, egal ob gesetzlich oder privat organisiert, oft miteinander verknüpft sind. Anstatt "Nicht das richtige Forum" Kommentare zu verfassen oder das ganze einfach als Textbaustein als vorgefasste Antwort zu geben, das Antworten den Leuten überlassen, die vielleicht helfen können und WOLLEN.
Leute die hier nur flamen, brauchts eigentlich nicht. Macht das Forum geschlossen. Am besten mit der Rentenversicherungsnummer zugänglich und ihr wisst alle genau, wer hinter den Antworten steckt. Das würde dann den ein oder anderen vielleicht verstummen lassen und Leuten die Hilfe benötigen eine Chance geben. Egal ob ein Text lang oder kurz gefasst ist. Nicht alles lässt sich in einem Satz erklären oder fragen. Wem der lange Text zu viel ist, einfach zur nächsten Frage wechseln. Aber es sind wohl alles Mitarbeiter, die im realen Leben genau so arbeiten und es genießen, Schwächere oder nicht Wissende klein zu halten.
Das Ganze ist etwas komplexer als eine einfache Anfrage und sicher nicht von Leuten zu klären, die nicht wirklich in dem Thema drin sind oder ähnliches schon mal erlebt haben. Aber was erwarte ich hier eigentlich. Ein Miteinander? Nach Corona wohl nicht mehr möglich. Einfach weiter machen. Für Standardfragen brauchts kein "Experten"-Forum. Da findet man einfach Antworten auf den Standardseiten der einzelnen Träger.
In diesem Sinne noch einen schönen Abend an alle, die sich den Text durchgelesen haben und mir mit mehr oder weniger sinnvollen Kommentaren eine Klärung näher bringen.
Die Hinweise "Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art."
lassen hier einen wesentlich größeren Spielraum als die DRV-Experten annehmen. Aber wernn man nur in seinem Rahmen denkt, dann ist alles darüber hinaus natürlich nicht vorhanden und die Zuständigkeit liegt bei den anderen. Das kann ich auch haben, wenn icih mich offiziell an die DRV, VBL, oder sonst irgendeine Institution wende. Hier habe ich auf Hilfe und Ideen gehofft. Noch einmal vielen Dank.
Hallo Wisper,
die von Ihnen genannten Regelungen der §§ 99 ff. SGB VI beziehen sich ausschließlich auf Versichertenrenten bzw. Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zur Klärung Ihrer Betriebsrentenansprüche müssen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Anbieter der Betriebsrente in Verbindung setzen.
Eine Rechtsberatung, insbesondere ob Sie eine gerichtliche Klärung in Betracht ziehen, kann hier nicht erfolgen.
Hallo Wisper,
die von Ihnen genannten Regelungen der §§ 99 ff. SGB VI beziehen sich ausschließlich auf Versichertenrenten bzw. Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zur Klärung Ihrer Betriebsrentenansprüche müssen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Anbieter der Betriebsrente in Verbindung setzen.
Eine Rechtsberatung, insbesondere ob Sie eine gerichtliche Klärung in Betracht ziehen, kann hier nicht erfolgen.
Ein freundliches Hallo an einen echten Experten. Sie haben mein Anliegen verstanden und mir einen Ansatz für einen Widerspruch gegeben. Vielen Dank dafür. Mit dieser Info werde ich mich noch einmal dem Anbieter in Verbindung setzen. Der nächste Schritt wäre dann wohl tatsächlich eine gerichtliche Klärung. Aber das ist ein anderes Thema. Noch einmal vielen DANK!!!!
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