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Experten-Antwort

Einwilligungserklärung

von Dirk Wölk24.07.2013 | 18:52
1356 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin in der letzten Woche als nicht arbeitsfähig aus der Reha entlassen worden. Jetzt habe ich von der KK ein Schreiben (Einwilligung zum Entlassungsbericht) bekommen, auf dem ich auf zwei Fragen mit JA oder NEIN antwoten muss. Bei der ersten Frage soll ich mein Einverständnis dazu geben, dass die KK Blatt 1 des Kurzentlassungsberichtes bekommt. Bei der zweiten Frage soll ich mein Einverständnis dazu geben, dass der MDK den vollständigen Bericht übermittelt wird. Ich habe ja nichts dagegen, dass der MDK den Bericht bekommt, aber das die KK noch ein paar Daten abgreifen will. Deshalb die Frage: Kann ich der KK den Kurzentlassungsbericht verweigern, oder kann die KK mir daraufhin das Krankengeld streichen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Herr Wölk,

natürlich haben Sie das Recht der Krankenkasse den Zugriff auf Blatt 1 zu verweigern. -sonst wäre nicht gefragt worden. Aber: der MDK gibt umfassende medizinische Stellungnahmen gegenüber der Krankenkasse ab. Vom MDK werden sicherlich alle Informationen vom Bl. 1 des Entlassungsberichtes ausgewertet. Ich bin mir nicht sicher, ob sie mit diesem Kleinklein in der Zusammenarbeit an dieser Stelle gut beraten sind.

Mit freundlichem Gruß

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3 Antworten

Otto N.am 24.07.2013 | 20:54
Der MDK wertet den Entlassungsbericht im Auftrag Ihrer Krankenkasse aus und teilt dieser danach selbstverständlich das Ergebnis mit. Oder glauben Sie etwa, dass der MDK den Bericht für sich selbst auswertet? Das wäre doch völlig sinnlos! Also können Sie auch gleich mit Ihrer KK kooperieren!
Annaam 25.07.2013 | 00:51
Die KK hat dazu kein Recht. Da Sie vermutlich KG erhalten steht eine Umwandlung des Rehaantrags in einen Rentenantrag im Raum. Wenn das KG höher ist als eine EMR, dann lohnt sich jeder Tag der Verzögerung für Sie. Fordern Sie doch zunächst einmal schriftlich die Rechtsgrundlage für diese Einwilligungserklärung bei der KK ein. Bestehen sie auf schriftliche Kommunikation - Löschung der Telefonnummern hat auf Wunsch zu erfolgen Informieren sie sich auch hier zu unerlaubten Vorgehensweisen: http://www.krank-ohne-rente.de http://www.krankenkassenforum.de Wenn die KK das Dispositionsrecht hat können Sie den Lauf der Dinge nicht aufhalten - aber verzögern! Das ist gegebenenfalls bares Geld. mfg
Otto N.am 25.07.2013 | 15:01
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Dieser Schuß kann sehr schnell nach hinten losgehen, da es Monate oder Jahre dauern kann, bis ein Rentenantrag bewilligt wird. (Falls überhaupt!) Deshalb ist es ratsam, den Rentenantrag so früh wie möglich zu stellen, damit man nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse die restliche Zeit nicht mit Arbeitslosengeld oder gar Hartz IV überbrücken muß. Bekanntlich ist die Krankengeld-Anspruchsdauer begrenzt und die Jobcenter lassen nichts unversucht, ihre Kunden in zumutbare Arbeit zu vermitteln - trotz Rentenantrag! Ihr Tipp wäre nur dann sinnvoll, wenn mit einer unverzüglichen Rentenbewilligung zu rechnen ist, was aber nur äußerst selten vorkommt!
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