Guten Morgen Herr Wölk,
natürlich haben Sie das Recht der Krankenkasse den Zugriff auf Blatt 1 zu verweigern. -sonst wäre nicht gefragt worden. Aber: der MDK gibt umfassende medizinische Stellungnahmen gegenüber der Krankenkasse ab. Vom MDK werden sicherlich alle Informationen vom Bl. 1 des Entlassungsberichtes ausgewertet. Ich bin mir nicht sicher, ob sie mit diesem Kleinklein in der Zusammenarbeit an dieser Stelle gut beraten sind.
Mit freundlichem Gruß