Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag eingezahltodernicht,
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie mit Beschäftigungsaufnahme bei der Einzugsstelle, also Ihrer Krankenkasse anzumelden und die Beiträge dorthin abzuführen.
Die abgeführten Beiträge können Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung entnehmen.
Wenn Sie Ihre Beschäftigung erst neue aufgenommen haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen, ob die Anmeldung korrekt erfolgt ist. Sollte sich Ihre Anfrage auf zurückliegende Zeiträume beziehen, können Sie auch einen Versicherungsverlauf anfordern. Bitte beachten Sie, dass laufende Beschäftigungszeiten regelmäßig im Rahmen von Jahresmeldungen dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Die Beschäftigung aus dem akutellen Jahr ist damit regelmäßig noch nicht enthalten.
Ihren Versicherungsverlauf können Sie direkt über die Online-Dienste anfordern:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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