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Experten-Antwort

Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung

von Shakmol04.06.2023 | 17:49
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11 Antworten

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Ich beziehe eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Vor Beantragung der Rente hatte ich eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung getätigt, um Abzüge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn (maximal 3 Jahre) weitgehend zu vermeiden. Wird diese Sonderzahlung auch bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt oder erst bei Berechnung der Alterrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Shakmol,

ergänzend zur vorangehenden Antwort hier ein Link auf einen Flyer mit zusätzlichen Informationen zur angefragten Sonderzahlungsmöglichkeit (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BadenWuerttemberg/Flyer/Flyer_187a.html).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Hahahaam 04.06.2023 | 18:17
Dös Göld ist futsch!
Do datam 04.06.2023 | 20:39
Wenn Sie die sog. Ausgleichsbeiträge schon vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt haben, JA, ansonsten erst bei der Altersrente.
Mikeam 05.06.2023 | 12:43
Ich beziehe eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Vor Beantragung der Rente hatte ich eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung getätigt, um Abzüge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn (maximal 3 Jahre) weitgehend zu vermeiden. Wird diese Sonderzahlung auch bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt oder erst bei Berechnung der Alterrente?
Wenn Sie die sog. Ausgleichsbeiträge schon vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt haben, JA, ansonsten erst bei der Altersrente.
Und wahrscheinlich nicht mal bei der Altersrente. Ich befürchte die Einzahlung für die Katz. Es sei denn es war vor dem Leistungsfall
Shakmolam 05.06.2023 | 16:31
Ja, die Einzahlung war vor dem Leistungsfall. Erwerbsminderungsrente ab 01.11.2020. Einzahlung in 2019.
Shakmolam 06.06.2023 | 01:15
Danke für den Link. Gemäß dem Flyer sollte sich die Sondereinzahlung auf meine Erwerbsminderungsrente auswirken, da die Einzahlung vor dem Leistungsfall erfolgte. Wo sehe ich das im Bescheid? Für jedes Beitragsjahr werden Punkte berechnet und ausgewiesen. Die Sonderzahlung ist zwar genannt, aber sie trägt nicht zur Erhöhung der Gesamtpunktzahl bei. Habe ich da einen Gedankenfehler?
Cassandraam 06.06.2023 | 07:32
Wann ist der Leistungsfall der EM-Rente? Nicht der Rentenbeginn!
Abschlägeam 06.06.2023 | 07:39
Fordern Sie sich die 'kompletten' Berechnungsunterlagen zu Ihrem Bescheid an bei Ihrer zuständigen DRV an. Ohne diese kann auch ein versierter Rentenberater nicht prüfen, was bei Ihnen im Einzelnen berechnet wurde. D.h., wenn Sie dann anhand der Unterlagen es trotzdem nicht selbst nachvollziehen können, können Sie sich das bei einer Beratungsstelle vor Ort erklären lassen (die aber auch die kompletten Daten benötigen und nicht unbedingt Zugriff auf Ihr Versichertenkonto haben). Hier im Forum kann man also auch nur 'spekulieren'. Vorweg sollten Sie aber nochmals prüfen, ob die Zahlung tatsächlich VOR dem Leistungsfall = Eintritt der Erwerbsminderung > Datum siehe Seite 2 des Bescheides) erfolgt ist.
Shakmolam 06.06.2023 | 16:15
So mache ich das. Danke
Shakmolam 07.06.2023 | 11:33
Ich bin heute auf die Lösung gestoßen und möchte Sie den interessierten Nutzern dieses Forums nicht vorenthalten: Es steht alles in meinem Bescheid zur Erwerbsminderungsrente. Ich hätte ihn nur genau lesen müssen. Im Bescheid: "In dieser Rente ist ein Rentenabschlag (verminderter Zugangsfaktor) enthalten. Der Rentenabschlag ist durch eine Beitragszahlung ganz oder teilweise ausgeglichen worden." In der Anlage "Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" sehe ich dann einen Zuschlag von Punkten wegen "Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters". Dieser ist bei mir 6,3 Punkte und resultiert aus meiner geleisteten Einzahlung. Am Ende werden von der Summe meiner Punkte 10,8% abgezogen (entspricht dem Abzug bei der vorgezogenen ALtersrente bei Schwerbehinderten). Zusammenfassend: Die Einzahlung hat sich positiv auf meine Erwerbsminderungsrente ausgewirkt und somit auch auf meine spätere Altersrente. In meinem Fall lag die Einzahlung VOR dem Leistungsfall (rückwirkender Beginn der Erwerbsminderungsrente) und ist somit auch nur für diese Konstellation exemplarisch.
Gam 07.06.2023 | 12:23
Mehlmann.
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