Versicherte, die 1954 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten.
In Ihrem Fall ist das der 22.9.2019. Die Regelaltersrente beginnt somit zum 1.10.2019.
Vertrauensschutz wäre dann gegeben, wenn Sie vor 1.1.2007 eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen hätten. Dann würden Sie die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreichen.