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EM-Rente

von Jera16.07.2007 | 12:46
1721 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe im Rentenantrag neben meiner Herzerkrankung(Hinterwandinfarkt) und Verschleiß des Bewegungsapparates auch die psychologischen Beschwerden (Depressionen etc.)angegeben. Habe 2 Gutachtertermine (Kardiologe, Orthopäde) bekommen. Jetzt kam die Ablehnung. Kann ich die nicht berücksichtigten Beschwerden reklamieren? Außerdem wurde Z.B. meine Diagnose Hinterwandinfarkt mit Herzstillstand und Reanimation auf "Bluthochdruck" reduziert. Ist das okay? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

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7 Antworten

Antoniusam 16.07.2007 | 13:16
Ihr Gesundheitszustand kann von hier aus nicht beurteilt werden. Sofern Sie sich ungercht behandelt fühlen, sollten Sie binnen vier Wochen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen. Da Sie jedoch nur "einen Schuß frei haben", sollten Sie sich professionelle Hilfe bei einem Rechtsanwalt für Sozialrecht oder einem Sozialverband holen. Die wissen ganz genau, worauf es ankommt. Siehe auch : (www.sovd.de) oder (www.vdk.de)
Heinericham 16.07.2007 | 16:12
Hallo, im Ablehnungsbescheid werden die Krankheiten genannt, auf grund deren die Rente abgelehnt wurde. Sollte eine Krankheit nicht auftauchen oder Ihrer Meinung nach nicht richtig gewürdigt worden sein, so legen Sie Widerspruch ein. Sie können auch angeben, dass eine ausführliche Begründung folgt und sich hinsichtlich der medizinischen Begründung mit Ihrem beahndelnden Arzt beraten. MfG
Jeraam 16.07.2007 | 18:24
Herzlichen Dank an Antonius und Heinerich. Na, heute kein Experte am Start? Beste Grüße Jera
Antoniusam 16.07.2007 | 19:43
Der Experte hat leider schon "Feierabend". Aber spätestens morgen wird er zu Ihrem Problem Stellung nehmen. MfG
busse. mam 16.07.2007 | 21:48
wieso die krankheiten abgelehnt? wenn krankheiten bestehen kann doch keine rente abgelehnt werden oder?
Antoniusam 17.07.2007 | 01:39
.........wenn es sich beispielsweise um Heuschnupfen handelt, doch !
Michael1971am 17.07.2007 | 06:57
Hallo, noch ein Tipp am Rande. Nicht die Krankheit an sich bedingt einen Rentenanswpruch, sondern die sich daraus individuell ergebenden Leistungseinschränkungen. So sagt eben die Diagnose Herzinfarkt noch nichts über Ihr Leistungsvermögen aus. Sie sollten daher immer auch prüfen (lassen), ob alle sich daraus bei Ihnen ergebenden Leistungsminderungen ausreichend berücksichtigt wurden. Da diese Leistungseinschränkungen nicht im Ablehnungsbescheid aufgeführt sind, ist hier Akteneinsicht sinnvoll.
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