1. So wie die Sachlage beschreiben, sind die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung (in den letzten 60 Kalendermonaten müssen 36 Pflichtbeiträge vorliegen) erfüllt. Diese Voraussetzung bleibt auch weiterhin erfüllt, auch durch den fortlaufenden Bezug von Arbeitslosengeld II. Ansprüche können dann somit nicht "verfallen", sondern bleiben bestehen.
2. Bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger sollten Sie eine Wartezeitauskunft anfordern.