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Experten-Antwort

EM-Rente bei Hartz IV nach 2013

von Matthias K.22.08.2016 | 16:27
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14 Antworten

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Hallo, besteht überhaupt noch ein Anspruch auf EM-Rente bei folgender Konstellation: - im Alg II-Bezug seit März 2013 incl. Übergangsgeld DRV während einer Reha - davor Übergangsgeld Nov. '12 - Feb. '13 - LTA über DRV - davor KG-Bezug Juni '10 - Nov. '12 -ausgesteuert- - letzte versicherungspfl. Beschäftigung März '10 - Mai '10 - davor Jan. '10 - Feb. '10 Alg II - davor Alg I (1 Jahr) - davor durchgehende versicherungspfl. Beschäftigungen, sowie Alg I und Alhi Da ich nach eigenen Recherchen nicht sicher bin, ob ab 01.01.2013 sämtliche anwartschaftlichen Voraussetzungen weggefallen sind, bitte ich um eine kurze Einschätzung dieser Situation. Vielen Dank und Gruß Matthias

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. So wie die Sachlage beschreiben, sind die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung (in den letzten 60 Kalendermonaten müssen 36 Pflichtbeiträge vorliegen) erfüllt. Diese Voraussetzung bleibt auch weiterhin erfüllt, auch durch den fortlaufenden Bezug von Arbeitslosengeld II. Ansprüche können dann somit nicht "verfallen", sondern bleiben bestehen.

2. Bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger sollten Sie eine Wartezeitauskunft anfordern.

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13 Antworten

Matthias K.am 22.08.2016 | 16:51
Vielen Dank, 12345, für die schnelle Antwort! Meine Befürchtung jedoch ist, ob bei längerem weiteren Alg II Bezug nicht alle Ansprüche verfallen? Auf meiner letzten Renten-Information vom 18.01.2016 wurde allerdings schon eine Summe einer evtl. Erwerbsminderungsrente genannt; bin aber unsicher über den Fortbestand des Anspruchs. Vielleicht hierzu noch eine Einschätzung, bitte... Grüße M.
123456am 22.08.2016 | 16:40
So wie Sie es beschreiben sollte die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel muss hierfür in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall (= Tag, ab dem Erwerbsminderung vorliegt) 3 Jahre an Pflichtbeitragszeiten vorhanden sein.+ Sofern diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, gelten Anrechnungszeiten (z.B. Bezug von ALG II) als Verlängerungstatbestand, sodass der 5 Jahres-Zeitraum sich weiter in die Vergangenheit entsprechend der Monate an Anrechnungszeiten nach hinten verlängert. Sollten Sie daher einen lückenlosen Versicherungsverlauf vorweisen und vor dem ALG II - Bezug durchgehend Pflichtbeiträge entrichtet haben (z.B. durch Beschäftigung, Krankengeld), sollten die besonderen wartezeitrechtlichen erfüllt werden. Konkret können Sie auch kurz bei Ihrem Rentenversicherungsträger anrufen und nachfragen (und gleichzeitig schon telefonisch den Rentenantrag stellen). Sie können sich alternativ auch eine Renteninformation anfordern bzw. in die Letzte schauen, wenn dieses Jahr bereits eine zugegangen sein sollte: Der voraussichtliche Betrag für eine volle Erwerbsminderungsrente wird nämlich nur dann beziffern, wenn zum Tag des Schreibens der Renteninformation auch die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Andern steht dann geschrieben, dass die Wartezeit für eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt ist.
123456am 22.08.2016 | 17:23
es gibt keine Obergrenze was die Verlängerungs-Tatbestände betrifft. Beispiel: ALG II gibt es seit 2005 und war bis 31.12.2010 eine Pflichtbeitragszeit. Zeit 01.01.2011 zahlen die Jobcenter aber keine Beiträge mehr; rentenrechtlich verbleibt aber ab 01.01.2011 eine Anrechnungszeit. Wenn jemand seit 2005 Arbeitslosengeld II bezieht und heute einen EM-Antrag stellt, so sind die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen dennoch erfüllt, da rückwirkend von heute 5 Jahre = 23.08.2011 bis 22.08.2016 (*vereinfacht ausgedrückte Rechnung) keine Pflichtbeiträge; aber fünf Jahre an Verlängerungstatbestand Ergo verlängert sich der rückschauende Zeitraum um fünf Jahre = 23.08.2006 bis 22.08.2016 Innerhalb diesen Zeitraumes liegen dann von 08/2006 bis 12/2010 = 5 + 12 + 12 + 12 + 12 = 53 Monate an Pflichtbeiträge vor . Die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen (von 3 Jahren / 36 Monaten) sind daher erfüllt, auch wenn seit 2011 keine Beitragszeiten mehr vorliegen; aber genügend Verlängerungstatbestände.
Matthias K.am 22.08.2016 | 18:52
Vielen Dank für die Antwort nochmals. Zwar blicke ich immer noch nicht durch, aber das gehört wohl zum System.... Meine eigentliche Sorge ist, ob durch dauerhaften (also weiterhin, auf möglicherweise Jahre) AlgII-Bezug der Anspruch auf EM-Rente "erlischt"? Weil, für meine Begriffe, kann ja nicht "ewig" zurückgerechnet werden.... gibt es da sowas wie "Bestandsschutz" o. ä.? Freundlicher Gruß von Matthias
W*lfgangam 22.08.2016 | 19:23
Hallo Matthias K. Doch, Sie können jetzt 10-100 Jahre im ALG2-Bezug bleiben und haben immer noch den EM-Rentenschutz ...da Sie unmittelbar vor Beginn des ALG2-Bezugs die 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren haben ...und die 'letzten 5 Jahre' _strecken_ sich bis in alle Ewigkeit, wenn hier Zeiten zum 'Stecken' liegen - oder, der Gesetzgeber kommt mit neuen Regelungen für EM-Renten ;-) Gruß w.
Matthias K.am 22.08.2016 | 19:44
Vielen Dank W*lfgang, wenn das stimmt, bin ich "beruhigt". Freundliche Grüße von Matthias
123456am 22.08.2016 | 21:13
Solche Aussagen versteh ich schon wieder gar nicht. Hier sind genügend Leute im Forum, die Teil des 'Systems' sind und in ihrer Freizeit den Leuten helfen und versuchen alles zu erklären. Wenn Sie 'noch immer nicht durchblicken', dann fragen Sie doch einfach, und jemand wird versucht es Ihnen zu erklären.
KSCam 22.08.2016 | 21:33
Ich hätte da noch einen viel besseren Vorschlag: statt noch Jahre lang Hartz4, einfach arbeiten gehen, und wenn es nur ein Minijob mit eigener Beitragsleistung wäre. Dann zahlen Sie Beiträge und sind pflichtversichert......zumindest ein Minijob müsste doch für einen arbeitswilligen Menschen zu finden sein.
W*lfgangam 23.08.2016 | 19:29
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich hätte da noch einen viel besseren Vorschlag: statt noch Jahre lang Hartz4, einfach arbeiten gehen, und wenn es nur ein Minijob mit eigener Beitragsleistung wäre. Dann zahlen Sie Beiträge und sind pflichtversichert......zumindest ein Minijob müsste doch für einen arbeitswilligen Menschen zu finden sein.
Willkommen zur Muppet-Show. ;-) Ich hatte die Frage schon längst beantwortet...;-) Gruß w.
Oskar http://vignette1.wikia.nocookie.net/muppet/images/5/5b/Oscar-can… ...schön, dass Sie wenigstens den wesentlichen Inhalt von Beiträgen erfassen können und immerhin den Begriff 'Muppet-Show' speichern konnten - und, erstaunlich, dass Sie das auch noch zur nächtlichen Erregung treibt. Gruß w.
W*lfgangam 23.08.2016 | 20:53
Hallo Amüsierter Mitleser (der okupierte oder der 'echte'?) ...Sie haben leider den Hintergrund meines Beitrags im Kontext nicht verstanden. Egal - ich rege mich über Fake-Beiträge hier sicher nicht auf - ist Sache der Forenbetreiber da für 'Ruhe' zu sorgen :-) Und, wenn Sie hier künftig W*lfgang-Beiträge finden ...ja, könnte vielleicht einer von mir selbst dabei sein - merken Sie eigentlich am Inhalt, und auch den gelegentlich 'scharfen' Worten / Rosanna zB. war davon gar nicht angetan ;-) ...bis dann mal. Gruß w.
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