Hallo Ilonka,
vorab eine Frage: Wie fand die Beschäftigung im Privathaushalt statt
- als geringfügige Beschäftigung (bis 450 EUR)
- - wenn ja, wurde Versicherungspflicht vereinbart? oder
- als versicherungspflichtige Beschäftigung (über 450 EUR) ?
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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Hallo Ilonka,
vorab eine Frage: Wie fand die Beschäftigung im Privathaushalt statt
- als geringfügige Beschäftigung (bis 450 EUR)
- - wenn ja, wurde Versicherungspflicht vereinbart? oder
- als versicherungspflichtige Beschäftigung (über 450 EUR) ?
Fortsetzung:
wenn innerhalb der letzten 5 Jahre andauernd V-Pflicht vorgelegen hat, wie in Ihrer Darstellung (Ende 2. Absatz) zu entnehmen, spricht nichts gegen einen Rentenantrag. Die versicherungsrechtlichen Bedingungen wären erfüllt.
Das Vorliegen von Erwerbsminderung wird erst im Rentenverfahren ermittelt.
Es gibt mögliche Alternativen als Altersrente. Sie könnten sich eine Rentenauskunft zuschicken lassen, bzw. zu einem Beratungsgespräch eine Beratungsstelle aufsuchen.
Sofern Sie an Ort und Stelle die Rente beantragen wollen, sollten Sie neben dem Personalausweis die Bankverbindung sowie Ihre Persönliche Identifikationsnummer dabei haben.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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