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Experten-Antwort

EM-Rente: Erstantrag möglich?

von Ilonka19.04.2017 | 10:49
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein herzliches HALLO in die Runde, bevor ich einen „Renten-Fachmann“ aufsuche, wäre es schön hier im Forum schon einmal Vorab-Informationen zu bekommen. Ich bin weiblich und werde im Juli 63 Jahre alt. Vor meiner Eheschließung habe ich bei einem Landgericht Justizangestellte gelernt und diesen Beruf auch wenige Jahre ausgeübt. Danach war ich rund 25 Jahre Ehefrau, Haushaltsmanagerin und Mutter. Nach meiner Scheidung 2003 wollte ich mich nicht auf dem von meinem Ex-Mann gezahlten Unterhalt ausruhen und trat eine sozialversicherungspflichtige Stelle als Haushälterin in einem Privathaushalt an. Nun ist es so dass ich aus gesundheitlichen Gründen immer mehr Probleme habe, meinen Job zur allgemeinen Zufriedenheit auszuüben. Die Erwartungshaltung meiner Chefin ist groß, ich muss mich um jede noch so kleine Aufgabe kümmern. Habe ich Urlaub oder bin mal krank geschrieben, wird von den Bewohnern meiner Arbeitsstätte nichts gemacht, so dass mich bei Wiederarbeitsbeginn Berge von Wäsche, übermäßig verschmutze Räumlichkeiten und kleine Berge von Haushaltsmüll erwarten. Neben anderen Aspekten sorgte auch diese Tatsache dafür, dass ich psychisch äußerst angeschlagen bin und nach Feierabend erschöpft und weinend auf meinem Sofa liege. Zudem machen mir Arthrose in den Zehen und mein Rücken immens zu schaffen (ich bin den ganzen Tag auf den Beinen) und durch eine starke Arthrose an den Händen (Verformung fast sämtlicher Finger) kann ich bei der Zubereitung von Lebensmitteln kaum die Dinge halten und alles dauert unendliche Zeit. Kurz, ich bin psychisch und physisch äußerst angeschlagen und deswegen schon seit geraumer Zeit in ärztlicher Behandlung. Nun würde ich gerne in EM-Rente gehen und hier meine Frage: Kann ich das aus rechtlicher Sicht und was muss ich dafür tun bzw. beachten?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilonka,

vorab eine Frage: Wie fand die Beschäftigung im Privathaushalt statt

- als geringfügige Beschäftigung (bis 450 EUR)

- - wenn ja, wurde Versicherungspflicht vereinbart? oder

- als versicherungspflichtige Beschäftigung (über 450 EUR) ?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Fortsetzung:

wenn innerhalb der letzten 5 Jahre andauernd V-Pflicht vorgelegen hat, wie in Ihrer Darstellung (Ende 2. Absatz) zu entnehmen, spricht nichts gegen einen Rentenantrag. Die versicherungsrechtlichen Bedingungen wären erfüllt.

Das Vorliegen von Erwerbsminderung wird erst im Rentenverfahren ermittelt.

Es gibt mögliche Alternativen als Altersrente. Sie könnten sich eine Rentenauskunft zuschicken lassen, bzw. zu einem Beratungsgespräch eine Beratungsstelle aufsuchen.

Sofern Sie an Ort und Stelle die Rente beantragen wollen, sollten Sie neben dem Personalausweis die Bankverbindung sowie Ihre Persönliche Identifikationsnummer dabei haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Kahlaam 19.04.2017 | 13:42
Hallo IIonka, natürlich können Sie jederzeit eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Wichtig ist das alle relevanten Voraussetzungen erfüllt sind. Bevor Sie diesen Schritt tun würde ich vorher eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf anfordern. Sie sehen dann im Detail ob Ihnen eine EMR zusteht und wie hoch diese ist und auch genau wann Sie in die normale Rente gehen können. Oder Sie suchen eine Beratungsstelle der DRV/RV auf und lassen sich beraten. Vielleicht können Sie ja schon bald in die Regelaltersrente gehen. Wünsche Ihnen gesundheitlich alles Gute und viel Glück. Mfg
KSCam 19.04.2017 | 14:21
DB Antrag auf EM Rente können Sie jederzeit stellen. Ob Arthrose für EM reicht müssen die Ärzte entscheiden... Da Sie aber im Juli 63 werden sollte ab da eine Altersrete möglich sein, mit Kinderzeiten und Versorgungsausgleich sollten 35 Versicherungsjahren voll sein. Mehr dazu in der letzten Rentenauskunft. An Kahla- schon herzig Ihr Trost dass vielleicht bald Regelaltersrente möglich ist. bei Geburt im Juli 54 ist "vielleicht bald" im April 2020 also in 3 Jahren.
Ilonkaam 19.04.2017 | 17:51
Vielen Dank für eure Antworten, werter Experte und all die lieben anderen Kommentatoren. Selbstverständlich habe ich schon vor einigen Wochen eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf angefordert und erhalten ;-) Für weitere Tipps und Kniffe bin ich natürlich offen und vielleicht liest ja jemand mit und antwortet, dem meine Situation bezüglich der Rente bekannt vorkommt und der in einer vergleichbaren Lage war/ist.
KSCam 19.04.2017 | 19:53
Tipps und Kniffe und die "berühmten Erfahrungen anderer" werden Sie nicht weiterbringen. Kein anderer kann beurteilen ob Ihre Erkrankungen für eine EM Rente reichen - schon gar nicht jemand hier im Forum. Auch wenn Sie tausend Berichte anderer lesen wissen Sie immer noch nicht ob in Ihrem Fall die Rente bewilligt oder abgelehnt wird. Da gibts nur eines: wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten und Ihre Ärzte das auch so sehen, sollen die Sie krank schreiben und Sie stellen den Antrag. Wenn nicht gehen Sie irgendwann in Altersrente und arbeiten bis dahin weiter oder sind arbeitsunfähig oder werden noch arbeitslos. Nach 2-5 Monaten haben Sie dann die Entscheidung der DRV in Ihrem konkreten Einzelfall mit 2 Möglichkeiten - Bewilligung oder Ablehnung der Rente. Eigentlich total einfach.
W*lfgangam 19.04.2017 | 20:49
Zitat von Ilonka anzeigenausblenden
Hallo Ilonka, wie wäre es, die Rentenauskunft einfach mal zu lesen - zu der EM-Rente, zu der Altersrente ab 63 (Altersrente für langjährig Versicherte) und und und steht da klar drin, wann diese Renten möglich sind UND ob die dafür erforderlichen Voraussetzungen (Mindestversicherungszeiten) vorliegen. Tipp: nehmen Sie sich 'nen bunten Stift und markieren beim Lesen gleich die entscheidenden Stellen. Oder, Sie fragen jemanden der lesen kann – ultimativ Kniff: Sie gehen in die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt ...die müssen nicht lange in Ihren Versicherungsdaten rumwühlen, sondern sagen Ihnen punktgenau, wann welche Rente möglich ist. Gruß w.
Ilonkaam 20.04.2017 | 09:04
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Sie haben Recht W*lfgang, ich kann nicht lesen, darum tanzt mir ein befreundeter Waldorfschüler regelmäßig die neuesten Rentennachrichten vor. Da er ein Holzbein hat, kann es aber diesbezüglich schon mal zu Missverständnissen kommen... Um das mal klar zu stellen, ihren Annahmen zum Trotz habe ich alles wissenswerte und auch die Broschüren der Rentenkasse gelesen und in meinem ersten Beitrag wurde gleich zu Anfang erwähnt, dass ich vorhabe einen Renten-Fachmann aufzusuchen. Ich wollte mein bisher erworbenes Wissen hier nur gern bestätigt sehen. Vor allen Dingen war es meine Intension, in diesem Forum jemanden zu finden, der in einer vergleichbaren Situation ist/war und mich auf die eine oder andere Sache, die von mir nicht berücksichtigt wurde, aufmerksam machen kann. Die Rente ist ein unübersichtliches, abstraktes Thema und es geht nichts über Tipps aus der Praxis.
Rentensputnikam 20.04.2017 | 13:15
Hallo Ilonka! Wie schon von KSC erläutert, helfen Ihnen Erfahrungswerte anderer aufgrund der immer individuell zu betrachtenden medizinischen Situation nicht weiter. Stellen Sie ggf. einen Antrag und warten Sie die Entscheidung ab. Nur dann haben Sie eine verlässliche, individuell auf Sie abgestimmte Entscheidung, die Sie akzeptieren oder gegen die Sie vorgehen können (Widerspruch, Klage). MfG
W*lfgangam 20.04.2017 | 20:40
Zitat von Ilonka anzeigenausblenden
Liebe Ilonka, es war nicht meine Absicht, Sie zu 'beleidigen' - Sie haben sich wahrscheinlich mehr mit Ihrer Rentenauskunft beschäftigt, als der/die Durchschnittsversicherte/r. Vergleichbar? - hmm, kaum 2 Versicherungsbiographien unter Berücksichtigung aller Umstände /Vertrauensschutzregelungen /persönliche Voraussetzungen sind vergleichbar. Natürlich sind 99 % aller Versicherten sofort 'Einzunorden' - dazu ist aber der Blick auf die persönlichen Daten/das eigene Versicherungskonto erforderlich, um das rechtssicher für Sie zuzuschneiden. Persönlich finde ich es gut, dass Sie sich vorbereiten und mit dem Thema beschäftigen - geben Sie dem Berater aber auch eine Chance, die Möglichkeiten auf den ersten Blick zu erkennen ...dazu gehört es auch, vermeintlich angelesene Weisheiten zunächst zurückzuhalten/zuzuhören - das Weitere ergibt sich dann im Gespräch, wo ggf. persönliche Fehleinschätzungen korrigiert werden müssen und/oder Bestätigungen folgen. Gruß w.
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