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Experten-Antwort

EM-Rente - Hinzuverdienst-Dschungel!!!

von Miss Ratlos08.02.2022 | 22:42
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Ich bitte um Auskunft, wie viel ich mit voller EM-Rente bei einer freiberuflichen unterrichtenten Tätigkeit 1 bis mal pro Woche U 3 Stunden dazuverdienen darf, ohne rentenversicherungspflichtig zu werden? Variante 1: 5400 p.a., dabei wären 2 x 900 im Jahr und 8 mal 450 Euro denkbar? Variante 2: 6300 Euro. Würde dann die Rentenversicherungspflicht auf die vollen 6300 anfallen oder nur für den Differenzbetrag von 900 Euro? Variante 3: 6300 Euro – Freibetrag von 2400 – und auf den restlichen Gewinn 18,7 Prozent? Variante 4: 70 Arbeitstage pro Jahr (bis 70 wären diese sogar unabhängig vom Arbeitsverdienst versicherungsfrei). Vorliegend also 6300 Euro. Varianter 5: Eine andere Konstellation? 2. Der Hinzuverdienst bezieht sich, egal bei welcher Variante, immer auf den Gewinn, nach der EÜR, richtig? 3. Hätte ein Freibeitrag aus einem GdB Einfluss bei der Hinzuverdienstberechnung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Miss Ratlos,

der Antwort von "Siehe hier" ist nichts hinzu zu fügen. Wir schließen uns dieser Antwort an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 09.02.2022 | 00:03
Hallo Miss Ratlos, zu einer EM-Rente können Sie pro Kalenderjahr 6.300,00 EUR brutto hinzuverdienen, ohne dass es Ihre Rente mindert. Sofern diese Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit stammen, ist hier dann das 'steuerpflichtige Einkommen', also der 'Gewinn' nach GuV/EÜR maßgeblich. Als Lehrer/Dozent sind Sie, sofern Sie keine Angestellten beschäftigen, immer rentenversicherungspflichtig. Die von Ihnen angegebenen Varianten beziehen sich zunächst einmal nur auf Personen, die unständig/kurzfristig/geringfügig 'angestellt' sind. Und Sie rechnen einen 'Dozentenfreibetrag' mit ein, der unter Umständen steuerfrei sein kann, und dann auch kein Hinzuverdienst wäre. Aber alles noch etwas 'wirr'. In wie weit diese Grenzen auch in Ihrem Fall zutreffen würden, erfahren Sie verbindlich von Ihrer zuständigen DRV, nachdem Sie dort Ihr Vorhaben mitgeteilt und die genaue Art der Tätigkeit/die Zahl der Auftraggeber etc. mitgeteilt haben. Ein Freibetrag wegen GdB mindert die Steuerlast, nicht aber die sozialversicherungsrechtlichen Beiträge und auch nicht den Bruttobetrag zur Anrechnung eines Hinzuverdienstes. Weitere Vorabinformationen finden Sie z.B. auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gr… Sie sollten sich aber auf jeden Fall noch mal ausführlich beraten lassen, damit Sie u.a. auch einschätzen können, wie sich die Versicherungspflicht (evtl. doch -freiheit) trotz Zurechnungszeit der EM-Rente auswirkt, um die für Sie optimalste Lösung zu finden. Erkundigen Sie sich außerdem auch bei Ihrer Krankenkasse, denn auch die interessiert sich (in Form von Beitragserhebung) für Ihre Einkünfte neben einer Rente. Dies 'mal eben' in einem Forum abzuklären ist nicht abschließend/zufriedenstellend möglich. Viel Erfolg und alles Gute!
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