Hallo Tomate,
das „Gefühl“ von W°lfgang ist gleichzeitig die zutreffende Antwort. Die Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich erhalten ab dem Zeitpunkt der Berücksichtigung in der laufenden EM-Rente den Zugangsfaktor der sich zu diesem Zeitpunkt aus dem Lebensalter und den entsprechenden Voraussetzungen für die individuelle Abschlagsermittlung ergibt. Im Zweifel können Sie sich hierzu auch von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.