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Experten-Antwort

EM Rente Pflege Ehefrau

von Jupp26.03.2018 | 17:28
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5 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich Erwerbsminderungsrente und Pflege. Ich erhalte ab 1.5.2018 eine befr. EM Rente. Die KV zahlt nun Rentenbeiträge aufgrund eines bemessungsentgeld bezogen auf einen Pflegeaufwand von wöchentlich 49Std. Führt dies zu einer überprüfung der vollen EM Rente (3std tägl.max)oder ist die Pflege nicht vergleichbar mit einem regulären Job? (feste Arbeitszeiten). Vielleicht kann mir jemand darauf Antworten. mfg Jüppes

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Jupp,

eine nicht-erwerbsmäßige Pflegetätigkeit führt in der Regel nicht zu einer Überprüfung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Im Einzelfall kann und darf der Rentenversicherungsträger aber jederzeit das Vorliegen der Erwerbsminderung überprüfen.

Entgelt, das nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen von einem Pflegebedürftigen erhalten, gilt jedoch nicht als Hinzuverdienst, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nicht übersteigt. Zum Pflegegeld zählt das Pflegegeld der Pflegegrade 2 bis 5.

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4 Antworten

Fittenam 26.03.2018 | 17:58
Die Pflege Ihrer Frau führt nicht zu einer Überprüfung der EM-Rente. Dieses ist auch nicht mit einer beruflichen Tätigkeit zu vergleichen, also keine Sorgen machen.
Jüppiam 26.03.2018 | 18:35
In gewissen Abständen kommt von Dir solche ähnliche Fragen. Die Antwort kannst du am besten beantworten. Noch hast du sie nicht. Welche gesundheitliche Einschränkungen hast du? Wer 49 Stunden die Woche schwerstarbeit vollbringe kann, der ist garantiert nicht krank und bekommt auch keine Erwerbsminderungsrente. mfg
Kaiseram 26.03.2018 | 20:37
Du kannst jemanden 49 Stunden pflegen aber keine 3 Stunden arbeiten? Wer soll das denn glauben?
Juppam 27.03.2018 | 11:47
Hallo Danke an den Experten für die Antwort. aber nicht weil sie mir "passt" sondern weil es die erste ernstgemeinte Antwort ist. An die "Ungläubigen EXPERTEN": warum ist es unwarscheinlich das meine Frau zw.der bewilligung und der ersten Zahlung einer EM Rente zum Pflegefall wird.Man kann sich sein Schiksal nicht aussuchen!! schöne Ostern !! mfg Jüppes
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