Guten Tag, Sven,
der Beginn der vollen Erwerbsminderungsrente hängt vom Leistungsfall, also wann die volle Erwerbsminderung eingetreten ist, ab. Zum anderen davon, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Rente handelt und auch vom Zeitpunkt der Antragstellung.
Da diese Feststellungen noch nicht (vollständig) bekannt sind, warten Sie bitte den Bescheid über die Rente ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung