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Experten-Antwort

EM-Rente und Abfindung

von Brigitte28.02.2011 | 13:04
3781 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich erhalte eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Mein Arbeitsvertrag ruht zur Zeit. Der Arbeitgeber möchte Stellen abbauen. Darf ich ggfs. einen Aufhebungsvertrag unterschreiben ? Wie wirken sich Aufhebungsvertrag und eine eventuelle Abfindung sowie Gleitzeitkonto-Auszahlung auf die EM-Rente aus ? Vielen Dank MfG Brigitte

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brigitte,

aus rentenrechtlicher Sicht steht nichts entgegen, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Die Abfindung wird als Einmalzahlung in dem Monat angerechnet, für den sie vom Arbeitgeber bescheinigt wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Donauwelleam 28.02.2011 | 13:38
Das Problem wird eher sein, was Ihnen von der Abfindung letztes Endes übrig bleibt. Ich würde mich bei einem Fachmann erkundigen, welche Abzüge sie von der Abfindung hinnehmen müssen (z. Bsp. Steuer, Sozialbeiträge). Vielleicht wird sich hier im Forum aber noch jemand konkreter äußern können.
Klemensam 28.02.2011 | 15:43
Also vorschnell und ohne fachkundige Beratung solte man auf gar keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Arbeitsrechtlich lauern in einem Aufhebungsvertrag immer einige Tücken, die für den Laien nicht auf Anhieb sichtbar sind. Dies betrifft auch mögliche Konsequenzen die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkbar machen können , wie z.b. für den ALG I Bezug und andere Sozialeistungen . Davon einmal abgesehen versuchen auch viele Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer hinsichtlich der Höhe der Abfindung " über den Tisch " zu ziehen. Persönlich wüde ich einen Aufhebungsvertrag nur nach einer Beratung und unter Milthilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht abschliessen. .
Donauwelleam 28.02.2011 | 19:59
Ihr Arbeitgeber könnte versuchen, mit dem Aufhebungsvertrag seine Risiken aus dem Arbeitsverhältnis auszuschließen bzw. zu begrenzen. Zum Beispiel Ansprüche auf Betriebsrente oder Haftung für Unfälle während der Beschäftigungszeit. Gerade für den Fall, daß Ihre Erwerbsminderungsrente auf eine Schädigung während des Arbeitsverhältnisses zurückgeht. Also Vorsicht, wenn Ihnen ein Vordruck des Arbeitgebers zu Unterschrift vorgelegt wird.
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