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Experten-Antwort

EM Rente und AL-Versicherung

von Theo L.08.08.2013 | 22:28
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Frage, zahlt die DRV bei einer vollen EM-Rente (auf Dauer) eigentlich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Sozialröchler schließen wir uns an. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden allerdings nicht von der Rente abgezogen oder einbehalten sondern pauschal abgegolten (

§ 345a SGB III: Pauschalierung der Beiträge

Für die Personen, die als Bezieherinnen oder Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung versicherungspflichtig sind (§ 26 Abs. 2 Nr. 3) wird für jedes Kalenderjahr ein Gesamtbeitrag festgesetzt. Der Gesamtbeitrag beträgt

1. für das Jahr 2003 5 Millionen Euro,

2. für das Jahr 2004 18 Millionen Euro,

3. für das Jahr 2005 36 Millionen Euro,

4. für das Jahr 2006 19 Millionen Euro und

5. für das Jahr 2007 26 Millionen Euro.

Der jährliche Gesamtbeitrag verändert sich im jeweils folgenden Kalenderjahr in dem Verhältnis, in dem

1.

die Bezugsgröße der Sozialversicherung,

2.

die Zahl der Zugänge an Arbeitslosengeldbezieherinnen und Arbeitslosengeldbeziehern aus dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und

3.

die durchschnittlich durch Zeiten des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erworbene Anspruchsdauer

des vergangenen Kalenderjahres zu den entsprechenden Werten des vorvergangenen Kalenderjahres stehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht den Gesamtbeitrag eines Kalenderjahres bis zum 1. Juli desselben Jahres im Bundesanzeiger bekannt.)

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3 Antworten

Janosam 08.08.2013 | 22:46
Nein!
Majaam 08.08.2013 | 23:01
Also bei teilweiser EM-Rente zahlt die DRV keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ein,da wird sie bei einer vollen EM-Rente das sicher auch nicht tun... Wäre auch irgendwie sinnlos da ein Rentner kann nicht arbeitslos werden.
Sozialröchler?am 09.08.2013 | 06:46
Es werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet. Lesen Sie nach unter: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html § 26 Sonstige Versicherungspflichtige (2) Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie ... 3. von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren, eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen oder eine als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geförderte Beschäftigung ausgeübt haben, die ein Versicherungspflichtverhältnis oder den Bezug einer laufenden Entgeltersatzleistung nach diesem Buch unterbrochen hat. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__345a.html http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__347.html § 347 Beitragstragung bei sonstigen Versicherten Die Beiträge werden getragen ... 7. für Personen, die als Bezieherinnen oder Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung versicherungspflichtig sind, von den Leistungsträgern, ...
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