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Experten-Antwort

EM Rente und Aussteuerung KK

von Leo11.08.2016 | 21:29
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, bin hier vielleicht nicht ganz richtig aber da die Experten unter Euch das bestimmt wissen hier meine Frage: Ich werde zum 25.08.16 ausgesteuert und habe mich inkl. aller erforderlichen Unterlagen arbeitslos - und suchend gemeldet. (Beschäftigungsverhältnis besteht) Da aufgrund der Prüfung der Nahtlosigkeitsregelung (ich habe den Rentenantrag wegen Erwerbsminderung bereits im April gestellt) meine Unterlagen dem Ärztlichen Dienst vorgelegt werden müssen, verzögert sich der Bescheid. Die Agentur für Arbeit teilte mir mit, das ich solange ich kein Arbeitslosengeld erhalte weder Kranken- noch Pflegeversichert bin- ich solle das mit meiner Krankenkasse klären. (Gleiche Frage stellt sich für mich hinsichtlich der Rentenversicherung und deren Beiträge. Sofern bis zum Tag der Aussteuerung (25.08.16) die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen werden konnte, wie verhält es sich dann mit meinem Krankenversicherungsschutz (ggf. auch Renten und Pflegeversicherungsschutz- und Beiträge). Kann bzw. soll ich diese Beträge für diesen Zeitraum selber übernehmen? Gleiche Frage würde sich darauf beziehen, wenn die Zahlung von Arbeitslosengeld 1 aus irgendwelchen Gründen abgelehnt würde. Vielen Dank für Ihre Information.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Leo,

als Rentenantragsteller sind Sie bereits bei der Krankenkasse weiter krankenversichert. Des Weiteren verweisen wir auf die Hinweise von W*lfgang.

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3 Antworten

W*lfgangam 11.08.2016 | 22:04
Hallo Leo, als Rentenantragsteller sind Sie bereits (weiter) kranken- und pflegeversichert (KVdR). Solange noch eine vorrangige Pflichtversicherung besteht (noch KG, künftig ALG) läuft die auch weiter. Sollten Sie tatsächlich kein ALG erhalten, dann greift die KVdR durch den Rentenantrag bis über die Rente entschieden ist. Ohne weiteres Einkommen werden natürlich auch Beiträge für die Krankenkasse fällig, wenigstens der 'Mindestbeitrag', rd. 160 EUR mtl. Nur, in dem Falle, dass Sie ab 26.08.2016 tatsächlich kein Einkommen (und auch kein verwertbares Vermögen haben), gehen Sie postwendend zum Jobcenter, mit ALG 2 ist Krankenkasse inclusive. Wäre eine Familienversicherung/Ehepartner nicht möglich? Gruß w.
Leoam 11.08.2016 | 22:18
Hallo W*lfgang, vielen Dank für die schnelle Antwort. Nee weder alg 2 noch eine Fam. Versicherung ist eine Option. Aber die Möglichkeit bestünde, diese Beträge selbst zu übernehmen. (Hab schon wieder Angst ohne Krankenversicherungsschutz da zu stehen.) Wie verhält es sich für den Fall der Fälle mit der Pflege und Rentenvers, bzw. überhaupt den ganzen Versicherungen in die "normalerweise automatisch" eingezahlt wird? Solange über den Rentenantrag nicht entschieden wurde, wäre ich im Falle einer länger dauerndern Bearbeitung des ALG1 bzw. des Rentenantrags über den Rentenversicherungsträger versichert? ok das wusste ich nicht. Das klingt ja schonmal etwas beruhigend. Vielen Dank für die Info.
W*lfgangam 11.08.2016 | 22:28
Nachtrag: im Übrigen wird Ihnen die AfA ALG im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html zahlen müssen. Hier finden Sie noch einen ergänzenden Kommentar dazu: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/nahtl… Gruß w.
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