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Experten-Antwort

EM Rente und FZR der DDR

von Angelika12.07.2016 | 14:18
1357 Ansichten
4 Antworten
hallo, heute sagte mir ein Freund ( der seit 2002 in EU Rente ist ) das er wenn er in Altersrente geht ja noch mehr Rente bekommt da er ja zu DDR Zeiten in die FZR eingezahlt hat. Die Altersrente würde sich um ca 300 € erhöhen. Dies kann ich gar nicht glauben weil doch die Beiträge zur FZR sicherlich schon bei der EU Rentenberechnung berücksichtigt wurden. Oder ?. Vielen Dank für Ihre Antwort LG

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 12.07.2016 | 14:47

Hallo Angelika,

die vorausgegangene EM-Rente sollte bereits aus allen zurückgelegten Zeiten festgestellt worden sein. Ohne Kenntnis des Einzelfalles ist daher nicht zu sagen, warum die FZR erst bei der Altersrente berücksichtigt wird.

Experten-Antwortam 12.07.2016 | 14:48

Hallo Angelika,

Sie liegen richtig! Auch 2002 haben wir die Beitragszeiten-Ost mit "regulärer Beitragszeit" plus FZR-Beitrag gspeichert - und daraus selbstverständlich die Rentenhöhe ermittelt.

Experten-Antwortam 12.07.2016 | 15:09

Im Rentenbescheid kommt nach der Anlage "Versicherungsverlauf" (früher Anlage 2) die Anlage "Bewertung von Beitragszeiten" (früher Anlage 3). Hier sieht man wie die FZR-Entgelte bewertet werden

1 Antworten

Angelikaam 12.07.2016 | 14:55
Vielen Dank , kann man anhand der EU Rentenberechnung ersehen ob für die FZR Entgeltpunkte gutgeschrieben wurden. Bei mir steht zwar FZR , dann z.b . 01.01.85 - 12.12.85 , dann Entgelt und Pflichtbeitragszeit. Ich sehe nicht was daraus an Punkten folgt. LG
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