Hallo Rainer,
nach aktuell geltendem Recht gibt es bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung eine feststehende Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6300 Euro. Sie gilt jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie z. B. auch in der Broschüre „Erwerbsminderungs¬rentner: So viel können Sie hinzuverdienen“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=2
herunterladen können.
Zum 01.01.2023 plant der Gesetzgeber übrigens umfangreiche Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen. Mehr dazu erfahren Sie z. B. hier:
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/hinzuverdienstgrenze-fuer-fruehrentner-faellt-2023-weg.html
und hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BraunschweigHannover/DE/Allgemein/Services/Newsletter/BSH_News_4_2022.html#doca8f8857e-0f7c-4aec-a3d5-f3e3cd4007cfbodyText1