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Experten-Antwort

EM Rente und Minijob

von Rainer12.12.2022 | 14:39
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2 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit zwei Jahren eine ganze EM Rente unbegrenzt. Ich möchte einen Minijob machen, das sind ja 520 EURO im Monat statt 450 EURO richtig? Hinzuverdienstgrenze bei EM Rente sind 6.300 EURO im Jahr. Ich habe auch gelesen, dass man zweimal im Jahr bis zum Doppelten der Grenze, also 1040 EURO, verdienen dürfte ohne dass die Rente gekürzt wird - stimmt das? Mit freundlich Grüßen Rainer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rainer,

nach aktuell geltendem Recht gibt es bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung eine feststehende Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6300 Euro. Sie gilt jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie z. B. auch in der Broschüre „Erwerbsminderungs¬rentner: So viel können Sie hinzuverdienen“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

herunterladen können.

Zum 01.01.2023 plant der Gesetzgeber übrigens umfangreiche Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen. Mehr dazu erfahren Sie z. B. hier:

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/hinzuverdienstgrenze-fuer-fruehrentner-faellt-2023-weg.html

und hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BraunschweigHannover/DE/Allgemein/Services/Newsletter/BSH_News_4_2022.html#doca8f8857e-0f7c-4aec-a3d5-f3e3cd4007cfbodyText1

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Melliam 12.12.2022 | 15:49
Das stimmt nicht. Das betrifft ausschließlich die Regelungen, ob ein Minijob noch ein Minijob ist. Und im nächsten Jahr dürfen Sie über 17.800 € hinzuverdienen.
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