Hallo Tomate,
zunächst wirken sich nur die Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich auf die laufende Erwerbsminderungsrente aus. Alle anderen versicherungsrechtlichen Zeiten/Beiträge, die nach dem Leistungsfall zurückgelegt/gezahlt wurden, können dann erst in einer darauf folgenden Rente berücksichtigt werden. Im Zweifel können Sie sich hierzu auch von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.
Weitere Informationen zum Thema Versorgungsausgleich erhalten Sie übrigens auch in der Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/geschiedene_ausgleich_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=2
herunterladen können.