Hallo Jörg,
die anderen Forumsteilnehmer haben Ihnen schon viele richtige Hinweise gegeben. Nochmal etwas "rechtlich" ausgedrückt: Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn man nicht mehr in der Lage ist, eine mindestens dreistündige Tätigkeit pro Tag in irgendeiner arbeitsmarktüblichen Tätigkeit auszuüben. Wären noch drei Stunden möglich, aber nicht mehr 6 Stunden am Tag, läge eine teilweise Erwerbsminderung vor. Ob dies allein aufgrund des Stotterns gegeben wäre oder ob eventuell noch weitere relevante Einschränkungen vorliegen, kann nur vor Ort durch einen Antrag mit entsprechender Begutachtung geprüft werden. Hier im Forum ist eine pauschale Antwort dazu nicht möglich.