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Experten-Antwort

EM Rentenzahlung rückwirkend und endet noch vor Zustellung

von Lotte Pingel03.11.2015 | 15:47
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Hallo, der Kürze wegen, werde ich meine Geschichte knapp und zeitlich rückwärts beginnen. zur Info: AU seit 05.01.2012 3 x Reha, 3 x Gutachter Rentenantrag 05.06.2014 Letzten Samstag, 31.10.2015, habe ich meinen ersten Rentenbescheid, 28.10.2015, bekommen - rückwirkend für 3 Jahre / volle EM. Ich war sehr erleichtert. Aber ACHTUNG: Rentenende ist der 31.08.2015 !!! begründet damit, dass ich nach Ihren Einschätzungen jetzt nicht mehr voll EM wäre. Die Hintergründe, warum man 10.08.2012 als Datum des Rentenbeginns genommen hat, verstehe ich. ( 1. Reha, Dispositionsrecht der KK ) ABER es kann doch nicht sein, dass noch vor Bekanntwerden die Leistung beendet ist - sprich 2 Monate ohne Leistungen sind verstrichen und ich bin schon wieder unverschuldet mittellos. Ich habe gerade erst am 06/08/15 meine letzten Reha beendet, welche für den Entscheid durchgeführt wurde. Ich habe viele Fragen, doch die wichtigste ist, wie ist der richtige Weg, um die 2 Monate und die Weiterzahlung der Rente zu erwirken. Denn Unterlagen, die den rückwirkenden positiven Bescheid bestimmt haben, entscheiden im gleichen Moment die Ablehnung der Weiterzahlung in Zukunft noch bevor ich den Folgeantrag überhaupt gestellt habe. Einen Widerspruch zum Bescheid zu schreiben erscheint mir nicht sinnvoll. Ich habe echt Angst, dass die DRV dann die bewilligte Zeit / Leistung wieder widerruft. Ich hoffe, meine Problematik ( offene 2 Monate + Weiterzahlung ) ist zu verstehen und würde mich über wirklich hilfreiche Hinweise freuen, ganz besonders über Antworten von Lesern ebensolcher Fälle, vom Experten und von rechtlich fundierten Lesern.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.11.2015 | 08:09

Hallo Lotte Pingel,

wie von Nahla und W*lfgang schon angeregt, sollten Sie unmittelbar (innerhalb der Rechtsmittelfrist) einen Antrag auf Weitergewährung der befristeten EM-Rente stellen, damit geprüft werden kann, ob Sie auch über den 31.08.2015 hinaus erwerbsmindert eingestuft werden können. Ein Widerspruch ist nicht zwingend erforderlich. Für den Fall, dass der Antrag abgelehnt werden sollte, können Sie vermerken, dass dieser Antrag auf Weitergewährung der EM-Rente als Widerspruch / Überprüfungsantrag gilt. Aufgrund des Sachverhalts empfehlen wir Ihnen, den Antrag bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen zu lassen.

4 Antworten

Nahlaam 03.11.2015 | 17:51
Mir erscheint ein Widerspruch gegen diesen Bescheid schon sinnvoll und auch angebracht, schon allein der zu beachtenden Fristen wegen. Und gleichzeitig alle Unterlagen anfordern, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Und in diesem Widerspruch sofort die Weiterzahlung der EM-Rente fordern bis zur endgültigen Klärung (das geht!). Gleichzeitig würde ich sofort, diesen Bescheid beigefügt, separat einen neuen Antrag auf Weiterzahlung der EM-Rente stellen. Das sind dann 2 Vorgänge, die aber von der DRV miteinander verknüpft werden. Dann ist ganz wichtig, mal den letzten Reha-Bericht zu prüfen. Da scheint ja etwas drin zu stehen, was die DRV zum Anlass genommen hat, die Rente zu Ende August 2015 wieder zu entziehen (Entlassung arbeitsfähig, Einschätzung für volle Erwerbsfähigkeit etc.). Ist die Einschätzung voll erwerbsfähig, dann muss da wohl die AfA als Leistungsträger ran, also sofort mit dem Bescheid zur AfA und die entsprechende Leistung beantragen (Stichwort: Restleistungsvermögen beachten). Ich gehe mal davon aus, die au besteht weiterhin und ist auch nachgewiesen, dann unbedingt die Ärzte mit ins Boot holen. Nach der langen AU wird wahrscheinlich kein Anspruch mehr auf Krankengeld bestehen, also sofort zur AfA, damit die Leistung bewilligt werden kann. Das wird für die 2 Monate rückwirkend wahrscheinlich nicht ohne "Kampf" abgehen, sollte aber, da der Bescheid der DRV ja nachweislich vom 31.10.2015 erstellt wurde, spätestens mit Widerspruch und Beschwerde funktionieren. Nicht locker lassen! Das ist so das erste, was mir dazu einfällt. Alles Gute!!
W*lfgangam 03.11.2015 | 18:56
Hallo Lotte Pingel, zunächst, befristete EM-Renten können nur für max. 3 gezahlt werden, dann ist ein Antrag auf Weiterzahlung erforderlich. Irgendwie ist das zeitlich bei Ihnen natürlich blöd gelaufen - eine 'Kulanz-Entscheidung' nach der letzten Reha mit weiter Befristung sieht das Gesetz nicht vor und für eine Dauerrente scheinen die med. Befunde nicht gereicht zu haben. Schleunigst den Weiterzahlungsantrag stellen, können Sie hier runterladen (ist nicht weiter problematisch), bevor Sie noch weitere 4 Wochen auf einen Antragstermin warten müssen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Allerdings lassen sich solche Anträge auch just-in-time erledigen, dauern nur ein paar Minuten. ANERERSEITS: wie Sie schreiben, liegt nunmehr keine volle EM mehr vor ...möglicherweise war die Reha doch von 'Teilerfolg' gekrönt. Ohne das Reha-Gutachten zu kennen, lässt sich dazu aber keine abschließende Aussage treffen – genauso wenig, ob die Feststellung/keine volle EM mehr nicht ein 'versehentlicher' Textbaustein im Bescheid ist. Gruß w.
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