Hallo Lotte Pingel,
wie von Nahla und W*lfgang schon angeregt, sollten Sie unmittelbar (innerhalb der Rechtsmittelfrist) einen Antrag auf Weitergewährung der befristeten EM-Rente stellen, damit geprüft werden kann, ob Sie auch über den 31.08.2015 hinaus erwerbsmindert eingestuft werden können. Ein Widerspruch ist nicht zwingend erforderlich. Für den Fall, dass der Antrag abgelehnt werden sollte, können Sie vermerken, dass dieser Antrag auf Weitergewährung der EM-Rente als Widerspruch / Überprüfungsantrag gilt. Aufgrund des Sachverhalts empfehlen wir Ihnen, den Antrag bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen zu lassen.