Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1. Im Rahmen der Überprüfung hat der RV-Träger festgestellt, dass der damalige Antrag zur Rehabilitation als Rentenantrag gilt, weil die seinerzeit durchgeführte medizinische Leistung zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich war.
2. Sie haben somit die Wahl zwischen dem Rentenbeginn 01.04.2003 und 01.09.2010. Wenn Sie sich für den früheren Rentenbeginn entscheiden, ergibt sich zwangsläufig eine Nachzahlung, wobei Erstattungsansprüche anderer Stellen (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) zu berücksichtigen sind.
3. Die monatliche Rentenhöhe sollten Sie aufgrund einer Probeberechnung bei Ihrem zuständigen RV-Träger ermitteln lassen. Erst nach Vorlage dieser Beträge läßt sich eine Entscheidung treffen.
4. Sie sollten sich mit Ihrem zuständigen RV-Träger in Verbindung setzen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.