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Experten-Antwort

EM rückwirkend für 8 Jahre??

von Marion30.07.2011 | 08:56
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe auf Antrag vom 01.09.10 volle Erwerbsminderungsrente seit 01.04.11. Auf meinen Widerspruch, den ich eingelegt habe (Rentenzahlung sollte auch ab 01.09.10 erfolgen), wurde mir jetzt sogar die Wahlmöglichkeit gelassen, die Rente rückwirkend ab 01.04.2003 zu genehmigen, da war ich zur Reha und der Reha-Antrag wird dann als Rentenantrag bewilligt. Ich habe also die Wahl zwischen dem 01.04.2003 oder dem 01.09.2010. Wird die Rente für 8 Jahre rückwirkend gezahlt? Ich war in dieser Zeit weder berufstätig noch habe ich sonstige Leistungen bezogen, die Höhe der Rente ist jetzt ca. 1000 Euro mtl., kann sie durch fehlende Kindererziehungszeiten (2003 waren es nur 2 Kinder) sehr viel geringer ausfallen? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.. Vielen Dank und viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.08.2011 | 10:21

1. Im Rahmen der Überprüfung hat der RV-Träger festgestellt, dass der damalige Antrag zur Rehabilitation als Rentenantrag gilt, weil die seinerzeit durchgeführte medizinische Leistung zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich war.

2. Sie haben somit die Wahl zwischen dem Rentenbeginn 01.04.2003 und 01.09.2010. Wenn Sie sich für den früheren Rentenbeginn entscheiden, ergibt sich zwangsläufig eine Nachzahlung, wobei Erstattungsansprüche anderer Stellen (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) zu berücksichtigen sind.

3. Die monatliche Rentenhöhe sollten Sie aufgrund einer Probeberechnung bei Ihrem zuständigen RV-Träger ermitteln lassen. Erst nach Vorlage dieser Beträge läßt sich eine Entscheidung treffen.

4. Sie sollten sich mit Ihrem zuständigen RV-Träger in Verbindung setzen.

6 Antworten

-/-am 30.07.2011 | 09:35
Hallo Marion, das ist - wie viele andere EInzelfallfragen auch - keine Frage für ein Internetforum, da diese hier niemand für SIe abschließend beantworten können wird, da neben Renetnrecht hier auch noch andere Rechtsgebiete (z.B. Steuerrecht) tangiert sind, über die die Deutsche Rentenversicherunbg keine Auskünfte erteilen kann und auch nicht darf.
Peter12am 30.07.2011 | 09:49
entscheidend ist nicht der Rentenbeginn ( alkso Eintritt der EM ) , sondern ihr EM-Antragsdatum. EM-Renten werden grundsätzlich nur auf Antrag hin gewährt und nicht rückwirkend. Da dieser Antrag erst vom 1.9.10 datiert ist eine Rückzahlung für 8 Jahre natürlich nicht möglich. Die Zahlung einer EM-Rente beginnt auch erst immer ab dem 7. Monat nach Antrag , sodass die Rentenzahlung bei ihnen dann auf den 1.4.11 datiert wurde. Also alles korrekt.
Ahnungam 30.07.2011 | 12:28
Dann lassen Sie sich von der DRV eine Vergleichsrechnung geben; ohne Ihren genauen Versicherungsverlauf wird das hier niemand beantworten können.
Marionam 30.07.2011 | 11:07
Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Die Rente wird auf jeden Fall mit Beginn 01.09.2010 (Antragsdatum)gewährt. Ich habe jedoch auch die Wahl, daß die Rente mit Beginn 01.04.03 beginnen kann (da zählt der Reha-Antrag, der dann als Rentenantrag gewertet wird). Das wurde bei Überprüfung so entschieden.. Ich soll mich jetzt zwischen beiden Möglichkeiten entscheiden, die RV wartet auf eine Antwort..
Rehabam 30.07.2011 | 19:03
Zitat von Marion anzeigen
Hallo ich hatte selbst einen ähnlichen Fall, d.h. zwei verschiedene Termine, und ich konnte wählen, zu welchem Zeitpunkt die Rente gewährt werden sollte. Auch ich bezog in dieser Zeit keine sonstigen Gelder. Es lag aber nur ein Jahr zwischen den beiden Wahlterminen. Ich wählte den länger zurückliegenden und bekam die Rente nachgezahlt. Obwohl meine Rente sehr viel niedriger ist, kam da ein hübsches Sümmchen zusammen. Nur Mut, es lohnt sich!
Wunschkonzertam 31.07.2011 | 07:46
Und da behaupte jetzt noch mal jemand, die Rente sei kein Wunschkonzert.
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