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Experten-Antwort

EM und Kur

von Mathilda07.03.2023 | 20:14
1333 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich würde gern eine mutter-kind Kur machen. Geht das denn überhaupt? Ist das erlaubt? Ich weiß, eventuell wäre das auch eine Frage an die Krankenkasse, aber eben auch eine rentenrechtliche. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mathilda,

selbstverständlich können auch Sie grundsätzlich eine „Mutter-Kind-Kur“ in Anspruch nehmen. Auswirkungen auf die Erwerbsminderungsrente ergeben sich hierbei nur, wenn durch die Kur das bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigte Leistungsvermögen derart verbessern würde, dass der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente beeinflusst wäre. Ob dies in Ihrem konkreten Einzelfall möglich ist, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschließend beurteilen.

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10 Antworten

Kuram 08.03.2023 | 02:24
Natürlich ist das erlaubt und selbstverständlich geht das.
Fliederam 08.03.2023 | 08:08
Aus Sicht der DRV spricht nichts dagegen, dass Sie eine Mutter-Kind-Kur zu Lasten derKrankenkasse beantragen/durchführen. Man kann z.B. auch als RenterIn eine Reha machen, da ist dann nur die Prognose für die Erwerbsfähigkeit wichtig für die Frage, ob die Reha zu Lasten der DRV oder der Krankenkasse geht. Eltern-Kind-Kuren sind nochmal etwas anderes, die erbringt nur die Krankenkasse, da ja die familiäre Belastung im Vordergrund steht.
Mathildaam 08.03.2023 | 09:09
Zitat von Flieder anzeigenausblenden
Also hätte dies keinen Einfluss auf die Rente, bzw deren weiterbewilligung? Denn das Ziel der Kur, wäre ja Entlastung im Alltag und zur Ruhe finden. Errreiche ich dieses Ziel, bin ich ja noch lange nicht von meiner Erkrankung befreit. Dieser Abschlussbericht hätte somit keine bewandnis für die drv? Oder bekommt sie diesen über irgendwelche Wege?
Ja was denn nun?am 08.03.2023 | 10:12
Mmmh, gleiche Fragen... leicht unterschiedliche Experten-Antwort?! Weiß hier links nicht was rechts machen sollte? https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/mutter-…
Fliederam 08.03.2023 | 09:13
Ich verstehe Ihre grundsätzliche Sorge, dass so eine Kur Auswirkungen auf Ihre Erwerbsmindeurngsrente haen könnte. Sie stellt schließlich Ihre Lebensrundlage dar. Erstens bekommt die DRV den Bericht nicht. Es könnte im Zuge eines Verlängerungsverfahrens sein, dass die DRV diesen anfordert. Da es sich bei Eltern-Kind-Kuren aber wirklich wenig um eine ernsthafte medizinische Behandlung geht, bezweifle ich das. Damit diese Kur Auswirkungen auf Ihre Renten haben könnte, müsste sie Sie ja so gesund machen, dass Sie weniger oder gar nict mehr erwerbsgemindert sind und das wird man in einer Eltern-Kind-Kur mit Verlaub nicht schaffen. Machen Sie sich keine Sorgen und tun das, was für Sie und Ihr Kind gut ist.
Fliederam 08.03.2023 | 10:18
Hallo Mathilda, selbstverständlich können auch Sie grundsätzlich eine „Mutter-Kind-Kur“ in Anspruch nehmen. Auswirkungen auf die Erwerbsminderungsrente ergeben sich hierbei nur, wenn durch die Kur das bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigte Leistungsvermögen derart verbessern würde, dass der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente beeinflusst wäre. Ob dies in Ihrem konkreten Einzelfall möglich ist, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschließend beurteilen.
Mmmh, gleiche Fragen... leicht unterschiedliche Experten-Antwort?! Weiß hier links nicht was rechts machen sollte? https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/mutter-… Die Antworten sind nicht unterschiedlich. Im anderen Beitrag hat der Experte nur zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Leistung beim Verlängerungsantrag für die EM-Rente anzugeben ist. Auch ich habe darauf hingewiesen, dass die DRV dann den Bericht anfordern könnte.
Fliederam 08.03.2023 | 11:09
Auch ich habe darauf hingewiesen, dass die DRV dann den Bericht anfordern könnte.
Zwischen "das die DRV anfordern könnte" und es explizit bei einem Verlängerungsantrag "anzugeben" ist ein riesiger Unterschied. Oftmal weiß man doch gar nicht was man angeben muß!
Dann nochmal explizit: Im R0120 ist eine Eltern-Kind-Ku unter Ziffer 3.8 ("Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Kur) oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) erbracht worden?" anzugeben.
KSCam 08.03.2023 | 13:15
Dann nochmal explizit: Im R0120 ist eine Eltern-Kind-Ku unter Ziffer 3.8 ("Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Kur) oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) erbracht worden?" anzugeben.
Na das ist doch mal eine Antwort die man sich vielleicht von den Experten hier erwartet hätte. Lässt keinen Raum für Spekualtionen, genau so sollte es sein!
Natürlich hätte man noch vieles dazu schreiben können. Aber es war doch überhaupt gar nicht gefragt, ob man eine vergangene Reha / Kur beim nächsten Verlängerungsantrag angeben muss. Man kann letztendlich an jeder gegebenen Antwort im Forum ein Haar in der Suppe finden, wenn man das möchte.
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