Hallo Mathilda,
selbstverständlich können auch Sie grundsätzlich eine „Mutter-Kind-Kur“ in Anspruch nehmen. Auswirkungen auf die Erwerbsminderungsrente ergeben sich hierbei nur, wenn durch die Kur das bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigte Leistungsvermögen derart verbessern würde, dass der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente beeinflusst wäre. Ob dies in Ihrem konkreten Einzelfall möglich ist, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschließend beurteilen.