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EMR + 400€

von Lupo17.02.2011 | 08:13
1726 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Muss der Hinzuverdienst ein Minijob sein? Oder geht das auch mit Lohnsteuerkarte?

5 Antworten

???am 17.02.2011 | 08:58
Zu einer EM-Rente können Sie 400,-€ hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung erfolgt. In der Regel wird in solchen Fällen auch keine Gesundheitsprüfung vorgenommen. Sollten Sie mehr verdienen, müssen Sie mit einer Überprüfung Ihres Gesundheitszustandes und damit Ihrer Rentenberechtigung rechnen. Sollte Ihre Rente nur aufgrund der Arbeitsmarktlage gezahlt werden, kann die volle EM-Rente dann recht schnell weg sein. Auf alle Fälle wird aber eine Einkommensanrechnung durchgeführt, sodass sich die Rente deutlich vermindert. Eine Beratung, inwieweit sich eine Beschäftigungsaufnahme über 400,-€ überhaupt lohnt, ist ratsam.
william 17.02.2011 | 09:27
Hallo Eigentlich wissen wir zu wenig um ein Urteil abzugeben, bei teilweiser Erwerbsminderung und bei Berufsunfähigkeit ist das was anderes zum Beispiel bei Teilweiser erwerbsminbderung bei Berufsunfähigkeit sollen,(müssen) sie dazu Verdienen und die Rente Bekommen sie weil sie ihren Beruf (und Vergleichsberufe) nicht ohne Risiko über 6 Stunden für ihre Rest Gesundheit ausüben können uswuswusw. Also dürfen sie gegebenenfalls ordentlich dazu Verdienen! MfG
Elisabetham 18.02.2011 | 16:33
Ich bin in meinem alten gelernten Job bu nach allen Rentengutachten. Nun könnte ich einen 400 Euro Job in dem alten Beruf machen. Ist das ein Grund mich zum Gutachter zu schicken? Ich weiß sowieso nicht, ob dies gut geht und ich nicht doch noch einen schwereren Krankheitsschub bekomme, als den, der zur em geführt hat.
oder soam 17.02.2011 | 09:23
Was, bitte schön, hat das eine mit dem anderen zu tun? Eine geringfügige Beschäftigung (vulgus: Minijob) liegt gem. § 8 Abs. 1 Ziff. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt. Wer dabei die 2% pauschale Steuer trägt ist völlig egal!
-am 17.02.2011 | 11:29
Zitat von willi anzeigen
Die Prüfung des Hinzuverdienstes bei einer Erwerbsminderungsrente erfolgt unabhängig davon, ob es ein Minijob (Bruttoentgelt bis 400 Euro) vorliegt oder ob aus der Tätigkeit mehr als 400 Euro erzielt werden. Maßgeblich ist Ihr Bruttoverdienst aus der Tätigkeit. Die Art der Besteuerung hat ebenfalls keine Auswirkung auf die Prüfung des Hinzuverdienstes. Ob bei einem Minijob der eine pauschale Besteuerung von 2 % vorgenommen wird oder über die Lohnsteuerkarte eine Anmeldung erfolgt ist daher unerheblich.
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