Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EMR als Arbeitsmarktrente und Jahresmeldung versicherungspflichtige Pflegeperson

von Regine29.04.2021 | 15:55
119 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bin Jahrgang 1963, bekomme seit 01.05.2020 eine unbefristete Teil-EMR bis zum Renteneintritt 1.2.2030 und seit 01.11.2021 eine Arbeitsmarktrente. Zuvor war ich im ALG2 - Bezug. Seit 1.1.2020 betreue ich meine Mutter (PG2) und erhielt heute von der Pflegekasse ein Schreiben, dass für mich für das Jahr 2020 9.509,00 € als fiktiver Verdienst gemeldet wurde. Ich möge das Schreiben zu meinen Rentenunterlagen nehmen und sorgfältig aufbewahren. :) Meine Frage ist nun bitte: Haben diese Verdienste dann später bei der Alterrente noch finanzielle Verbesserungen zur Folge, weil die EMR ja schon hochgerechnet wird? Oder kann ich damit Anwartschaften für Leistungen wie Grundrente usw. bekommen? Vielen herzlichen Dank sage ich schon mal.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Regine,

die zurückgelegten Pflegezeiten während des Bezugs der Rente wegen Erwerbsminderung werden bei der nachfolgenden Rente berücksichtigt.

Zu den Grundrentenzeiten zählen auch Zeiten der Pflege. Nicht zu den Grundrentenzeiten zählt die Zurechnungszeit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Und täglich grüßt das Murmeltieram 29.04.2021 | 18:08
Wurde hier schon hundertfach erklärt. Wozu gibt es eigentlich eine Suchfunktion? Aber die Hobbyexperten @siehe hier und @ W°lfgang werden es Ihnen gern in epischer Breite erklären.
W°lfgangam 29.04.2021 | 19:27
Wurde hier schon hundertfach erklärt. Wozu gibt es eigentlich eine Suchfunktion? Aber die Hobbyexperten @siehe hier und @ W°lfgang werden es Ihnen gern in epischer Breite erklären.
Geht auch kürzer, als Ihr nichts beitragender Psalm hier, der ist wirklich 'episch nutzlos', und nicht mal in der Lage hilfreich einen Link zu posten ;-) Pflegetätigkeit = Grundrentenzeit Rentenbezugszeit =/= Grundrentenzeit https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundren… Gruß w. PS: ...SIE müssen nicht davon ausgehen, dass hier neu Fragende sofort mit den Regularien vertraut sind und sofort die Möglichkeiten der Selbstsuche/-findung erkennen/nutzen können! ...nun, dafür gibt es ja Hilfestellung (*hüstel) von den hiesigen Deputies *g
Anti-Wolleam 29.04.2021 | 19:55
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
(...)
Wurde hier schon hundertfach erklärt. Wozu gibt es eigentlich eine Suchfunktion? Aber die Hobbyexperten @siehe hier und @ W°lfgang werden es Ihnen gern in epischer Breite erklären.
Geht auch kürzer, als Ihr nichts beitragender Psalm hier, der ist wirklich 'episch nutzlos', und nicht mal in der Lage hilfreich einen Link zu posten ;-) Pflegetätigkeit = Grundrentenzeit Rentenbezugszeit =/= Grundrentenzeit https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundren… Gruß w. PS: ...SIE müssen nicht davon ausgehen, dass hier neu Fragende sofort mit den Regularien vertraut sind und sofort die Möglichkeiten der Selbstsuche/-findung erkennen/nutzen können! ...nun, dafür gibt es ja Hilfestellung (*hüstel) von den hiesigen Deputies *g
KSCam 30.04.2021 | 18:06
Es könnte jedoch sein dass die zusätzlichen Pflegebeiträge die Rente nicht steigern weil der Wert Ihrer Zurechnungszeit höher sein könnte als der Wert der Pflegezeit. Ob Sie dann irgendwann durch die Pflegezeiten in die Grundrente fallen.....schaun wir mal....vielleicht haben Sie ja einen reichen Partner oder trotzdem keine 33 Jahre Grundrentenzeiten. All das ist aus Ihrem Beitrag nicht zu ersehen.
Regineam 30.04.2021 | 17:16
Vielen herzlichen Dank für die Antworten. Schade, dass in so einem seriösen Experten-Forum sich auch immer wieder Leute profilieren müssen mit nichtssagenden Kommentaren.
Ach jaam 30.04.2021 | 19:57
Nur weil Sie nicht in der Lage sind, die Suchfunktion zu nutzen? Ihre Dummheit müssen Sie nicht auf andere schieben.
Regineam 30.04.2021 | 22:42
In meiner Dummheit habe ich zumindestens das hier bei der Suche gefunden: "Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen und Unterstellungen." Ach ja und Täglich grüßt das Murmeltier........... Lache nie über die Dummheit der anderen. Sie ist deine Chance! In diesem Sinne "Dummheit ist auch eine natürliche Begabung".
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026