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EMR: Berechnung des Durchschnittsentgelt/ Entgeltpunkte

von Peter03.03.2023 | 11:10
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin voll erwerbsgemindert innerhalb der 6 Jahresfrist nach Beeindung des Studium geworden. Ich habe 1,5 Jahre gearbeitet und ich bezog ein Jahr ALG1. Insgesammt weist mein Konto 2,5 Jahre mit Pflichtbeiträgen auf, sodass nach Leistungsfalleintritt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei verdiente ich immer mehr als der Durchschnitt in Deutschland. Frage: Wie werden die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit berechnet (EP für die beitragsfreien Zeiten)? In meinem Bescheid wird nur der Wert angegeben. Können Sie mir die Formel bitte geben? Mein letztes Gehalt betrug 4000€ brutto. Kann ich annhemen, dass mit dem letzten offziellen Gehalt gerechnet wurde? Oder werden da die ALG1-Bezüge stattdessen genohmen, obwohl diese viel weniger ausfallen im Vergleich zum Gehalt. Mit freundlichen Grüßen Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

die Monate der Zurechnungszeit werden mit einem Durchschnittswert bewertet, der sich aus Ihrer individuellen Rentenberechnung ergibt (sehr vereinfacht erklärt).

Wann haben Sie den Rentenbescheid erhalten? Wenn das erst in letzter Zeit war, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rententräger und lassen Sie sich die ergänzenden Bescheidanlagen zusenden, aus denen können Sie die gesamte Rentenberechnung entnehmen.

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