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EMR Bescheid, Widerspruch einlegen

von Wilma22.07.2014 | 11:43
1016 Ansichten
5 Antworten

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Liebes Forum, Mein Antrag vom Dezember 13 wurde beantwortet. Ich erhalte ab 1.8. eine teil EM Rente. Bin seit Januar 14 krank geschrieben. Wiedereingliederung im Mai habe ich abgebrochen, da ich nach 30 Minuten leichter PC Arbeit Sehstörungen und Kopfschmerzen hatte. Konnte keine 2 Std. arbeiten. Nun möchte ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Leider sind mein HA und Neuro bis Mitte August im Urlaub. Kann ich die Befunde nachreichen? Danke im Voraus. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

genau so geht das. Danke, Fritz!

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4 Antworten

Fritzam 22.07.2014 | 12:28
Legen Sie einen Widerspruch fristgerecht ein und teilen Sie darin mit, dass eine ausführliche Begründung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die entsprechenden Unterlagen reichen Sie dann nach.
Wilmaam 22.07.2014 | 18:17
Danke für die Antworten! Ist es besser mit dem VDK oder sind ohne die Chancen gleich? Gruß.
malliam 23.07.2014 | 08:53
hallo, ich hab den vdk im rücken, schadet bestimmt nicht!
Nachfrageram 23.07.2014 | 10:31
Mit dem VDK hat man halt zumindest ein wenig Fachwissen im Rücken. An der Bearbeitungsweise des RV-Trägers ändert das aber nichts.
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