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Experten-Antwort

EMR läuft 30.6.aus. Verlängerung beantragt.Evtl. erhöhte neue EMR?

von susi17.01.2014 | 12:09
1967 Ansichten
10 Antworten

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Schönen guten Tag. Meine volle EMR läuft Ende Juni aus. Ich habe bereits einen Verlängerungsantrag gestellt. Hoffe natürlich, dass diese verlängert wird. Ab 1.7.14 gilt ja eine neue Berechnungsgrundlage mit etwas höheren EM-Renten. Gilt dies auch für mich, falls die Rente wirklich verlängert wird. Gilt dann der Gesetzentwurf auch für mich oder nicht? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leider muss ich mich hier wiederholen aber es ist zu beachten, dass es sich zunächst erst einmal um einen Referentenentwurf handelt, der sich noch ändern kann. Wir gehen Stand heute davon aus, dass sich die Änderung bei den Erwerbsminderungsrenten nur für Neurentner auswirkt. Der weitere Gesetzgebungsgang bleibt jedoch abzuwarten.

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9 Antworten

Anton B.am 17.01.2014 | 12:20
Das geht aus dem Referentenentwurf nicht hervor. Wäre aber wirklich interessant zu wissen! Meine Befristung endet 2016
GroKoam 17.01.2014 | 12:12
Die Einen sagen so, die Anderen so.
Rangoam 17.01.2014 | 18:10
N E I N ! Da es sich nur um eine Verlängerung einer bereits bestehenden EM-Rente handelt und KEINE neu zuerkannte Rente !!
Dajoam 18.01.2014 | 00:24
Also keinen Antrag auf Verlängerung der Rente stellen und Arbeitslosengeld beantragen. Möglich wäre auch er Versuch einer Erwerbstätigkeit. Nach einiger Zeit einen neuen Rentenantrag stellen.
Dajoam 18.01.2014 | 10:29
Ich erhalte eine Berufsunfähigkeitsrente und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, nach neuen Recht. Es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche Berechnungen.
Rotzam 18.01.2014 | 12:30
Naja, das ist ja wohl klar. Hier geht aber von einer vollen EM-Rente wieder in dieselbe volle EM-Rente zukommen wenn man so will.
Dajoam 18.01.2014 | 13:25
Nach Ablauf einer befristeten Rente entstehen neue Beitragszeiten. Entsteht nun ein neuer Versicherungsfall ist eine Neuberechnung erforderlich. Die neue Rentenberechnung hat nach neuen Recht zu erfolgen.
Herz1952am 18.01.2014 | 20:49
Solche "Halunkinationen" gingen mir auch schon durch den Kopf. Jedes Gesetz hat Tücken jedes Gesetz hat Lücken. Es könnte auch noch eine Krankheit hinzukommen. Davon muss ich aber dringend abraten. Ich wollte meine jahrelangen (10 Jahre) dauernden Schmerzen gegen einen kleinen Herzinfarkt eintauschen. Der letzte Wunsch wurde mir leider zu stark "erfüllt". Herz1952
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