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EMR zur Schwerbehindertenrente

von mauerblümchen03.02.2019 | 21:17
92 Ansichten
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Hallo Experten ich beziehe eine voll EMR bis zum erreichen der Regelaltersgrenze zum 31.05.2024. Ich bin 50% schwerbehindert und habe einen Schwerbehindertenausweis unbefristet. Mach es Sinn eine Alters- Rente für Schwerbehinderte zu beantragen? Nachteile / Vorteile ? Dank im voraus

2 Antworten

Silviaam 03.02.2019 | 22:11
Guten Abend Ich habe diesen Wechsel im letzten Jahr, ohne Vor- oder Nachteile für mich, vollzogen. Ich hatte neben dem Bezug der EMR keinen weiteren Hinzuverdienst, der sich ggf. hätte noch rentensteigernd auswirken können. Bevor ich diesen Wechsel beantragte (die Antragstellung ging problemlos bei uns auf dem Bürgeramt), hatte ich mich bei der DRV noch einmal bezüglich der Wartezeiterfüllung erkundigt und mir wurde bestätigt, dass ich die Wartezeit zur Antragstellung erfülle. Im Zweifel also das noch einmal abklären! Der Rentenzahlbetrag blieb/bleibt unverändert, aufgrund Besitzschutz. Neben dem Schwerbehindertengrad von mindestens GdB 50 sollten Sie also die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und die dazu notwendige Altersgrenze erreicht haben, um einen Wechsel zu erwägen. Alles Gute wünscht Silvia
-am 04.02.2019 | 08:00
Hallo Mauerblümchen, für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie -neben dem GDB von mind. 50 und dem entsprechenden Lebensalter - auch die Mindestversicherungszeit 35 Jahren erfüllt haben. Haben Sie diese erfüllt (ggf. bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorher nachfragen) können Sie diese Altersrente beantragen. Aufgrund der Besitzschutzregelungen kann die Rente nicht geringer ausfallen. Sofern Sie neben der Altersrente noch arbeiten und Beiträge hierfür zahlen, würde hierfür mit Erreichen der Regelaltersente ein Zuschlag errechnet werden.
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