Hallo A.S..
Für die Zeiten der Beschäftigung erfolgt eine Ermittlung der Entgeltpunkte aus dem erzielten sv-pflichtigen Bruttoentgelt.
Die Bewertung einer Anrechnungszeit und einer Zurechnungszeit ist individuell und kann daher hier nicht beantwortet werden.
Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.