Hallo Carlo,
die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 Bezieherin oder Bezieher einer laufenden Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist.
Um zu erreichen, dass auch die Rentner berücksichtigt werden, bei denen der Zahlungsauftrag mit dem Bescheid erst im Lauf des Monats Dezember erteilt wurde, ist ein zweiter Zahltermin anfang Januar vorgesehen.
Anspruchsberechtigte, die die Energiepreispauschale bis zum 9. Januar 2023 nicht erhalten haben, jedoch einen Anspruch darauf haben, können Sie die Auszahlung bis zum 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragen.
Weitere Informationen hierzu und das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter folgender Adresse:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KBS_energiepreispauschale
Der Antrag ist an folgende Anschrift zu senden:
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Energiepreispauschale
44781 Bochum
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung