Hallo Ewiger Erwerbsminderungsrentner,
bei Erwerbsminderungsrenten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, ist spätestens nach neun Jahren der Befristung eine Umwandlung in eine Rente auf Dauer vorzunehmen, wenn weiterhin alle Voraussetzungen vorliegen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass „Arbeitsmarktrenten“ auch darüber hinaus verlängert werden können.