Hallo Jonny,
die Entgeltpunkte, die sich aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters ergeben, müssen im Programm der Deutschen Rentenversicherung (rvDialog) tatsächlich manuell berechnet und vorgegeben werden. (Anmerkung: Die DRV Bund benutzt teilweise noch ein anderes Programm (rvGlobal), dazu kann ich als Mitarbeiter eines Regionalträgers spontan leider nichts sagen und müsste mich ggf. kundig machen).
Die ausgeglichenen Entgeltpunkte, die von der Sachbearbeitung im Programm rvDialog (Schlüssel 1798) eingeben müssen, sind manuell nach der Formel
Eingezahlter Beitrag in € x Umrechnungsfaktor (§ 187 Abs. 3 SGB VI) = ausgeglichene Entgeltpunkte
zu berechnen.
Wenn in Ihrem Fall statt der ausgeglichen Entgeltpunkte die geminderten persönlichen Entgeltpunkte aus der besonderen Rentenauskunft vorgegeben wurden (zu erkennen im Rentenbescheid in der Anlage "Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" unter der Überschrift "Summe der Entgeltpunkte"), wäre das nicht korrekt. Ich empfehle Ihnen in diesem Fall, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen (sofern noch möglich) oder einen Überprüfungsantrag zu stellen.