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Experten-Antwort

Entgeltpunkt - persönliche Entgeltpunkte

von Jonny23.11.2017 | 15:50
1335 Ansichten
19 Antworten
Wird eigentlich in Rentenbescheiden unter der Überschrift "Summe der Entgeltpunkte" der "Zuschlag aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" manuell erfasst? Oder wie kommt es, dass nicht die mit der Teilzahlung erworbenen Entgeltpunkte, sondern die "persönlichen Entgeltpunkte (Teilbetrag * Zugangsfaktor : Umrechnungsfaktor) aufgeführt, um dann nochmals unter der Überschrift "Zugangsfaktor" erneut mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt zu werden? Das kommt ja einem doppelten Abschlag gleich. Mit einer automatischen Übernahme der Entgeltpunkte (wohlgemerkt nicht der persönlichen Entgeltpunkte) könnte so mancher fehlerhafte Bescheid mit Einschaltung von Widerspruchsausschüssen, die das doch nicht verstehen, vermieden werden. Anschließend müssten sich auch nicht die ohnehin strapazierten Sozialrichter damit beschäftigen, zumal ("judex non calculat")der Ausgang des SG-Verfahrens auch zweifelhaft ist. Oder sind bereits die Vortragende des RV-Trägers im Widerspruchsausschuss Juristen? fragt mal Jonny

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.11.2017 | 08:47

Hallo Jonny,

die Entgeltpunkte, die sich aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters ergeben, müssen im Programm der Deutschen Rentenversicherung (rvDialog) tatsächlich manuell berechnet und vorgegeben werden. (Anmerkung: Die DRV Bund benutzt teilweise noch ein anderes Programm (rvGlobal), dazu kann ich als Mitarbeiter eines Regionalträgers spontan leider nichts sagen und müsste mich ggf. kundig machen).

Die ausgeglichenen Entgeltpunkte, die von der Sachbearbeitung im Programm rvDialog (Schlüssel 1798) eingeben müssen, sind manuell nach der Formel

Eingezahlter Beitrag in € x Umrechnungsfaktor (§ 187 Abs. 3 SGB VI) = ausgeglichene Entgeltpunkte

zu berechnen.

Wenn in Ihrem Fall statt der ausgeglichen Entgeltpunkte die geminderten persönlichen Entgeltpunkte aus der besonderen Rentenauskunft vorgegeben wurden (zu erkennen im Rentenbescheid in der Anlage "Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" unter der Überschrift "Summe der Entgeltpunkte"), wäre das nicht korrekt. Ich empfehle Ihnen in diesem Fall, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen (sofern noch möglich) oder einen Überprüfungsantrag zu stellen.

18 Antworten

Der Realistam 23.11.2017 | 18:15
Man merkt an den Fragen, wer sonst keine Probleme hat und nach den verstecktesten Dingen sucht. Da wird sich der Experte freuen, meint jedenfalls der Realist!
Genervteram 23.11.2017 | 18:17
Friedhelmam 23.11.2017 | 18:40
Der Realist schrieb

Man merkt an den Fragen, wer sonst keine Probleme hat und nach den verstecktesten Dingen sucht.

Da wird sich der Experte freuen,

meint jedenfalls der Realist!

Der "Ober-Experte @W*lfgang" freut sich bestimmt über diese Herausforderung. Jetzt kann er den echten Experten und den (seiner Meinung nach) "unqualifizierten Malen nach Zahlen-Experten" endlich mal wieder zeigen, WER die große Ahnung hat....
Fastrentneram 23.11.2017 | 19:36
Über diese Frage werden viele aus unterschiedlichen Gründen nur den Kopf schütteln. Ich auch, weil ich die Antwort nicht kenne und nicht ständig Rentenbescheide mit Abschlagszahlungen in Händen habe. Wer außer den Sachbearbeitern hat das auch schon? Jetzt kann sich tatsächlich der „allwissende W*lfgang“ beweisen, obwohl, seine Beiträge in der Vergangenheit haben gezeigt, dass er genau das nicht ist.
W*lfgangam 23.11.2017 | 20:31
Gute Frage Jonny, allerdings habe ich seit Möglichkeit dieser Beitragszahlung nicht einen Bescheid mit Ergebnis dazu gesehen ...wie auch, in diesem Jahr hat überhaupt der Erste diesen Antrag aus Interesse gestellt (und nicht weil sein AG den halben Anschlag auf die Betriebsrente nach ATZ oben drauflegt und die spezielle Rentenauskunft einverlangt hat). Natürlich haben die 'nachgekauften' geminderten EP auch den geringeren Zugangsfaktor – an dem Rentenabschlag als solchem beißt die Maus keinen Faden ab (für interessierte Mitlesende ;-)) ...aber nur 1x, dann bei der Ermittlung der PEP. Ist das tatsächlich so, dass schon vorher bei den 'allgemeinen' EP der Abschlag angesetzt wird und dann nochmals bei den PEP? Zunächst pragmatisch gedacht ...geht es denn rechnerisch auf die 'Rente ohne Abschlag' hinaus (auch für diesen Teilbetrag/was sagt Deine alternative Berechnung dazu?) hinaus, wenn diese Rechenschritte so vollzogen werden – dann wäre ja alles ok, bei dem bereits 'erhöhten' Beitragsaufwand für die Ausgleichszahlung (der sonst nicht im Rahmen einer 'normalen' freiwilligen Versicherung = Gegenwert aktuell an Rente) erreicht wird. Bisher ging ich auch davon aus, dass im 1. Schritt die 'vollen nachgekauften' EP mit aktuellen Bemessungswerten eingesetzt werden ... Gruß w.
Der Realistam 23.11.2017 | 20:49
Hoffentlich hat der Experte bald eine zufriedenstellende Antwort auf diese für jedermann wichtige Rentenfrage! Sonst dürften für Jonny, W*lfgang und Co. schlaflose Nächte und unruhige Tage vorprogrammiert sein.
Jonnyam 23.11.2017 | 21:02
Na dann mal zur Aufklärung: Wenn jemandem mit vorausberechneten 50,0000 Entgeltpunkten für eine vorzeitige Altersrente 10,8 % als verminderte persönliche Entgeltpunkte (= 5,4000) zu erwarten hat, seine Rente also nur aus 44,6000 persönlichen Entgeltpunkten berechnet wird, kann er zur Vermeidung des Rentenabschlags dafür Beiträge zahlen. Dies kostet in 2017 dann 5,4000 * 6938,2610 (= Faktor für Beitragsaufwand) / 0,892 (= Zugangsfaktor) 42.002,93 €. Wer diesen Betrag einzahlt erhält er dafür 6,0538 Entgeltpunkte (= 42.002,93 / 6938,2610). Das ist dieselbe Anzahl an Entgeltpunkten, die jemand erhält, wenn er sein durch einen Versorgungsausgleich geschmälertes Konto wieder auffüllt. Mit diesen so erworbenen 6,0538 Entgeltpunkten gibt es bei einer vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrente wegen des Zugangsfaktors von 0,892 nur 5,4000 persönliche Entgeltpunkte. Macht hier und heute eine Monatsrente von 167,56 €. Und jetzt für diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen über ein „so wichtiges Problem“ nur den Kopf schütteln können, auch wenn sie nicht für jedermann von Bedeutung sein mögen. Bei manchen kommt es halt nicht so drauf an. Vielleicht denkt aber mal jemand drüber nach: Werden im Rentenbescheid nur die 5,4000 persönlichen Entgeltpunkte unter den übrigen Entgeltpunkten aufgeführt und dann unter Zugangsfaktor nochmals mit 0,892 vervielfältigt, ergeben sich 4,8168 „persönliche“ Entgeltpunkte mit einer Monatsrente von 149,47 €. Der Unterschied von 18,09 € ergibt bei einer Rentenlaufzeit von z.B. 20 Jahren mehr als 4340 € (ohne Rentenanpassung)! Man könnte es auch anders ausdrücken. Wäre der Rentenbescheid richtig, hätte es völlig ausgereicht, nur 37.466,61 € einzuzahlen. Das wären dann nämlich 5,4000 Entgeltpunkte *0,892 = 4,8161 persönliche Entgeltpunkte. Fazit mit dem falschen Rentenbescheid wurde jemand um 4836,32 € erleichtert, ohne eine Gegenleistung zu erhalten! Alles klar? Und jetzt noch mal zu meiner Frage: Wird der „Zuschlag aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“ manuell vorgegeben?
Der Realistam 24.11.2017 | 05:45
Jonny schrieb

Na dann mal zur Aufklärung:

Wenn jemandem mit vorausberechneten 50,0000 Entgeltpunkten für eine vorzeitige Altersrente 10,8 % als verminderte persönliche Entgeltpunkte (= 5,4000) zu erwarten hat, seine Rente also nur aus 44,6000 persönlichen Entgeltpunkten berechnet wird, kann er zur Vermeidung des Rentenabschlags dafür Beiträge zahlen. Dies kostet in 2017 dann 5,4000 * 6938,2610 (= Faktor für Beitragsaufwand) / 0,892 (= Zugangsfaktor) 42.002,93 €.

Wer diesen Betrag einzahlt erhält er dafür 6,0538 Entgeltpunkte (= 42.002,93 / 6938,2610). Das ist dieselbe Anzahl an Entgeltpunkten, die jemand erhält, wenn er sein durch einen Versorgungsausgleich geschmälertes Konto wieder auffüllt.

Mit diesen so erworbenen 6,0538 Entgeltpunkten gibt es bei einer vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrente wegen des Zugangsfaktors von 0,892 nur 5,4000 persönliche Entgeltpunkte. Macht hier und heute eine Monatsrente von 167,56 €.

Und jetzt für diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen über ein „so wichtiges Problem“ nur den Kopf schütteln können, auch wenn sie nicht für jedermann von Bedeutung sein mögen. Bei manchen kommt es halt nicht so drauf an. Vielleicht denkt aber mal jemand drüber nach:

Werden im Rentenbescheid nur die 5,4000 persönlichen Entgeltpunkte unter den übrigen Entgeltpunkten aufgeführt und dann unter Zugangsfaktor nochmals mit 0,892 vervielfältigt, ergeben sich 4,8168 „persönliche“ Entgeltpunkte mit einer Monatsrente von 149,47 €. Der Unterschied von 18,09 € ergibt bei einer Rentenlaufzeit von z.B. 20 Jahren mehr als 4340 € (ohne Rentenanpassung)!

Man könnte es auch anders ausdrücken. Wäre der Rentenbescheid richtig, hätte es völlig ausgereicht, nur 37.466,61 € einzuzahlen. Das wären dann nämlich 5,4000 Entgeltpunkte *0,892 = 4,8161 persönliche Entgeltpunkte. Fazit mit dem falschen Rentenbescheid wurde jemand um 4836,32 € erleichtert, ohne eine Gegenleistung zu erhalten! Alles klar?

Und jetzt noch mal zu meiner Frage: Wird der „Zuschlag aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“ manuell vorgegeben?

Und jetzt zu meiner Frage. Haben Sie Ihr Beispiel theoretisch konstruiert oder einen entsprechenden Bescheid vor sich liegen? Wenn Sie so einen Bescheid haben, wäre es ein leichtes, den Bescheidersteller direkt zu kontaktieren, mit der Bitte um Erläuterung. Bei einer theoretischen diesbezüglichen Frage, muss man sich aber ernsthaft mal darüber Gedanken machen, warum jemand wie Sie auf derartig konstruierte Fälle kommt, meint jedenfalls der Realist.
Genervteram 24.11.2017 | 06:58
Kafkaesk schrieb

[/quote]

Und jetzt zu meiner Frage.

Haben Sie Ihr Beispiel theoretisch konstruiert oder einen entsprechenden Bescheid vor sich liegen?

Wenn Sie so einen Bescheid haben, wäre es ein leichtes, den Bescheidersteller direkt zu kontaktieren, mit der Bitte um Erläuterung.

Bei einer theoretischen diesbezüglichen Frage, muss man sich aber ernsthaft mal darüber Gedanken machen, warum jemand wie Sie auf derartig konstruierte Fälle kommt,

meint jedenfalls der Realist.[/quote]

Bist und bleibst ein real genervter Fastrentner mit Aufmerksamkeitsdefizit

Und jetzt zu meiner Frage. Haben Sie Ihr Beispiel theoretisch konstruiert oder einen entsprechenden Bescheid vor sich liegen? Wenn Sie so einen Bescheid haben, wäre es ein leichtes, den Bescheidersteller direkt zu kontaktieren, mit der Bitte um Erläuterung. Bei einer theoretischen diesbezüglichen Frage, muss man sich aber ernsthaft mal darüber Gedanken machen, warum jemand wie Sie auf derartig konstruierte Fälle kommt, meint jedenfalls der Realist.
Bist und bleibst ein real genervter Fastrentner mit Aufmerksamkeitsdefizit
Zieh mich da nicht mit rein du Troll. Ich brauche Dich nicht als Sprachrohr!
Kafkaeskam 24.11.2017 | 06:37
Und jetzt zu meiner Frage. Haben Sie Ihr Beispiel theoretisch konstruiert oder einen entsprechenden Bescheid vor sich liegen? Wenn Sie so einen Bescheid haben, wäre es ein leichtes, den Bescheidersteller direkt zu kontaktieren, mit der Bitte um Erläuterung. Bei einer theoretischen diesbezüglichen Frage, muss man sich aber ernsthaft mal darüber Gedanken machen, warum jemand wie Sie auf derartig konstruierte Fälle kommt, meint jedenfalls der Realist.
Bist und bleibst ein real genervter Fastrentner mit Aufmerksamkeitsdefizit
Jonnyam 24.11.2017 | 07:01
@Realist, Wie schon aus der Eingangsfrage ersichtlich, ist das mit der Rückfrage beim Träger zwecklos. Aus Datenschutzgründen verbietet es sich, betroffene Versicherungsnummern aufzuführen. Schönen Tag noch wünscht Jonny
Angelaam 24.11.2017 | 08:21
@Genervter Das war bis jetzt ihre beste Stellungnahme nämlich nichts zu schreiben.
Realistam 24.11.2017 | 07:17
Jonny schrieb

@Realist,

Wie schon aus der Eingangsfrage ersichtlich, ist das mit der Rückfrage beim Träger zwecklos.

Aus Datenschutzgründen verbietet es sich, betroffene Versicherungsnummern aufzuführen.

Schönen Tag noch wünscht

Jonny

Na ja, dass kann ja nicht stimmen! Wenn Sie so brennend an der Erklärung eines fremden Rentenbescheides interessiert sein sollten, will der Betreffende das doch auch geklärt wissen oder etwa nicht? Dann ist es doch ein leichtes, wenn der Betreffende diese Frage schriftlich an seinen Rententräger stellt (Sie könnten die Frage sogar vorformulieren). Irgendwie denke ich, haben Sie sich da was konstruiert ohne den realen Bescheid je in der Hand gehabt zu haben. Aber wie schon erwähnt, der Experte wird sich sicher gern um die Beantwortung derartiger Fragen bemühen, da er vermutlich ja auch sonst nichts zu tun hat (Ironie)!
Jonnyam 24.11.2017 | 09:49
@Experte vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort, wonach in rvDialog die EP manuell eingegeben werden. Das erklärt alles und sollte von dem in der Widerspruchsstelle vortragenden Juristen auch mal gelesen werden. Der Widerspruchsbescheid liegt schon vor. Aber im Gegensatz zu Normalbürgern gibt es natürlich Personen, die sich freuen, wenn sie mal klagen können. rvGlobal rechnet übrigens an dieser Stelle (ausnahmsweise) mal richtig! @Realist, Mir liegen sogar drei Bescheide vor! Bescheid Nr. 1 wurde nach Rückfrage vor Erlass eines Widerspruchsbescheides korrigiert. Bescheid Nr. 2, bei dem die Ausgleichszahlung nach Rentenbeginn und nach Ablauf der 3-Monatsfrist eintraf und deshalb erst vom Folgemonat an wirkte, wurde der Bescheid nach Rückfrage ebenfalls mit einem höheren Zugangsfaktor korrigiert. Bescheid Nr. 3 ergab den o.a. Widerspruchsbescheid, in dem es heißt: "Sie haben zum teilweisen Ausgleich Ihrer Rentenminderung (am 22.03.2017) einen Betrag in Höhe von 25.000,00 EUR entrichtet, sodass aus diesem anteilmäßig zusätzliche EP zu ermitteln waren. Die zusätzlichen EP wurden mit 3,2992 EP bei der Rentenberechnung berücksichtigt.“ Und der Experte bestätigt ja gerade, dass aufgrund eines Antrags vom 14.12.2016 ein fristgerecht gezahlter Teilbetrag von 25.000,00 € zusätzliche Entgeltpunkte in Höhe von 3,6863 EP ergibt. Allen noch einen schönen Tag wünscht Jonny
Genervteram 24.11.2017 | 10:34
Angela schrieb

@Genervter

Das war bis jetzt ihre beste Stellungnahme nämlich nichts zu schreiben.

Tja. Diese Erkenntnis solltest Du bei jedem Deiner Beiträge auch haben. Dann wäre allen hier im Forum geholfen.
Angela, die Echte.am 24.11.2017 | 13:04
Genervter schrieb

Tja. Diese Erkenntnis solltest Du bei jedem Deiner Beiträge auch haben. Dann wäre allen hier im Forum geholfen.

@Genervter Das war bis jetzt ihre beste Stellungnahme nämlich nichts zu schreiben.
Tja. Diese Erkenntnis solltest Du bei jedem Deiner Beiträge auch haben. Dann wäre allen hier im Forum geholfen.
Ui, bist Du jetzt der Klassensprecher im Forum?
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