Hallo Jonny,
die Entgeltpunkte, die sich aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters ergeben, müssen im Programm der Deutschen Rentenversicherung (rvDialog) tatsächlich manuell berechnet und vorgegeben werden. (Anmerkung: Die DRV Bund benutzt teilweise noch ein anderes Programm (rvGlobal), dazu kann ich als Mitarbeiter eines Regionalträgers spontan leider nichts sagen und müsste mich ggf. kundig machen).
Die ausgeglichenen Entgeltpunkte, die von der Sachbearbeitung im Programm rvDialog (Schlüssel 1798) eingeben müssen, sind manuell nach der Formel
Eingezahlter Beitrag in € x Umrechnungsfaktor (§ 187 Abs. 3 SGB VI) = ausgeglichene Entgeltpunkte
zu berechnen.
Wenn in Ihrem Fall statt der ausgeglichen Entgeltpunkte die geminderten persönlichen Entgeltpunkte aus der besonderen Rentenauskunft vorgegeben wurden (zu erkennen im Rentenbescheid in der Anlage "Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" unter der Überschrift "Summe der Entgeltpunkte"), wäre das nicht korrekt. Ich empfehle Ihnen in diesem Fall, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen (sofern noch möglich) oder einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Man merkt an den Fragen, wer sonst keine Probleme hat und nach den verstecktesten Dingen sucht.
Da wird sich der Experte freuen,
meint jedenfalls der Realist!
Man merkt an den Fragen, wer sonst keine Probleme hat und nach den verstecktesten Dingen sucht.
Da wird sich der Experte freuen,
meint jedenfalls der Realist!
Na dann mal zur Aufklärung:
Wenn jemandem mit vorausberechneten 50,0000 Entgeltpunkten für eine vorzeitige Altersrente 10,8 % als verminderte persönliche Entgeltpunkte (= 5,4000) zu erwarten hat, seine Rente also nur aus 44,6000 persönlichen Entgeltpunkten berechnet wird, kann er zur Vermeidung des Rentenabschlags dafür Beiträge zahlen. Dies kostet in 2017 dann 5,4000 * 6938,2610 (= Faktor für Beitragsaufwand) / 0,892 (= Zugangsfaktor) 42.002,93 €.
Wer diesen Betrag einzahlt erhält er dafür 6,0538 Entgeltpunkte (= 42.002,93 / 6938,2610). Das ist dieselbe Anzahl an Entgeltpunkten, die jemand erhält, wenn er sein durch einen Versorgungsausgleich geschmälertes Konto wieder auffüllt.
Mit diesen so erworbenen 6,0538 Entgeltpunkten gibt es bei einer vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrente wegen des Zugangsfaktors von 0,892 nur 5,4000 persönliche Entgeltpunkte. Macht hier und heute eine Monatsrente von 167,56 €.
Und jetzt für diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen über ein „so wichtiges Problem“ nur den Kopf schütteln können, auch wenn sie nicht für jedermann von Bedeutung sein mögen. Bei manchen kommt es halt nicht so drauf an. Vielleicht denkt aber mal jemand drüber nach:
Werden im Rentenbescheid nur die 5,4000 persönlichen Entgeltpunkte unter den übrigen Entgeltpunkten aufgeführt und dann unter Zugangsfaktor nochmals mit 0,892 vervielfältigt, ergeben sich 4,8168 „persönliche“ Entgeltpunkte mit einer Monatsrente von 149,47 €. Der Unterschied von 18,09 € ergibt bei einer Rentenlaufzeit von z.B. 20 Jahren mehr als 4340 € (ohne Rentenanpassung)!
Man könnte es auch anders ausdrücken. Wäre der Rentenbescheid richtig, hätte es völlig ausgereicht, nur 37.466,61 € einzuzahlen. Das wären dann nämlich 5,4000 Entgeltpunkte *0,892 = 4,8161 persönliche Entgeltpunkte. Fazit mit dem falschen Rentenbescheid wurde jemand um 4836,32 € erleichtert, ohne eine Gegenleistung zu erhalten! Alles klar?
Und jetzt noch mal zu meiner Frage: Wird der „Zuschlag aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters“ manuell vorgegeben?
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Und jetzt zu meiner Frage.
Haben Sie Ihr Beispiel theoretisch konstruiert oder einen entsprechenden Bescheid vor sich liegen?
Wenn Sie so einen Bescheid haben, wäre es ein leichtes, den Bescheidersteller direkt zu kontaktieren, mit der Bitte um Erläuterung.
Bei einer theoretischen diesbezüglichen Frage, muss man sich aber ernsthaft mal darüber Gedanken machen, warum jemand wie Sie auf derartig konstruierte Fälle kommt,
meint jedenfalls der Realist.[/quote]
Bist und bleibst ein real genervter Fastrentner mit Aufmerksamkeitsdefizit
Zieh mich da nicht mit rein du Troll. Ich brauche Dich nicht als Sprachrohr!Und jetzt zu meiner Frage. Haben Sie Ihr Beispiel theoretisch konstruiert oder einen entsprechenden Bescheid vor sich liegen? Wenn Sie so einen Bescheid haben, wäre es ein leichtes, den Bescheidersteller direkt zu kontaktieren, mit der Bitte um Erläuterung. Bei einer theoretischen diesbezüglichen Frage, muss man sich aber ernsthaft mal darüber Gedanken machen, warum jemand wie Sie auf derartig konstruierte Fälle kommt, meint jedenfalls der Realist.Bist und bleibst ein real genervter Fastrentner mit Aufmerksamkeitsdefizit
Bist und bleibst ein real genervter Fastrentner mit AufmerksamkeitsdefizitUnd jetzt zu meiner Frage. Haben Sie Ihr Beispiel theoretisch konstruiert oder einen entsprechenden Bescheid vor sich liegen? Wenn Sie so einen Bescheid haben, wäre es ein leichtes, den Bescheidersteller direkt zu kontaktieren, mit der Bitte um Erläuterung. Bei einer theoretischen diesbezüglichen Frage, muss man sich aber ernsthaft mal darüber Gedanken machen, warum jemand wie Sie auf derartig konstruierte Fälle kommt, meint jedenfalls der Realist.
@Realist,
Wie schon aus der Eingangsfrage ersichtlich, ist das mit der Rückfrage beim Träger zwecklos.
Aus Datenschutzgründen verbietet es sich, betroffene Versicherungsnummern aufzuführen.
Schönen Tag noch wünscht
Jonny
@Genervter
Das war bis jetzt ihre beste Stellungnahme nämlich nichts zu schreiben.
@Genervter
Das war bis jetzt ihre beste Stellungnahme nämlich nichts zu schreiben.
Tja. Diese Erkenntnis solltest Du bei jedem Deiner Beiträge auch haben. Dann wäre allen hier im Forum geholfen.
Ui, bist Du jetzt der Klassensprecher im Forum?@Genervter Das war bis jetzt ihre beste Stellungnahme nämlich nichts zu schreiben.Tja. Diese Erkenntnis solltest Du bei jedem Deiner Beiträge auch haben. Dann wäre allen hier im Forum geholfen.
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