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Experten-Antwort

Entgeltpunkte 2014

von EPFRAGE07.05.2015 | 17:39
1129 Ansichten
5 Antworten

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Ich halte meine jährliche Renteninformation in Händen und wundere mich darüber, dass ich nur 1,892 EP für 2014 bekommen habe. über der BM Grenze verdient (>90000€). Hätten es nicht 2 sein müssen? Bin 36.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie den vorherigen Antworten entnehmen können, ist eine Klärung des geschilderten Sachverhalts "aus der Ferne" leider nicht nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie den vorherigen Antworten entnehmen können, ist eine Klärung des geschilderten Sachverhalts "aus der Ferne" leider nicht nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

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3 Antworten

rosebudam 07.05.2015 | 18:03
In der Renteninfo sind die EP für einzelne Jahre nicht aufgeführt, so dass ich davon ausgehe, dass Sie die Differenz der Gesamt-Entgeltpunkte aus der Renteninfo 2015 zur Renteninfo 2014 ermittelt haben. Die Gesamt-EP verändern sich aber nicht nur durch die hinzugetretenen EP (für das Jahr 2014). Wahrscheinlich werden rentenrechtliche Zeiten vor 2014 inzwischen "schlechter" bewertet. Fordern Sie sich einfach online eine Rentenauskunft an. Der Anlage 3 können Sie dann die für das Jahr 2014 ermittelten EP entnehmen!
INFOam 07.05.2015 | 18:20
Die BBG (West) betrug für 2014 71.400,00 Euro; der vorläufige Durchschnittsverdienst (als Maßgabe für die EP) ist akutell 34.857,00 Euro. Der endgültige Durchschnittsverdiesnst für 2014 wird erst Ende 2016 festgesetzt. Daraus ergibt sich; 71.400 geteilt durch 34.857 = 2.0484 EP x 28,61 € (aktueller Rentenwert West) = 58,60 € Rentensteigerung für 2014. Dies trifft jedoch nur zu, wenn tatsächlich BBG verdient wurde. Eine Abweichung dieser Rentensteigerung im Rahmen einer Renteninformation kann jedoch andere Ursachen haben (z.B. Entgültiger Durchschnittsverdienst für vergange Jahre; Bewertung von Ausbildungs- und / oder Anrechnungszeiten etc.).
W*lfgangam 07.05.2015 | 22:03
Ergänzend: >Fordern Sie sich einfach online eine Rentenauskunft an. Der Anlage 3 können Sie dann die für das Jahr 2014 ermittelten EP entnehmen! Online-Rentenauskünften liegen leider (!) keine Berechnungsanlagen bei - so dass etwaige Differenzen anhand der Berechnungen nicht nachvollzogen werden können. Da hilft leider nur die schriftliche Anforderung einer kompletten Rentenauskunft. Nur, die mit der letzten Renteninformation/EP zu vergleichen, ist auch Stochern im Nebeln ;-) Lediglich aus der Gesamtzahl der Versicherungszeiten/deren Arten lässt sich schlüssig ableiten, warum nicht die 2,0x EP aus einem weiteren Jahr/BBG dazu gekommen sind, sich nicht in der in der Renteninformation dargestellten Gesamtsumme der EP wiederfinden ...da muss sich ein Berater aber etwas mehr Zeit nehmen, ohne aus vorangegangenen Vergleichsberechnungen die Differenzen rauspulen zu können – der Beratungstermin kommt ganz hinten dran, wenns drauf ankommt – so in 30+x Jahren :-) Gruß w.
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