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Entgeltpunkte bei schwankendem Gehalt

von Jürgen08.02.2010 | 17:13
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, wenn ich im Januar ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt über der BBG habe (z.B.15.000,--€), die nächsten Monate ein Einkommen unter der BBG, wie werden dann meine Entgeltpunkte berechnet, bzw. wie wird der Beitrag zur GRV abgezogen, monatlich, oder jährlich (über das ganze Jahr betrachtet wird die BBG überschritten)? Vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei laufenden Entgelt gilt die monatliche BBG. Selbst wenn im Jahresschnitt gesehen die BBG nicht erreicht wird. Ggf ist das Entgelt auf die mtl. BBG zu begrenzen.

Bei einmalig gezahlten Verdienst gibt´s Besonderheiten.

Die März Klausel läßt die Zuordnung zum Vorjahr zu, ansonsten sind Einmalzahlungen der JahresBBG bis zum Zeitpunkt der Zahlung gegenüber zu stellen.

4 Antworten

-_-am 08.02.2010 | 20:16
Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (Beitragsverfahrensverordnung - BVV) gilt: Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenzen werden je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht (Sozialversicherungstage); ein voller Kalendermonat wird mit 30 Sozialversicherungstagen angesetzt. Berechnungsbasis ist das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. http://bundesrecht.juris.de/beitrvv/BJNR113800006.html#BJNR11380…
Kurtam 08.02.2010 | 21:02
Gibt es die Quartalsregelung nicht mehr ?
Timam 09.02.2010 | 13:47
Lieber Jürgen, bei EK-Schwankungen dieser Größenordnung, solltest Du auf jeden Fall über einen AG-Wchsel nachdenken und solide bei der Allianz vorsorgen. . . . . . . . . . . . . .. . . Deine Kollegen
Gehaltsabrechnungam 11.02.2010 | 12:07
Hallo Jürgen, schauen sie mal auf diesen Zettel,den sie jeden Monat von der Personalabteilung bekommen,der wo die ganzen Zahlen drauf stehen.Das nennt sich Gehaltsabrechnung.:-)))Darauf können sie sehen,das sie monatlich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. ( oh Mann,so eine Frage von jemandem der über der BBRG liegt,schon ein bisschen peinlich.oder halt typisch für diesen Personenkries ;-.)
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