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Experten-Antwort

Entgeltpunkte während des Bezug eine EM-Rente und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

von Kroete20.04.2023 | 12:37
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Experten-Team, eine Frage bzgl. Entgeltpunkten nach Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Angenommen man bezieht seit ca. 10 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente und verdient zusätzlich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, ca. 1600,00€ brutto monatlich. Normalweise würde man bei diesem Betrag aktuell 0,5 Rentenpunkte pro Jahr bekommen. Wird dieses Einkommen, was ein Bezieher bei einer vollen Erwerbsminderungsrente bekommt, auf die spätere Regelaltersrente in Form von Entgeltpunkten angerechnet ? Wenn nein, angenommen man bekommt ca. 600,00€ brutto volle Erwerbsminderungsrente, hat aber noch gut 30 Jahre bis zur Regelaltersrente vor sich. Gibt es eine Mindestanzahl an Entgeltpunkten, die man bis dahin auf jeden Fall pro Jahr bekommt ? Beste Grüße Kroete

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kroete,

die Zurechnungszeit erhält für die Rentenberechnung einen bestimmten Wert. Nur wenn der Wert der einbezahlten Beiträge aus einer Beschäftigung parallel zu einer Zurechnungszeit den Wert dieser übersteigt, würde sich die Zeit der Beschäftigung in der Rentenhöhe bemerkbar machen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Du meine Güteam 20.04.2023 | 12:39
Wie kann das denn sein? Volles Erwerbseinkommen neben voller EMR?
Zurechnungszeitam 20.04.2023 | 12:45
Googlen Sie mal nach Zurechnungszeit, oder werfen Sie einen Blick in den Bescheid der EM-Rente.
Kroeteam 20.04.2023 | 12:51
Unerheblich. Unter 3 Stunden täglich darf gearbeitet werden, wenn dabei in einem Midijob 1600,00€ brutto verdient werden, legitim. Unterschiedliche Jobs werden unterschiedlich bezahlt, ein Taxifahrer verdient vermutlich wesentlich weniger wie ein IT-Experte.
Kroeteam 20.04.2023 | 13:30
Ok, also "nur" durch die jährlichen Rentenerhöhungen, wie bspw. 2024 die 7,5% ? Oder wenn mal etwas kommt bzgl. der Zurechnungszeiten auf 67.
Mikeam 20.04.2023 | 13:22
Aber deine Rente wirst du dadurch nicht steigern.
Kroeteam 20.04.2023 | 22:25
Angenommen im Rentenbescheid steht folgendes: Summe der Entgeltpunkte für 562 Monate Beitragszeit 48,98. Enddatum 28.02.2049 Im Internet ist dann zu lesen, dass ein Entgeltpunkt 37,60€ für 2023 West/Ost beträgt. Multipliziert man 37,60€ × 48,98 Entgeltpunkte ergibt dies 1841,64€. Wenn derzeit die volle Erwerbsminderungsrente (Bezug seit ca. 2012) bei ca. 600,00€ liegt, bekommt die Person in o.g. Berechnung dann mit 67 Jahren 1841,64€ brutto Rente ? Irgendwo habe ich da doch einen gewaltigen Denkfehler und habe vermutlich das EM-Rentensystem nicht verstanden...
Abschlägeam 21.04.2023 | 01:06
Zitat von Kroete anzeigenausblenden
Wenn Ihre EM-Rente in 2012 begonnen hat, hatte sie auch schon eine Zurechnungszeit und zwar bis zum 60. Lebensjahr. Berücksichtigt wurden für die Berechnung, die EP, die Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworben hatten. Aus diesen EP wird ein Durchschnittswert errechnet (in etwa so, als würden Sie seit damals mit gleichem Gehalt weiter gearbeitet haben). Eine jetzt ca. 600,00 EUR hohe volle EM-Bruttorente entspricht (noch) einem Wert von ca. 16,65 EP (600 EUR : 36,02 EUR). Wie Sie also auf 49,98 EP kommen, ist mir derzeit noch schleierhaft. Den Hinzuverdienst, den Sie jetzt parallel noch erwerben, können Sie jedenfalls nicht einfach hinzuaddieren, selbst wenn Sie mit Ihrem Einkommen von 1.600 EUR theoretisch in den noch kommenden Jahren 2023-2049 noch pro Jahr ca. 0,5 EP 'neu verdienen'. Während der 'Zurechnungszeit' müsste Ihr Einkommen höher sein als der für die Zurechnungszeit berücksichtigte Wert, ansonsten wirkt sich das nicht noch rentenerhöhend aus. Dies hier im Forum ganz ausführlich zu erklären würde zu umfassend werden. Um das 'Prinzip' zu verstehen, könnten Sie sich mal die öffentlich zugänglichen 'Studientexte' der DRV anschauen, die Sie hier finden https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Wenn Sie dazu Ihren ursprünglichen EM-Rentenbescheid hinzuziehen, wird etwas Licht in Ihren Rentendschungel kommen. Sollte Ihnen dies trotz der recht gut verständlichen Texte nicht ausreichen, bleiben Sie hier einfach im Forum eifriger Mitleser, denn immer wieder werden auch zumindest ansatzweise diese Berechnungen hier erklärt. Oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen DRV. Die aber wohl recht wenig Zeit haben werden, Ihnen jetzt schon zu erklären, wie hoch Ihre Altersrente, die ja wohl erst in 2049+ ansteht, werden/sein kann. Bis dahin gibt es ja noch viele Gelegenheiten, sämtliche zzt. geltenden Gesetze noch mal kräftig durcheinanderzuschütteln. Von der für den 01.07.2024 vorgesehenen Erhöhung werden Sie aber wohl profitieren. Dies ist keine allgemeine Rentenanpassung, sondern gilt nur für EM-Bestandsrenter, die zwischen 2001 und 2018 in EM-Rente gegangen sind. Den hierfür dann am 01.07.2024 erst in Kraft tretenden Gesetzestext finden Sie z.B. hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/ Sofern es dann im Juli 2024 auch eine 'allgemeine Rentenanpassung' gibt, erhalten Sie diese dann trotzdem. Freuen Sie sich also zur Zeit vor allem darüber, dass Sie neben Ihrer EM-Rente noch einen doch recht guten Hinzuverdienst haben und diesen wohl ja auch gesundheitlich noch schaffen. Was dann in den kommenden eher dreißig als zwanzig Jahren noch so alles passiert, kann keiner vorhersehen. Viel Spaß also auch beim Studientexte studieren und alles Gute!
Kroeteam 21.04.2023 | 08:04
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Abschläge schrieb

Wenn Ihre EM-Rente in 2012 begonnen hat, hatte sie auch schon eine Zurechnungszeit und zwar bis zum 60. Lebensjahr. Berücksichtigt wurden für die Berechnung, die EP, die Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworben hatten. Aus diesen EP wird ein Durchschnittswert errechnet (in etwa so, als würden Sie seit damals mit gleichem Gehalt weiter gearbeitet haben).

Eine jetzt ca. 600,00 EUR hohe volle EM-Bruttorente entspricht (noch) einem Wert von ca. 16,65 EP (600 EUR : 36,02 EUR).

Wie Sie also auf 49,98 EP kommen, ist mir derzeit noch schleierhaft.

Den Hinzuverdienst, den Sie jetzt parallel noch erwerben, können Sie jedenfalls nicht einfach hinzuaddieren, selbst wenn Sie mit Ihrem Einkommen von 1.600 EUR theoretisch in den noch kommenden Jahren 2023-2049 noch pro Jahr ca. 0,5 EP 'neu verdienen'. Während der 'Zurechnungszeit' müsste Ihr Einkommen höher sein als der für die Zurechnungszeit berücksichtigte Wert, ansonsten wirkt sich das nicht noch rentenerhöhend aus.

Dies hier im Forum ganz ausführlich zu erklären würde zu umfassend werden. Um das 'Prinzip' zu verstehen, könnten Sie sich mal die öffentlich zugänglichen 'Studientexte' der DRV anschauen, die Sie hier finden

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Mediathek/Unterrichtsmaterial/studientexte/02_rentenrecht/rentenrecht.html

Wenn Sie dazu Ihren ursprünglichen EM-Rentenbescheid hinzuziehen, wird etwas Licht in Ihren Rentendschungel kommen. Sollte Ihnen dies trotz der recht gut verständlichen Texte nicht ausreichen, bleiben Sie hier einfach im Forum eifriger Mitleser, denn immer wieder werden auch zumindest ansatzweise diese Berechnungen hier erklärt. Oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen DRV. Die aber wohl recht wenig Zeit haben werden, Ihnen jetzt schon zu erklären, wie hoch Ihre Altersrente, die ja wohl erst in 2049+ ansteht, werden/sein kann. Bis dahin gibt es ja noch viele Gelegenheiten, sämtliche zzt. geltenden Gesetze noch mal kräftig durcheinanderzuschütteln.

Von der für den 01.07.2024 vorgesehenen Erhöhung werden Sie aber wohl profitieren. Dies ist keine allgemeine Rentenanpassung, sondern gilt nur für EM-Bestandsrenter, die zwischen 2001 und 2018 in EM-Rente gegangen sind.

Den hierfür dann am 01.07.2024 erst in Kraft tretenden Gesetzestext finden Sie z.B. hier:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/

Sofern es dann im Juli 2024 auch eine 'allgemeine Rentenanpassung' gibt, erhalten Sie diese dann trotzdem.

Freuen Sie sich also zur Zeit vor allem darüber, dass Sie neben Ihrer EM-Rente noch einen doch recht guten Hinzuverdienst haben und diesen wohl ja auch gesundheitlich noch schaffen. Was dann in den kommenden eher dreißig als zwanzig Jahren noch so alles passiert, kann keiner vorhersehen.

Viel Spaß also auch beim Studientexte studieren und alles Gute!

Angenommen im Rentenbescheid steht folgendes: Summe der Entgeltpunkte für 562 Monate Beitragszeit 48,98. Enddatum 28.02.2049 Im Internet ist dann zu lesen, dass ein Entgeltpunkt 37,60€ für 2023 West/Ost beträgt. Multipliziert man 37,60€ × 48,98 Entgeltpunkte ergibt dies 1841,64€. Wenn derzeit die volle Erwerbsminderungsrente (Bezug seit ca. 2012) bei ca. 600,00€ liegt, bekommt die Person in o.g. Berechnung dann mit 67 Jahren 1841,64€ brutto Rente ? Irgendwo habe ich da doch einen gewaltigen Denkfehler und habe vermutlich das EM-Rentensystem nicht verstanden...
Wenn Ihre EM-Rente in 2012 begonnen hat, hatte sie auch schon eine Zurechnungszeit und zwar bis zum 60. Lebensjahr. Berücksichtigt wurden für die Berechnung, die EP, die Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworben hatten. Aus diesen EP wird ein Durchschnittswert errechnet (in etwa so, als würden Sie seit damals mit gleichem Gehalt weiter gearbeitet haben). Eine jetzt ca. 600,00 EUR hohe volle EM-Bruttorente entspricht (noch) einem Wert von ca. 16,65 EP (600 EUR : 36,02 EUR). Wie Sie also auf 49,98 EP kommen, ist mir derzeit noch schleierhaft. Den Hinzuverdienst, den Sie jetzt parallel noch erwerben, können Sie jedenfalls nicht einfach hinzuaddieren, selbst wenn Sie mit Ihrem Einkommen von 1.600 EUR theoretisch in den noch kommenden Jahren 2023-2049 noch pro Jahr ca. 0,5 EP 'neu verdienen'. Während der 'Zurechnungszeit' müsste Ihr Einkommen höher sein als der für die Zurechnungszeit berücksichtigte Wert, ansonsten wirkt sich das nicht noch rentenerhöhend aus. Dies hier im Forum ganz ausführlich zu erklären würde zu umfassend werden. Um das 'Prinzip' zu verstehen, könnten Sie sich mal die öffentlich zugänglichen 'Studientexte' der DRV anschauen, die Sie hier finden https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Wenn Sie dazu Ihren ursprünglichen EM-Rentenbescheid hinzuziehen, wird etwas Licht in Ihren Rentendschungel kommen. Sollte Ihnen dies trotz der recht gut verständlichen Texte nicht ausreichen, bleiben Sie hier einfach im Forum eifriger Mitleser, denn immer wieder werden auch zumindest ansatzweise diese Berechnungen hier erklärt. Oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen DRV. Die aber wohl recht wenig Zeit haben werden, Ihnen jetzt schon zu erklären, wie hoch Ihre Altersrente, die ja wohl erst in 2049+ ansteht, werden/sein kann. Bis dahin gibt es ja noch viele Gelegenheiten, sämtliche zzt. geltenden Gesetze noch mal kräftig durcheinanderzuschütteln. Von der für den 01.07.2024 vorgesehenen Erhöhung werden Sie aber wohl profitieren. Dies ist keine allgemeine Rentenanpassung, sondern gilt nur für EM-Bestandsrenter, die zwischen 2001 und 2018 in EM-Rente gegangen sind. Den hierfür dann am 01.07.2024 erst in Kraft tretenden Gesetzestext finden Sie z.B. hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/ Sofern es dann im Juli 2024 auch eine 'allgemeine Rentenanpassung' gibt, erhalten Sie diese dann trotzdem. Freuen Sie sich also zur Zeit vor allem darüber, dass Sie neben Ihrer EM-Rente noch einen doch recht guten Hinzuverdienst haben und diesen wohl ja auch gesundheitlich noch schaffen. Was dann in den kommenden eher dreißig als zwanzig Jahren noch so alles passiert, kann keiner vorhersehen. Viel Spaß also auch beim Studientexte studieren und alles Gute!
Danke für die ausführlichen Informationen. Woher die 48,96 Entgeltpunkte kommen möchte ich erklären. Es gab am 11.05.2016 einen Bescheid "Entgeltpunkte für Beitragszeiten" Allgemeine Rentenversicherung. Seit dem 01.08.1999 (Beginn meiner Berufsausbildung) bis zum Beginn Übergang in die Regelaltersrente (28.02.2049) sind dort alle Entgeltpunkte aufgelistet. Folgender Text steht dort für die Entgeltpunkte in der Zukunft: Für jeden Kalendermonat, für den eine Beitragszahlung bis zum beabsichtigten Rentenbeginn angenommen wurde, sind Entgeltpunkte zugrunde zu legen. Diese sind auf den Entgeltpunkten des Kalenderjahres zu errechnen, für das zuletzt Entgeltpunkte für Beitragszeiten ermittelt worden sind. Kalenderjahr, für das zuletzt Entgeltpunkte ermittelt worden sind 2015. Entgeltpunkte aus Beitragszeiten 1,2554 Durchschnittswert 1,2554 Entgeltpunkte : 12 Monate = 0,1046 Punkte. Dann steht dort für jedes Kalenderjahr bis 2049 die jährlichen Entgeltpunkte, im Durchschnitt 1,2552 und ergibt in der Summe im Jahr 2049 genau 48,9672. Bekomme ich jedes Jahr diese 1,2552 Entgeltpunkte "gut geschrieben" und habe dann 2049 48,9672 Entgeltpunkte und diese dienen als Berechnungsgrundlage für meine Altersrente ?
Schadeam 21.04.2023 | 12:31
Bis 2049 vergeht noch viel Zeit und es werden noch zahlreiche Gesetzesänderungen kommen. Ich glaube kaum, dass sich heute irgendjemand im Forum befleißigt fühlt, Rechnungen oder Spekulationen darüber anzustellen was in 26 Jahren sein könnte. Ich glaube das macht nicht mal der geschätzte @Abschläge, grins. Warten Sie es einfach ab.....
Abschlägeam 21.04.2023 | 10:44
Zitat von Kroete anzeigenausblenden
Kroete schrieb

Angenommen im Rentenbescheid steht folgendes:

Summe der Entgeltpunkte für 562 Monate Beitragszeit 48,98.

Enddatum 28.02.2049

Im Internet ist dann zu lesen, dass ein Entgeltpunkt 37,60€ für 2023 West/Ost beträgt. Multipliziert man 37,60€ × 48,98 Entgeltpunkte ergibt dies 1841,64€.

Wenn derzeit die volle Erwerbsminderungsrente (Bezug seit ca. 2012) bei ca. 600,00€ liegt, bekommt die Person in o.g. Berechnung dann mit 67 Jahren 1841,64€ brutto Rente ? Irgendwo habe ich da doch einen gewaltigen Denkfehler und habe vermutlich das EM-Rentensystem nicht verstanden...[/quote]

Wenn Ihre EM-Rente in 2012 begonnen hat, hatte sie auch schon eine Zurechnungszeit und zwar bis zum 60. Lebensjahr. Berücksichtigt wurden für die Berechnung, die EP, die Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworben hatten. Aus diesen EP wird ein Durchschnittswert errechnet (in etwa so, als würden Sie seit damals mit gleichem Gehalt weiter gearbeitet haben).

Eine jetzt ca. 600,00 EUR hohe volle EM-Bruttorente entspricht (noch) einem Wert von ca. 16,65 EP (600 EUR : 36,02 EUR).

Wie Sie also auf 49,98 EP kommen, ist mir derzeit noch schleierhaft.

Den Hinzuverdienst, den Sie jetzt parallel noch erwerben, können Sie jedenfalls nicht einfach hinzuaddieren, selbst wenn Sie mit Ihrem Einkommen von 1.600 EUR theoretisch in den noch kommenden Jahren 2023-2049 noch pro Jahr ca. 0,5 EP 'neu verdienen'. Während der 'Zurechnungszeit' müsste Ihr Einkommen höher sein als der für die Zurechnungszeit berücksichtigte Wert, ansonsten wirkt sich das nicht noch rentenerhöhend aus.

Dies hier im Forum ganz ausführlich zu erklären würde zu umfassend werden. Um das 'Prinzip' zu verstehen, könnten Sie sich mal die öffentlich zugänglichen 'Studientexte' der DRV anschauen, die Sie hier finden

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Mediathek/Unterrichtsmaterial/studientexte/02_rentenrecht/rentenrecht.html

Wenn Sie dazu Ihren ursprünglichen EM-Rentenbescheid hinzuziehen, wird etwas Licht in Ihren Rentendschungel kommen. Sollte Ihnen dies trotz der recht gut verständlichen Texte nicht ausreichen, bleiben Sie hier einfach im Forum eifriger Mitleser, denn immer wieder werden auch zumindest ansatzweise diese Berechnungen hier erklärt. Oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen DRV. Die aber wohl recht wenig Zeit haben werden, Ihnen jetzt schon zu erklären, wie hoch Ihre Altersrente, die ja wohl erst in 2049+ ansteht, werden/sein kann. Bis dahin gibt es ja noch viele Gelegenheiten, sämtliche zzt. geltenden Gesetze noch mal kräftig durcheinanderzuschütteln.

Von der für den 01.07.2024 vorgesehenen Erhöhung werden Sie aber wohl profitieren. Dies ist keine allgemeine Rentenanpassung, sondern gilt nur für EM-Bestandsrenter, die zwischen 2001 und 2018 in EM-Rente gegangen sind.

Den hierfür dann am 01.07.2024 erst in Kraft tretenden Gesetzestext finden Sie z.B. hier:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/

Sofern es dann im Juli 2024 auch eine 'allgemeine Rentenanpassung' gibt, erhalten Sie diese dann trotzdem.

Freuen Sie sich also zur Zeit vor allem darüber, dass Sie neben Ihrer EM-Rente noch einen doch recht guten Hinzuverdienst haben und diesen wohl ja auch gesundheitlich noch schaffen. Was dann in den kommenden eher dreißig als zwanzig Jahren noch so alles passiert, kann keiner vorhersehen.

Viel Spaß also auch beim Studientexte studieren und alles Gute!

[/quote]

Danke für die ausführlichen Informationen. Woher die 48,96 Entgeltpunkte kommen möchte ich erklären. Es gab am 11.05.2016 einen Bescheid "Entgeltpunkte für Beitragszeiten" Allgemeine Rentenversicherung. Seit dem 01.08.1999 (Beginn meiner Berufsausbildung) bis zum Beginn Übergang in die Regelaltersrente (28.02.2049) sind dort alle Entgeltpunkte aufgelistet.

Folgender Text steht dort für die Entgeltpunkte in der Zukunft:

Für jeden Kalendermonat, für den eine Beitragszahlung bis zum beabsichtigten Rentenbeginn angenommen wurde, sind Entgeltpunkte zugrunde zu legen. Diese sind auf den Entgeltpunkten des Kalenderjahres zu errechnen, für das zuletzt Entgeltpunkte für Beitragszeiten ermittelt worden sind.

Kalenderjahr, für das zuletzt Entgeltpunkte ermittelt worden sind 2015.

Entgeltpunkte aus Beitragszeiten 1,2554

Durchschnittswert 1,2554 Entgeltpunkte : 12 Monate = 0,1046 Punkte.

Dann steht dort für jedes Kalenderjahr bis 2049 die jährlichen Entgeltpunkte, im Durchschnitt 1,2552 und ergibt in der Summe im Jahr 2049 genau 48,9672.

Bekomme ich jedes Jahr diese 1,2552 Entgeltpunkte "gut geschrieben" und habe dann 2049 48,9672 Entgeltpunkte und diese dienen als Berechnungsgrundlage für meine Altersrente ?

hmmm... Nein. Denn für die EM-Rente werden nur die EP berücksichtigt, die Sie bis zum Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) erworben haben. Hier wird dann ein Durchschnittswert errechnet (aber nicht nur aus dem letzten Beitragsjahr) und für die Zurechnungszeit berücksichtigt. Die Monate der 'Zurechnungszeit' finden Sie im Versicherungsverlauf. Und Sie erhalten doch bereits seit 2012 eine EM-Rente?? Der von Ihnen zitierte Text hört sich er nach einer Renten'auskunft' an anstatt nach einem Renten'bescheid'. Wurde Ihre EM-Rente erst nach dieser Auskunft und also rückwirkend bewilligt?? Suchen Sie also den tatsächlichen Rentenbescheid zu Ihrer EM-Rente noch einmal heraus und lesen Sie dort nach, mit wie vielen EP Ihre EM-Rente berechnet wurde. Oder sind Sie evtl. ein 'Sonderfall'? Sie erhalten EM-Rente aber die Erwerbsminderung wurde durch einen Unfall verursacht, für den nun jemand anderer im Zuge von Regressansprüchen Beiträge bezahlen muss?
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