Angenommen im Rentenbescheid steht folgendes:
Summe der Entgeltpunkte für 562 Monate Beitragszeit 48,98.
Enddatum 28.02.2049
Im Internet ist dann zu lesen, dass ein Entgeltpunkt 37,60€ für 2023 West/Ost beträgt. Multipliziert man 37,60€ × 48,98 Entgeltpunkte ergibt dies 1841,64€.
Wenn derzeit die volle Erwerbsminderungsrente (Bezug seit ca. 2012) bei ca. 600,00€ liegt, bekommt die Person in o.g. Berechnung dann mit 67 Jahren 1841,64€ brutto Rente ? Irgendwo habe ich da doch einen gewaltigen Denkfehler und habe vermutlich das EM-Rentensystem nicht verstanden...[/quote]
Wenn Ihre EM-Rente in 2012 begonnen hat, hatte sie auch schon eine Zurechnungszeit und zwar bis zum 60. Lebensjahr. Berücksichtigt wurden für die Berechnung, die EP, die Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworben hatten. Aus diesen EP wird ein Durchschnittswert errechnet (in etwa so, als würden Sie seit damals mit gleichem Gehalt weiter gearbeitet haben).
Eine jetzt ca. 600,00 EUR hohe volle EM-Bruttorente entspricht (noch) einem Wert von ca. 16,65 EP (600 EUR : 36,02 EUR).
Wie Sie also auf 49,98 EP kommen, ist mir derzeit noch schleierhaft.
Den Hinzuverdienst, den Sie jetzt parallel noch erwerben, können Sie jedenfalls nicht einfach hinzuaddieren, selbst wenn Sie mit Ihrem Einkommen von 1.600 EUR theoretisch in den noch kommenden Jahren 2023-2049 noch pro Jahr ca. 0,5 EP 'neu verdienen'. Während der 'Zurechnungszeit' müsste Ihr Einkommen höher sein als der für die Zurechnungszeit berücksichtigte Wert, ansonsten wirkt sich das nicht noch rentenerhöhend aus.
Dies hier im Forum ganz ausführlich zu erklären würde zu umfassend werden. Um das 'Prinzip' zu verstehen, könnten Sie sich mal die öffentlich zugänglichen 'Studientexte' der DRV anschauen, die Sie hier finden
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Mediathek/Unterrichtsmaterial/studientexte/02_rentenrecht/rentenrecht.html
Wenn Sie dazu Ihren ursprünglichen EM-Rentenbescheid hinzuziehen, wird etwas Licht in Ihren Rentendschungel kommen. Sollte Ihnen dies trotz der recht gut verständlichen Texte nicht ausreichen, bleiben Sie hier einfach im Forum eifriger Mitleser, denn immer wieder werden auch zumindest ansatzweise diese Berechnungen hier erklärt. Oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen DRV. Die aber wohl recht wenig Zeit haben werden, Ihnen jetzt schon zu erklären, wie hoch Ihre Altersrente, die ja wohl erst in 2049+ ansteht, werden/sein kann. Bis dahin gibt es ja noch viele Gelegenheiten, sämtliche zzt. geltenden Gesetze noch mal kräftig durcheinanderzuschütteln.
Von der für den 01.07.2024 vorgesehenen Erhöhung werden Sie aber wohl profitieren. Dies ist keine allgemeine Rentenanpassung, sondern gilt nur für EM-Bestandsrenter, die zwischen 2001 und 2018 in EM-Rente gegangen sind.
Den hierfür dann am 01.07.2024 erst in Kraft tretenden Gesetzestext finden Sie z.B. hier:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/
Sofern es dann im Juli 2024 auch eine 'allgemeine Rentenanpassung' gibt, erhalten Sie diese dann trotzdem.
Freuen Sie sich also zur Zeit vor allem darüber, dass Sie neben Ihrer EM-Rente noch einen doch recht guten Hinzuverdienst haben und diesen wohl ja auch gesundheitlich noch schaffen. Was dann in den kommenden eher dreißig als zwanzig Jahren noch so alles passiert, kann keiner vorhersehen.
Viel Spaß also auch beim Studientexte studieren und alles Gute!
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Danke für die ausführlichen Informationen. Woher die 48,96 Entgeltpunkte kommen möchte ich erklären. Es gab am 11.05.2016 einen Bescheid "Entgeltpunkte für Beitragszeiten" Allgemeine Rentenversicherung. Seit dem 01.08.1999 (Beginn meiner Berufsausbildung) bis zum Beginn Übergang in die Regelaltersrente (28.02.2049) sind dort alle Entgeltpunkte aufgelistet.
Folgender Text steht dort für die Entgeltpunkte in der Zukunft:
Für jeden Kalendermonat, für den eine Beitragszahlung bis zum beabsichtigten Rentenbeginn angenommen wurde, sind Entgeltpunkte zugrunde zu legen. Diese sind auf den Entgeltpunkten des Kalenderjahres zu errechnen, für das zuletzt Entgeltpunkte für Beitragszeiten ermittelt worden sind.
Kalenderjahr, für das zuletzt Entgeltpunkte ermittelt worden sind 2015.
Entgeltpunkte aus Beitragszeiten 1,2554
Durchschnittswert 1,2554 Entgeltpunkte : 12 Monate = 0,1046 Punkte.
Dann steht dort für jedes Kalenderjahr bis 2049 die jährlichen Entgeltpunkte, im Durchschnitt 1,2552 und ergibt in der Summe im Jahr 2049 genau 48,9672.
Bekomme ich jedes Jahr diese 1,2552 Entgeltpunkte "gut geschrieben" und habe dann 2049 48,9672 Entgeltpunkte und diese dienen als Berechnungsgrundlage für meine Altersrente ?