Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Entschädigung für Heimaufenthalt

von Mario Mühlhaus 08.07.2025 | 09:07
2391 Ansichten
5 Antworten
Wir sind 3 Geschwister. Meine Schwester und Bruder. Ich habe einen eineiigen Zwillingsbruder. Wir wurden 1972 bis 1974 in ein Heim Chemnitz gesteckt nachdem wir den Eltern weggenommen wurden. Es gab viel Gewalt und Vernachlässigung gegenüber uns Kindern. Wir wurden misshandelt, geschlagen. Essen Entzug u.s.w. Wir wurden gerichtlich zur Adoption frei gegeben. Im Heim wurden wir dann eineiige Zwillinge getrennt und in 3 verschiedenen Familien gegeben. Das ganz Leben sind wir durch diese Erlebnisse in psychologischer Behandlung. Kann ich mit diesem schwerwiegenden Erlebniss ein Antrag stellen auf Entschädigung für Heimkinder stellen. Und welchen ??????

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.07.2025 | 11:22

Hallo Mario Mühlhaus,

 

Ja, Sie können grundsätzlich als ehemaliges DDR-Heimkind mit den von Ihnen geschilderten, schweren Erfahrungen einen Antrag auf Entschädigung und Opferrente stellen.

 

Sie sollten zunächst eine strafrechtliche Rehabilitierung beim zuständigen Landgericht ( Kammer für Rehabilitierungsverfahren) beantragen. Dafür gibt es ein spezielles Formular, in dem Sie Ihre Daten, den Zeitraum der Heimunterbringung und die erlittenen Misshandlungen schildern. Nach erfolgreicher Rehabilitierung können Sie eine Kapitalentschädigung für die Heimzeit,  sowie ab 90 Tagen Heimaufenthalt die sogenannte Opferrente ( ab Juli 2025 : 400 Euro monatlich ) beantragen.

 

Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt für die Opferrente ab Juli 2025, dass heißt auch ohne finanzielle Notlage besteht dann hier ein Anspruch.

 

Unterstützung und Beratung bieten die Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und spezialisierte Beratungsstellen. Diese Landesbeauftragten für die Aufarbeitung des SED-Unrechtes gibt es in den ostdeutschen Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In den westdeutschen Bundesländern existieren solche speziellen Beauftragten in der Regel nicht.

 

Auch schwere psychische Folgen und Gewalt werden anerkannt. Die Antragstellung ist unabhängig davon, ob Sie noch Unterlagen aus der Heimzeit besitzen-schildern Sie Ihre Erlebnisse möglichst  genau in Ihrem Antrag.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

4 Antworten

Falsch hieram 08.07.2025 | 09:37
Ihre Frage hat mit der Deutschen Rentenversicherung nichts zu tun. Suchen Sie sich dazu Rechtsberatung bei einem Anwalt. Vermutlich gibt es dazu auch Selbsthilfegruppen mit dem notwendigen Wissen. Das könnten Sie einfach einmal selber googeln.
RWam 08.07.2025 | 11:30
Experte/in schrieb

Hallo Mario Mühlhaus,

 

Ja, Sie können grundsätzlich als ehemaliges DDR-Heimkind mit den von Ihnen geschilderten, schweren Erfahrungen einen Antrag auf Entschädigung und Opferrente stellen.

 

Sie sollten zunächst eine strafrechtliche Rehabilitierung beim zuständigen Landgericht ( Kammer für Rehabilitierungsverfahren) beantragen. Dafür gibt es ein spezielles Formular, in dem Sie Ihre Daten, den Zeitraum der Heimunterbringung und die erlittenen Misshandlungen schildern. Nach erfolgreicher Rehabilitierung können Sie eine Kapitalentschädigung für die Heimzeit,  sowie ab 90 Tagen Heimaufenthalt die sogenannte Opferrente ( ab Juli 2025 : 400 Euro monatlich ) beantragen.

 

Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt für die Opferrente ab Juli 2025, dass heißt auch ohne finanzielle Notlage besteht dann hier ein Anspruch.

 

Unterstützung und Beratung bieten die Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und spezialisierte Beratungsstellen. Diese Landesbeauftragten für die Aufarbeitung des SED-Unrechtes gibt es in den ostdeutschen Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In den westdeutschen Bundesländern existieren solche speziellen Beauftragten in der Regel nicht.

 

Auch schwere psychische Folgen und Gewalt werden anerkannt. Die Antragstellung ist unabhängig davon, ob Sie noch Unterlagen aus der Heimzeit besitzen-schildern Sie Ihre Erlebnisse möglichst  genau in Ihrem Antrag.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Rene Schaer am 16.12.2025 | 08:46
RW schrieb

Entschädigung für ddr Heim kinder

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/entschdigung-fr-ddr-heim-kinder

https://lasd.landtag.sachsen.de/de/pressemitteilungsfolgeseite-text-30560-30560.cshtml

Ich war im Vorschuhlheim in Wandlitz See. Danach im Kinderheim /Liselotte Pulver/ in Eberswalde. Danach Kinderheim für schwer Schwererziebarr /Weg ins Leben/ in Leipzig. Danach Kinderheim für Schwererziebare Hanno Günter in Stolpe/Angermünde
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026