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Experten-Antwort

Entschädigung für Heimaufenthalt

von Mario Mühlhaus08.07.2025 | 09:07
2694 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wir sind 3 Geschwister. Meine Schwester und Bruder. Ich habe einen eineiigen Zwillingsbruder. Wir wurden 1972 bis 1974 in ein Heim Chemnitz gesteckt nachdem wir den Eltern weggenommen wurden. Es gab viel Gewalt und Vernachlässigung gegenüber uns Kindern. Wir wurden misshandelt, geschlagen. Essen Entzug u.s.w. Wir wurden gerichtlich zur Adoption frei gegeben. Im Heim wurden wir dann eineiige Zwillinge getrennt und in 3 verschiedenen Familien gegeben. Das ganz Leben sind wir durch diese Erlebnisse in psychologischer Behandlung. Kann ich mit diesem schwerwiegenden Erlebniss ein Antrag stellen auf Entschädigung für Heimkinder stellen. Und welchen ??????

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mario Mühlhaus,

 

Ja, Sie können grundsätzlich als ehemaliges DDR-Heimkind mit den von Ihnen geschilderten, schweren Erfahrungen einen Antrag auf Entschädigung und Opferrente stellen.

 

Sie sollten zunächst eine strafrechtliche Rehabilitierung beim zuständigen Landgericht ( Kammer für Rehabilitierungsverfahren) beantragen. Dafür gibt es ein spezielles Formular, in dem Sie Ihre Daten, den Zeitraum der Heimunterbringung und die erlittenen Misshandlungen schildern. Nach erfolgreicher Rehabilitierung können Sie eine Kapitalentschädigung für die Heimzeit,  sowie ab 90 Tagen Heimaufenthalt die sogenannte Opferrente ( ab Juli 2025 : 400 Euro monatlich ) beantragen.

 

Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt für die Opferrente ab Juli 2025, dass heißt auch ohne finanzielle Notlage besteht dann hier ein Anspruch.

 

Unterstützung und Beratung bieten die Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und spezialisierte Beratungsstellen. Diese Landesbeauftragten für die Aufarbeitung des SED-Unrechtes gibt es in den ostdeutschen Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In den westdeutschen Bundesländern existieren solche speziellen Beauftragten in der Regel nicht.

 

Auch schwere psychische Folgen und Gewalt werden anerkannt. Die Antragstellung ist unabhängig davon, ob Sie noch Unterlagen aus der Heimzeit besitzen-schildern Sie Ihre Erlebnisse möglichst  genau in Ihrem Antrag.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Falsch hieram 08.07.2025 | 09:37
Ihre Frage hat mit der Deutschen Rentenversicherung nichts zu tun. Suchen Sie sich dazu Rechtsberatung bei einem Anwalt. Vermutlich gibt es dazu auch Selbsthilfegruppen mit dem notwendigen Wissen. Das könnten Sie einfach einmal selber googeln.
RWam 08.07.2025 | 11:30
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Experte/in schrieb

Hallo Mario Mühlhaus,

 

Ja, Sie können grundsätzlich als ehemaliges DDR-Heimkind mit den von Ihnen geschilderten, schweren Erfahrungen einen Antrag auf Entschädigung und Opferrente stellen.

 

Sie sollten zunächst eine strafrechtliche Rehabilitierung beim zuständigen Landgericht ( Kammer für Rehabilitierungsverfahren) beantragen. Dafür gibt es ein spezielles Formular, in dem Sie Ihre Daten, den Zeitraum der Heimunterbringung und die erlittenen Misshandlungen schildern. Nach erfolgreicher Rehabilitierung können Sie eine Kapitalentschädigung für die Heimzeit,  sowie ab 90 Tagen Heimaufenthalt die sogenannte Opferrente ( ab Juli 2025 : 400 Euro monatlich ) beantragen.

 

Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt für die Opferrente ab Juli 2025, dass heißt auch ohne finanzielle Notlage besteht dann hier ein Anspruch.

 

Unterstützung und Beratung bieten die Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und spezialisierte Beratungsstellen. Diese Landesbeauftragten für die Aufarbeitung des SED-Unrechtes gibt es in den ostdeutschen Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In den westdeutschen Bundesländern existieren solche speziellen Beauftragten in der Regel nicht.

 

Auch schwere psychische Folgen und Gewalt werden anerkannt. Die Antragstellung ist unabhängig davon, ob Sie noch Unterlagen aus der Heimzeit besitzen-schildern Sie Ihre Erlebnisse möglichst  genau in Ihrem Antrag.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Rene Schaeram 16.12.2025 | 08:46
Ich war im Vorschuhlheim in Wandlitz See. Danach im Kinderheim /Liselotte Pulver/ in Eberswalde. Danach Kinderheim für schwer Schwererziebarr /Weg ins Leben/ in Leipzig. Danach Kinderheim für Schwererziebare Hanno Günter in Stolpe/Angermünde
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