Hallo Mario Mühlhaus,
Ja, Sie können grundsätzlich als ehemaliges DDR-Heimkind mit den von Ihnen geschilderten, schweren Erfahrungen einen Antrag auf Entschädigung und Opferrente stellen.
Sie sollten zunächst eine strafrechtliche Rehabilitierung beim zuständigen Landgericht ( Kammer für Rehabilitierungsverfahren) beantragen. Dafür gibt es ein spezielles Formular, in dem Sie Ihre Daten, den Zeitraum der Heimunterbringung und die erlittenen Misshandlungen schildern. Nach erfolgreicher Rehabilitierung können Sie eine Kapitalentschädigung für die Heimzeit, sowie ab 90 Tagen Heimaufenthalt die sogenannte Opferrente ( ab Juli 2025 : 400 Euro monatlich ) beantragen.
Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt für die Opferrente ab Juli 2025, dass heißt auch ohne finanzielle Notlage besteht dann hier ein Anspruch.
Unterstützung und Beratung bieten die Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und spezialisierte Beratungsstellen. Diese Landesbeauftragten für die Aufarbeitung des SED-Unrechtes gibt es in den ostdeutschen Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In den westdeutschen Bundesländern existieren solche speziellen Beauftragten in der Regel nicht.
Auch schwere psychische Folgen und Gewalt werden anerkannt. Die Antragstellung ist unabhängig davon, ob Sie noch Unterlagen aus der Heimzeit besitzen-schildern Sie Ihre Erlebnisse möglichst genau in Ihrem Antrag.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Entschädigung für ddr Heim kinder
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/entschdigung-fr-ddr-heim-kinder
https://lasd.landtag.sachsen.de/de/pressemitteilungsfolgeseite-text-30560-30560.cshtml
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